Steuern
Ermäßigter Steuersatz 7%: Wann gilt er?
Nicht alles wird mit 19% besteuert. Erfahre, wann 7% gelten.
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: den Regelsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 UStG). Welcher Satz gilt, hängt allein von der Art der Leistung ab – nicht davon, wer sie erbringt. Gerade für Freelancer und Selbstständige lohnt sich ein genauer Blick: Wer fälschlich 7 % berechnet, schuldet dem Finanzamt die Differenz. Wer unnötig 19 % ausweist, macht sich am Markt teurer als nötig.
Die abschließende Liste der ermäßigten Leistungen steht in Anlage 2 zum UStG sowie in § 12 Abs. 2 UStG. Hier die wichtigsten Kategorien im Überblick.
Wann gilt 7%?
Lebensmittel
- Grundnahrungsmittel
- Trinkwasser
- Milchprodukte
Bücher und Medien
- Gedruckte Bücher
- E-Books (seit 2020)
- Zeitungen und Zeitschriften
Kultur
- Konzerttickets
- Theatereintritte
- Museumsbesuche
Übernachtung
- Reine Hotelübernachtung (ohne Frühstück)
Personenbeförderung
- Nahverkehr unter 50 km
Für Freelancer relevant
| Leistung | Steuersatz |
|---|---|
| Artikel für Zeitschrift | 7% |
| Blogpost für Unternehmen | 19% |
| E-Book schreiben | 7% |
| Logo-Design | 19% |
| Buchcover gestalten | 7% |
Warum der Unterschied für Kreative wichtig ist
Der Knackpunkt für Texter, Designer, Fotografen und Journalisten ist das Urheberrecht: Die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken ist ermäßigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Verkaufst du also primär Nutzungsrechte an einem schöpferischen Werk – etwa einen Zeitschriftenartikel oder eine Buchillustration – gelten 7 %. Steht dagegen die Dienstleistung oder der Werbezweck im Vordergrund (Logo-Design, Werbetexte, Auftragsfotos für Unternehmenswebsites), gelten 19 %.
Häufige Fehlerquellen
- Mischleistungen: Workshop + Buch, Übernachtung + Frühstück – hier müssen die Bestandteile getrennt mit ihrem jeweiligen Steuersatz abgerechnet werden.
- Lizenz vs. Dienstleistung: Dieselbe Grafik kann je nach Vertragsgestaltung 7 % oder 19 % auslösen.
- Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt, weist gar keine Umsatzsteuer aus – die Frage 7 % oder 19 % stellt sich nicht.
Wichtig
Im Zweifelsfall 19% berechnen. Falsch angewandte 7% führen zu Nachzahlungen: Das Finanzamt fordert die Differenz von dir nach, auch wenn der Kunde längst gezahlt hat. Bei unklaren Fällen hilft eine kurze Rückfrage beim Steuerberater oder eine verbindliche Auskunft des Finanzamts.
Fazit
Der ermäßigte Steuersatz ist kein Wahlrecht, sondern hängt von der Art deiner Leistung ab. Prüfe bei jeder neuen Leistungsart einmal sauber, ob sie unter § 12 Abs. 2 UStG fällt, dokumentiere die Begründung – und rechne im Zweifel mit 19 % ab.
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Häufige Fragen
Kann ich als Texter immer 7% berechnen?
Nein. Nur für urheberrechtlich geschützte Beiträge für Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher. Werbetexte: 19%.
Gilt 7% für alle E-Books?
Ja, seit 2020. Für Software oder Apps gilt aber weiterhin 19%.