Steuern
Rechnung ins Ausland schreiben: Der komplette Guide für internationale Kunden
Du hast Kunden im Ausland? Erfahre, welche Besonderheiten bei Rechnungen an EU-Länder und Drittstaaten gelten.
Die Globalisierung macht auch vor Freelancern nicht halt. Bei Rechnungen ins Ausland gibt es einiges zu beachten.
Die drei Szenarien
Szenario 1: B2B in der EU
Bei Geschäften mit EU-Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren:
- Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus
- Der Kunde führt die Steuer in seinem Land ab
- Du benötigst die USt-IdNr. des Kunden
Pflichthinweis auf der Rechnung: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)"
Szenario 2: B2C in der EU
Bei Privatpersonen in der EU:
- Deutsche Umsatzsteuer berechnen (19% oder 7%)
- Ab bestimmten Schwellenwerten: OSS-Verfahren beachten
Szenario 3: Drittstaaten
Bei Ländern außerhalb der EU (USA, Schweiz, UK, etc.):
- Keine deutsche Umsatzsteuer
- Hinweis: "Nicht steuerbare Leistung gemäß § 3a UStG"
Pflichtangaben auf internationalen Rechnungen
- Deine vollständigen Kontaktdaten
- Kundendaten inkl. Land
- USt-IdNr. beider Parteien (bei B2B EU)
- Hinweis auf Steuerbefreiung
- Leistungsbeschreibung (idealerweise zweisprachig)
Währung und Zahlung
- Euro oder Fremdwährung möglich
- Bei Fremdwährung: Umrechnungskurs angeben
- IBAN und BIC für internationale Überweisungen
- Längere Zahlungsfristen einplanen
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Häufige Fragen
Muss ich bei EU-Geschäften immer Reverse Charge anwenden?
Nur bei B2B-Geschäften mit Unternehmen, die eine gültige USt-IdNr. haben. Bei Privatpersonen berechnest du die deutsche Mehrwertsteuer.
Brauche ich für Rechnungen in die Schweiz eine USt-IdNr.?
Nein, die Schweiz ist kein EU-Land. Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus mit dem Hinweis auf nicht steuerbare Leistung.