Selbstständigkeit
Rechnung im Nebengewerbe: Was du beachten musst
Rechnung im Nebengewerbe richtig schreiben. Pflichtangaben, Kleinunternehmerregelung, Steuernummer und häufige Fehler vermeiden.
Du hast neben deinem Hauptjob ein Nebengewerbe angemeldet und musst deine erste Rechnung schreiben? Kein Grund zur Panik. Die Grundregeln sind dieselben wie für Vollzeit-Selbstständige — mit ein paar Besonderheiten.
Grundregeln: Rechnung im Nebengewerbe
Für dein Nebengewerbe gelten dieselben Pflichtangaben wie für jedes andere Unternehmen. Es gibt keinen "Nebengewerbe-Sonderweg" — das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebengewerbe.
Pflichtangaben auf jeder Rechnung
- Dein Name und Anschrift (Privatadresse ist OK)
- Name und Anschrift des Kunden
- Deine Steuernummer (vom Finanzamt für das Nebengewerbe)
- Rechnungsdatum und -nummer
- Leistungsbeschreibung und -zeitraum
- Netto, USt., Brutto (oder §19-Hinweis)
Steuernummer für das Nebengewerbe
Wichtig: Du brauchst eine eigene Steuernummer für dein Nebengewerbe. Das kann:
- Deine bestehende Steuernummer sein (wenn das Finanzamt dein Gewerbe dort zuordnet)
- Eine neue Steuernummer sein (wenn du einen separaten steuerlichen Erfassungsbogen abgibst)
Alternativ kannst du eine USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen — sinnvoll bei EU-Geschäften.
Kleinunternehmerregelung im Nebengewerbe
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gilt für den Gesamtumsatz — also Hauptberuf + Nebengewerbe zusammen.
- Vorjahresumsatz < 22.000€ (gesamt): Kleinunternehmer möglich
- Vorjahresumsatz > 22.000€ (gesamt): Regelbesteuerung Pflicht
Beispiel
Du verdienst 40.000€ brutto im Angestelltenverhältnis. Dein Nebengewerbe macht 5.000€ Umsatz. Die Kleinunternehmerregelung zählt nur die selbstständigen Umsätze — also die 5.000€. Du kannst Kleinunternehmer sein.
Achtung: Das Angestelltengehalt zählt NICHT als Umsatz im Sinne des §19 UStG. Nur die selbstständigen Einnahmen sind relevant.
Häufige Fehler
- Keine Steuernummer — Beantrage sie VOR der ersten Rechnung
- Rechnungen über das Hauptarbeitgeber-Konto — Führe ein separates Geschäftskonto (empfohlen, nicht Pflicht)
- Gemischte Rechnungsnummern — Nebengewerbe-Rechnungen brauchen eigene fortlaufende Nummern
- Vergessen, Einkünfte zu erklären — Nebengewerbe-Einkünfte gehören in die Steuererklärung (Anlage G oder S)
- Gewerbesteuer ignoriert — Ab 24.500€ Gewinn fällt Gewerbesteuer an
Gewerbesteuer im Nebengewerbe
Auch für Nebengewerbe gilt:
- Freibetrag: 24.500€ Gewinn pro Jahr
- Unter dem Freibetrag: Keine Gewerbesteuer
- Über dem Freibetrag: Gewerbesteuer fällig
- Freiberufler: Generell keine Gewerbesteuer
Die meisten Nebengewerbler bleiben unter dem Freibetrag.
EÜR statt Bilanz
Als Nebengewerbler erstellst du in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) — keine Bilanz. Das ist einfacher und reicht für Einzelunternehmen und Freiberufler mit Umsatz unter 600.000€.
Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in wenigen Sekunden — kostenlos starten und sofort loslegen.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Geschäftskonto für das Nebengewerbe?
Rechtlich nein. Aber es ist dringend empfohlen — für die Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen und als Nachweis bei Betriebsprüfungen.
Muss mein Arbeitgeber vom Nebengewerbe wissen?
Prüfe deinen Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen eine **Anzeige** oder **Genehmigung** von Nebentätigkeiten. Eine generelle Pflicht gibt es nicht, aber informiere dich.
Kann ich als Nebengewerbler E-Rechnungen erstellen?
Ja, und ab 2028 musst du es sogar (für B2B). Clever Invoice eignet sich ideal für Nebengewerbler — kostenloser Start, einfache Bedienung. - [Freelancer-Rechnung: Vorlage & Tipps →](/freelancer-rechnung) - [Rechnung ohne Umsatzsteuer →](/blog/rechnung-ohne-umsatzsteuer) - [Rechnung Pflichtangaben →](/blog/rechnung-pflichtangaben)