Grundlagen
Rechnung bei Projektabbruch: So bekommst du dein Geld
Der Kunde bricht das Projekt ab. Welche Ansprüche hast du?
Ein Projekt wird abgebrochen – der Kunde meldet sich nicht mehr, das Budget wurde gestrichen oder die Zusammenarbeit ist zerrüttet. Für dich als Freelancer oder Selbstständigen stellt sich sofort die Frage: Was passiert mit deiner Vergütung? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen hast du klare Ansprüche. Entscheidend ist, welcher Vertragstyp vorliegt und wie gut du deine Leistungen dokumentiert hast.
Rechtliche Grundlagen
Bei Dienstvertrag
Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) schuldest du das Tätigwerden, nicht den Erfolg. Typische Beispiele sind Beratung, laufende Betreuung oder Entwicklung nach Aufwand. Wird das Projekt abgebrochen, kannst du alle bereits erbrachten Leistungen voll abrechnen – jede geleistete Stunde ist verdient. Eine Kündigung wirkt nur für die Zukunft.
Bei Werkvertrag
Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) schuldest du ein konkretes Ergebnis, etwa eine fertige Website oder ein Logo. Kündigt der Kunde vor Fertigstellung, greift § 648 BGB: Der Kunde darf jederzeit kündigen, muss aber grundsätzlich die volle vereinbarte Vergütung zahlen – abzüglich dessen, was du dir durch den Wegfall der restlichen Arbeit ersparst, zum Beispiel nicht mehr anfallende Kosten oder anderweitig genutzte Zeit.
Was du abrechnen kannst
- Alle geleisteten Stunden zum vereinbarten Satz
- Fertiggestellte Teilleistungen und Meilensteine
- Anteilige Beträge für begonnene Arbeiten
- Bereits entstandene Kosten (Lizenzen, Fremdleistungen, Material)
- Beim Werkvertrag: gegebenenfalls entgangene Vergütung nach § 648 BGB
Schritt-für-Schritt Vorgehen
- Dokumentation sichern: Zeiterfassung, Zwischenstände, E-Mails und Abnahmen sammeln – bevor der Zugriff auf Projekttools endet.
- Leistungsstand ermitteln: Was ist fertig, was begonnen, welche Kosten sind entstanden?
- Kunden professionell kontaktieren: Den Abbruch schriftlich bestätigen lassen und die Schlussabrechnung ankündigen. Sachlich bleiben – oft kommt der Kunde später zurück.
- Korrekte Rechnung erstellen: Leistungen einzeln aufführen, Leistungszeitraum angeben, auf den Vertrag und die Abbruchmitteilung verweisen.
- Bei Nichtzahlung: Zahlungserinnerung, dann Mahnung mit Fristsetzung, danach Mahnbescheid oder Inkasso.
Prävention
- Klare Verträge mit Abbruchklauseln: Regle vorab, was bei vorzeitiger Beendigung abgerechnet wird.
- Anzahlungen und Meilensteinzahlungen: 30–50 % Anzahlung und Teilrechnungen je Projektphase reduzieren dein Risiko drastisch.
- Regelmäßige Kommunikation: Wöchentliche Status-Updates machen Leistungen sichtbar und beugen Streit über den Projektstand vor.
- Leistungen laufend dokumentieren: Eine saubere Zeiterfassung ist im Streitfall dein wichtigstes Beweismittel.
Fazit
Ein Projektabbruch ist ärgerlich, aber kein Totalverlust. Beim Dienstvertrag rechnest du geleistete Stunden ab, beim Werkvertrag steht dir oft sogar mehr zu. Mit sauberer Dokumentation, Meilensteinzahlungen und einer professionellen Schlussrechnung bekommst du dein Geld – und bleibst gesprächsfähig für künftige Aufträge.
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Häufige Fragen
Muss der Kunde bei Projektabbruch die volle Summe zahlen?
Bei Werkverträgen grundsätzlich ja, abzüglich Ersparnis. Bei Dienstverträgen nur die geleisteten Stunden.
Was tun, wenn der Kunde nach Abbruch nicht zahlt?
Zahlungserinnerung, dann Mahnung mit Fristsetzung. Bei Nichtzahlung: Mahnbescheid oder Inkasso.