E-Rechnung Landwirtschaft - Agrar-Abrechnung
E-Rechnung für Landwirtschaft: Agrar-Abrechnung, Lieferscheine, Erntebuchführung.
E-Rechnung für Landwirtschaft & Agrarbetriebe
§24 UStG Pauschalierung, Direktvermarktung und EU-Subventionen – E-Rechnungen in der Landwirtschaft. E-Rechnung für Landwirtschaft: Agrar-Abrechnung, Lieferscheine, Erntebuchführung.
§24 UStG Pauschalierung
Die meisten Landwirte nutzen die Pauschalierung mit 10,7% MwSt. Die E-Rechnung muss diesen Sonderstatus korrekt abbilden und den Hinweis auf §24 UStG enthalten.
Direktvermarktung
Hofläden, Wochenmärkte und Ab-Hof-Verkauf: Bei B2B-Kunden (Restaurants, Händler) gilt die E-Rechnungspflicht. B2C bleibt ausgenommen.
Maschinenring & Lohnunternehmer
Kooperative Nutzung von Maschinen und Dienstleistungen zwischen Betrieben sind B2B-Geschäfte – E-Rechnungspflicht gilt.
Zahlen und Fakten zur E-Rechnung in dieser Branche
260.000 landwirtschaftliche Betriebe. §24 UStG Pauschalierung. 10,7% pauschaler MwSt-Satz
Warum E-Rechnung für Landwirtschaft & Agrarbetriebe wichtig ist
§24 UStG Pauschalierung: 10,7% pauschaler Steuersatz für Landwirte Direktvermarktung (Hofladen, Markt) mit korrekter MwSt abrechnen Kooperationspartner (Maschinenring, Lohnunternehmer) fordern E-Rechnungen EU-Subventionsabrechnungen digital dokumentieren
Häufige Fragen
- Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Landwirte?
- Ja – auch Landwirte mit §24-Pauschalierung müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen und ab 2028 versenden. Die E-Rechnung weist den pauschalen MwSt-Satz von 10,7% aus.
- Wie funktioniert die §24 UStG Pauschalierung in der E-Rechnung?
- Die E-Rechnung enthält den pauschalen Steuersatz (10,7%) und den Hinweis auf §24 UStG. XRechnung und ZUGFeRD unterstützen Sondersteuersätze in den Positionen.
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