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Steuerberatung

E-Rechnung für Steuerberater & Kanzleien

Als Steuerberater sind Sie doppelt betroffen: Eigene Honorarrechnungen und Mandantenberatung. So nutzen Sie die E-Rechnungspflicht als Chance.

~100.000
Steuerberater in DE
Ø 200
Mandanten pro Kanzlei
60%
Zeitersparnis bei Buchung

Warum E-Rechnung für Steuerberater entscheidend ist

  • Direkte DATEV-Integration: E-Rechnungen werden automatisch in Buchungssätze umgewandelt
  • Mandanten erwarten Beratung zur E-Rechnungspflicht ab 2025
  • Neues Geschäftsfeld: E-Rechnungs-Beratung als Zusatzleistung verkaufen
  • Eigene Honorarrechnungen nach StBVV als E-Rechnung automatisieren
  • GoBD-konforme Archivierung für Kanzlei und Mandanten sicherstellen
  • Wettbewerbsvorteil: Mandanten binden durch digitale Kompetenz

Clever Invoice für Steuerberatung

Speziell angepasste Vorlagen und Workflows für Ihre Branche.

Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind besonders wichtig für Ihre E-Rechnungen.

DATEV Unternehmen Online Integration

E-Rechnungen von Mandanten werden direkt in DATEV importiert und automatisch kontiert. Manuelle Erfassung entfällt komplett - bis zu 60% Zeitersparnis bei der Buchung.

Mandantenberatung als Geschäftsmodell

Ihre Mandanten brauchen Unterstützung bei der Umstellung auf E-Rechnung. Bieten Sie Beratungspakete an: Ist-Analyse, Software-Auswahl, Implementierung, Schulung.

Honorarrechnungen nach StBVV

Ihre eigenen Honorarrechnungen nach Steuerberatervergütungsverordnung als E-Rechnung: Leistungsphasen, Gegenstandswerte und Auslagen strukturiert erfasst.

GoBD-konforme Archivierung

E-Rechnungen erfüllen automatisch die GoBD-Anforderungen: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, maschinelle Auswertbarkeit. Kein Scannen, kein Papier.

Belegbild und Buchungsdaten getrennt

Bei ZUGFeRD erhalten Mandanten ein lesbares PDF-Belegbild, während die XML-Daten automatisch in die Buchhaltung fließen.

Prüfungssichere Dokumentation

Bei Betriebsprüfungen können Sie die E-Rechnungshistorie Ihrer Mandanten lückenlos nachweisen - alle Daten sind strukturiert und maschinell auswertbar.

Typische Rechnungsarten

  • Jahresabschluss-Erstellung
  • Laufende Finanzbuchhaltung
  • Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, USt)
  • Beratungsleistungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Vertretung beim Finanzamt
  • Existenzgründungsberatung
  • Sonderleistungen (Gutachten, Stellungnahmen)

Pflichtangaben

  • Leistungsbeschreibung nach StBVV-Paragrafen
  • Zeitraum der Leistungserbringung
  • Gegenstandswert bei wertabhängigen Gebühren
  • Aufschlüsselung nach Gebührenpositionen (Zehntel-Sätze)
  • Auslagenersatz separat ausweisen (Porto, Kopien)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Kanzlei
  • Bei Mandant im EU-Ausland: Reverse Charge Hinweis

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler sehen wir immer wieder - so machen Sie es richtig.

Fehler

Pauschale Leistungsbeschreibung "Steuerberatung"

Lösung

Konkret: "Jahresabschluss 2025 nach §§ 238ff HGB, Bilanz + GuV, Anhang"

Fehler

Gegenstandswert fehlt bei wertabhängigen Gebühren

Lösung

Bei Abschlusserstellung: Bilanzsumme bzw. Betriebseinnahmen als Gegenstandswert angeben

Fehler

Mandanten nicht rechtzeitig vorbereitet

Lösung

Spätestens Q3 2024 Rundschreiben versenden und Beratungstermine anbieten

Fehler

DATEV-Import nicht getestet

Lösung

Vor 2025 Testläufe mit Mandanten-E-Rechnungen durchführen

E-Rechnung Checkliste für Steuerkanzleien 2026

  • DATEV Unternehmen Online auf E-Rechnungsimport konfigurieren
  • Eigene Honorarrechnungen auf ZUGFeRD/XRechnung umstellen
  • Mandanten-Rundschreiben zur E-Rechnungspflicht ab 2025 versenden
  • Beratungspaket "E-Rechnungs-Umstellung" als Produkt definieren
  • Schulung für Kanzleimitarbeiter durchführen (Buchung von E-Rechnungen)
  • Testläufe mit ausgewählten Mandanten starten
  • GoBD-konforme Archivierung in der Kanzlei prüfen
  • Mandanten-Software-Empfehlungen dokumentieren
  • FAQ-Dokument für Mandantenanfragen erstellen
  • Webinar oder Mandantenveranstaltung zur E-Rechnung planen

Häufige Fragen

Wie importiere ich E-Rechnungen meiner Mandanten in DATEV?

DATEV Unternehmen Online unterstützt XRechnung und ZUGFeRD nativ. E-Rechnungen werden per E-Mail oder Upload empfangen und automatisch in Buchungssätze umgewandelt. Die strukturierten XML-Daten (Rechnungsnummer, Datum, Positionen, MwSt) werden direkt übernommen - manuelle Erfassung entfällt.

Müssen meine Honorarrechnungen ab 2025 E-Rechnungen sein?

Ab 1. Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht für Ihre Honorarrechnungen an Mandanten (B2B) beginnt gestaffelt: Ab 2027 bei über €800.000 Kanzleiumsatz, ab 2028 für alle. Privatmandanten (B2C) können weiterhin normale Rechnungen erhalten.

Wie berate ich Mandanten zur E-Rechnungspflicht?

Strukturierte Beratung: 1) Fristen erklären (2025 Empfang, 2027/2028 Versand), 2) Formate vorstellen (XRechnung für Behörden, ZUGFeRD für andere), 3) Software-Anforderungen prüfen, 4) GoBD-Archivierung sicherstellen, 5) Implementierung begleiten. Bieten Sie dies als kostenpflichtiges Paket an.

Welche Software empfehle ich meinen Mandanten?

Prüfkriterien: XRechnung/ZUGFeRD-Unterstützung, DATEV-Export-Funktion, GoBD-konforme Archivierung, einfache Bedienung, mobiler Zugriff. Clever Invoice erfüllt alle Anforderungen und bietet einen speziellen Steuerberater-Zugang zur Mandantenübersicht.

Gibt es ein Geschäftsmodell für Steuerberater bei E-Rechnung?

Ja! Angebot: Ist-Analyse des Mandanten (500-1.000€), Software-Auswahl und Einrichtung (500-2.000€), Mitarbeiterschulung (500€), laufende Betreuung (monatliche Pauschale). Bei 200 Mandanten und 50% Beratungsbedarf: erhebliches Zusatzhonorar.

Wie funktioniert die automatische Kontierung in DATEV?

DATEV erkennt aus den strukturierten E-Rechnungsdaten Lieferant, Betrag und MwSt automatisch. Die KI schlägt Konten vor basierend auf Lerneffekten aus vorherigen Buchungen. Sie prüfen und bestätigen nur noch - oder buchen komplett automatisch.

Was ändert sich bei der GoBD-Prüfung durch E-Rechnungen?

E-Rechnungen erleichtern die GoBD-Prüfung erheblich: Alle Daten sind strukturiert, maschinell auswertbar und unveränderbar gespeichert. Bei Betriebsprüfungen können Sie Auswertungen auf Knopfdruck liefern. Der Prüfer kann E-Rechnungen direkt in IDEA importieren.

Muss ich meine Kanzlei-Software umstellen?

Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Software XRechnung und ZUGFeRD erstellen und empfangen kann. DATEV-Produkte unterstützen dies bereits. Für die eigenen Honorarrechnungen können Sie auch spezialisierte E-Rechnungssoftware mit DATEV-Schnittstelle nutzen.

Wie archiviere ich E-Rechnungen GoBD-konform?

E-Rechnungen müssen 10 Jahre unveränderbar aufbewahrt werden. DATEV archiviert automatisch GoBD-konform. Wichtig: Das Original-XML (bei XRechnung) bzw. das ZUGFeRD-PDF muss erhalten bleiben - ein PDF-Ausdruck reicht nicht!

Welche Mandantengruppen brauchen besondere Beratung?

Fokussieren Sie: 1) Handwerksbetriebe (§13b, Abschlagsrechnungen), 2) Freiberufler (Kleinunternehmerregelung), 3) Mandanten mit Behördenaufträgen (XRechnung-Pflicht), 4) International tätige Mandanten (Peppol). Diese haben spezifische Anforderungen.

Was kostet die Umstellung für eine Steuerkanzlei?

Softwarekosten sind meist im DATEV-Vertrag enthalten. Hauptaufwand: Schulung (1-2 Tage), Mandantenberatung (variable Zeit), Prozessanpassung. Der ROI ist positiv: Die Zeitersparnis bei der Buchung (bis 60%) übersteigt den Aufwand innerhalb weniger Monate.

Wie informiere ich meine Mandanten am besten?

Mehrstufig: 1) Rundschreiben mit Fristen und Handlungsbedarf, 2) FAQ-Dokument für häufige Fragen, 3) Webinar oder Mandantenveranstaltung, 4) Individuelle Beratungsgespräche für komplexe Fälle. Bieten Sie konkrete Lösungen, nicht nur Problembeschreibungen.

Wie erstelle ich Honorarrechnungen nach StBVV als E-Rechnung?

E-Rechnungen unterstützen alle StBVV-Anforderungen: Leistungspositionen mit Gebühren-Paragrafen, Gegenstandswerte, Zehntel-Sätze, Auslagen. Nutzen Sie Software mit StBVV-Vorlagen, die automatisch korrekte E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellt.

Was ist bei Mandanten im EU-Ausland zu beachten?

Bei Beratungsleistungen an EU-Mandanten (B2B) gilt Reverse Charge: Rechnung ohne MwSt mit Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Über Peppol können Sie standardisierte E-Rechnungen EU-weit versenden.

E-Rechnungen für Steuerberatung

Mit Clever Invoice erstellen Sie E-Rechnungen speziell für Ihre Branche - XRechnung, ZUGFeRD und DATEV-Export inklusive.