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Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen - §35a EStG

Handwerkerrechnung absetzen: Bis zu 1.200€ Steuerbonus nach §35a EStG. Voraussetzungen und Beispiele.

Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen - §35a EStG

Handwerkerrechnung absetzen: Bis zu 1.200€ Steuerbonus nach §35a EStG. Voraussetzungen und Beispiele. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte für die korrekte Rechnungsstellung.

Handwerkerrechnung – Pflichtangaben und Besonderheiten

Handwerkerrechnung absetzen: Bis zu 1. Handwerkerrechnungen müssen neben den Standard-Pflichtangaben auch den Anteil der Arbeitskosten separat ausweisen (für die Steuerermäßigung nach §35a EStG). Bei Bauleistungen greift zusätzlich §13b UStG – die Steuerschuldnerschaft kann auf den Auftraggeber übergehen. Materialkosten und Arbeitsleistung sollten getrennt aufgeführt werden.

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Häufige Fragen

Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen - §35a EStG – worauf muss ich achten?
Handwerkerrechnung absetzen: Bis zu 1. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach §14 UStG und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ein.
Muss ich Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung separat ausweisen?
Ja, nach §35a EStG können Privatkunden 20% der Arbeitskosten (max. 1.200€/Jahr) steuerlich absetzen. Daher müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden.
Gibt es passende Vorlagen?
Ja, Clever Invoice bietet professionelle Rechnungsvorlagen mit allen Pflichtangaben. 5 Vorlagendesigns stehen zur Verfügung – passend für jeden Anwendungsfall.

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