Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen - §35a EStG
Handwerkerrechnung absetzen: Bis zu 1.200€ Steuerbonus nach §35a EStG. Voraussetzungen und Beispiele.
Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen - §35a EStG
Handwerkerrechnung absetzen: Bis zu 1.200€ Steuerbonus nach §35a EStG. Voraussetzungen und Beispiele. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte für die korrekte Rechnungsstellung.
Handwerkerrechnung – Pflichtangaben und Besonderheiten
Handwerkerrechnung absetzen: Bis zu 1. Handwerkerrechnungen müssen neben den Standard-Pflichtangaben auch den Anteil der Arbeitskosten separat ausweisen (für die Steuerermäßigung nach §35a EStG). Bei Bauleistungen greift zusätzlich §13b UStG – die Steuerschuldnerschaft kann auf den Auftraggeber übergehen. Materialkosten und Arbeitsleistung sollten getrennt aufgeführt werden.
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Häufige Fragen
- Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen - §35a EStG – worauf muss ich achten?
- Handwerkerrechnung absetzen: Bis zu 1. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach §14 UStG und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ein.
- Muss ich Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung separat ausweisen?
- Ja, nach §35a EStG können Privatkunden 20% der Arbeitskosten (max. 1.200€/Jahr) steuerlich absetzen. Daher müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden.
- Gibt es passende Vorlagen?
- Ja, Clever Invoice bietet professionelle Rechnungsvorlagen mit allen Pflichtangaben. 5 Vorlagendesigns stehen zur Verfügung – passend für jeden Anwendungsfall.
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