Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen 2026
Bis zu 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr! Mit Rechner, Checkliste und Anleitung für Ihre Steuererklärung.
Steuerersparnis-Rechner 2026
Ohne Materialkosten
Nicht absetzbar, nur zur Info
Putzhilfe, Gartenpflege, etc. – zusätzlich absetzbar
Ihre Steuerersparnis
50% des Höchstbetrags ausgeschöpft
💡 Sie könnten noch 600,00 € mehr sparen (bei 3.000,00 € zusätzlichen Arbeitskosten)
Was ist absetzbar? Was nicht?
Absetzbare Handwerkerleistungen
- Malerarbeiten (Streichen, Tapezieren) – z.B. Wände streichen, Fassade
- Sanitärarbeiten – z.B. Wasserhahn reparieren, WC-Installation
- Elektroinstallationen – z.B. Steckdosen, Lampen, Sicherungskasten
- Heizungswartung & Reparatur – z.B. Therme warten, Heizkörper tauschen
- Schornsteinfegerkosten – z.B. Kehr- und Messarbeiten
- Dacharbeiten – z.B. Dachrinne reinigen, Ziegel austauschen
- Gartenarbeiten – z.B. Rasen mähen, Hecke schneiden, Baumfällung
- Pflasterarbeiten – z.B. Einfahrt pflastern, Terrasse sanieren
- Fenster & Türen – z.B. Reparatur, Wartung, Dichtungen
- Fliesenleger – z.B. Fliesen ersetzen, Fugen erneuern
- Tischlerarbeiten – z.B. Einbauschrank, Türreparatur
- Klempnerarbeiten – z.B. Rohre reparieren, Abfluss reinigen
NICHT absetzbar
- Neubaumaßnahmen – Keine Erhaltung eines bestehenden Haushalts
- Materialkosten – Nur Arbeitskosten sind absetzbar
- Arbeiten außerhalb des Haushalts – Nur auf eigenem Grundstück/Wohnung
- Gutachter & Sachverständige – Keine handwerkliche Tätigkeit
- Arbeiten für Mietwohnungen (als Vermieter) – Werbungskosten statt § 35a
- Barzahlungen – Nur unbare Zahlung anerkannt
Checkliste: So muss die Handwerkerrechnung aussehen
Bitten Sie den Handwerker um eine neue Rechnung mit getrennter Ausweisung. Alternativ: Pauschal 60% der Gesamtkosten als Arbeitskosten ansetzen (bei gemischten Rechnungen mit Material).
Wo trage ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?
Seite 3 unter "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse"
Nur den Arbeitskostenanteil eintragen (nicht Material!)
Bei ELSTER unter "Sonderausgaben" → "Handwerkerleistungen"
Strategietipps: Steuerersparnis maximieren
Bei größeren Renovierungen Teilzahlungen in 2025 und 2026 vereinbaren, um jeweils 1.200 € abzusetzen.
Es zählt das Jahr der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung. Dezember-Zahlung → Steuererklärung dieses Jahres.
Zusätzlich zu 1.200 € Handwerker können Sie bis zu 4.000 € für Putzhilfe, Gartenpflege etc. absetzen.
Bitten Sie den Handwerker um getrennte Ausweisung – so maximieren Sie Ihren Abzug.
Bei getrennter Veranlagung können beide Partner Handwerkerleistungen absetzen (für verschiedene Arbeiten).
Häufige Fragen zu Handwerkerkosten
Wie viel kann ich von einer Handwerkerrechnung absetzen?
Sie können 20% der Arbeitskosten (ohne Material) absetzen, maximal 1.200 € pro Jahr. Bei 6.000 € Arbeitskosten erreichen Sie den Höchstbetrag. Materialkosten sind nicht absetzbar.
Welche Handwerkerleistungen kann ich steuerlich absetzen?
Absetzbar sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt: Malerarbeiten, Sanitärarbeiten, Elektroinstallationen, Heizungswartung, Schornsteinfegerkosten, Gartenarbeiten, Pflasterarbeiten auf dem Grundstück u.v.m.
Muss ich die Handwerkerrechnung bar oder per Überweisung bezahlen?
Die Zahlung MUSS unbar erfolgen – per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Bei Barzahlung ist kein Steuerabzug möglich, auch nicht mit Quittung! Der Zahlungsnachweis ist zwingend erforderlich.
Wo trage ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?
Handwerkerleistungen werden im Mantelbogen auf Seite 3 unter "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" eingetragen. Das ist § 35a EStG.
Was ist der Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen?
Handwerkerleistungen sind handwerkliche Tätigkeiten (Renovierung, Reparatur, Modernisierung) mit max. 1.200 € Steuerersparnis. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Haushaltstätigkeiten (Putzen, Gartenpflege, Kinderbetreuung) mit max. 4.000 € Steuerersparnis. Beide können kombiniert werden!
Kann ich Handwerkerkosten für eine vermietete Wohnung absetzen?
Nein, § 35a gilt nur für den eigenen Haushalt. Bei vermieteten Objekten werden Handwerkerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt – sogar zu 100%!
Welche Angaben muss die Handwerkerrechnung enthalten?
Die Rechnung muss enthalten: Arbeitskosten separat ausgewiesen (oder als Anteil angegeben), Leistungsbeschreibung, Leistungsort (Ihre Adresse), Datum der Leistung. Ohne separate Ausweisung der Arbeitskosten: 60% der Gesamtkosten als Arbeitskosten ansetzbar.
Kann ich Handwerkerkosten vom Vorjahr noch absetzen?
Nein, Handwerkerleistungen können nur im Jahr der Zahlung abgesetzt werden. Wurde im Dezember 2025 gezahlt, gehört es in die Steuererklärung 2025 – auch wenn die Arbeit erst 2026 fertig wird.
Sind Materialkosten von Handwerkern absetzbar?
Nein, Materialkosten sind grundsätzlich nicht absetzbar. Nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschinenkosten) können geltend gemacht werden. Achten Sie auf getrennte Ausweisung in der Rechnung.
Kann ich Handwerkerleistungen bei Neubau absetzen?
Nein, bei Neubaumaßnahmen (Errichtung eines Haushalts) sind Handwerkerleistungen nicht absetzbar. Erst nach Bezug des Hauses gelten Arbeiten als Erhaltungsmaßnahmen und sind absetzbar.