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Kleinunternehmerregelung

Wechsel zur Regelbesteuerung

Freiwillig oder zwangsweise – Checkliste, Preisanpassung & Rückkehr-Optionen

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiwillig: Verzicht nach § 19 Abs. 2 UStG – bindet 5 Jahre
  • Zwangsweise: Bei Überschreitung der 25.000/100.000 Euro Umsatzgrenzen
  • Vorteil: Vorsteuerabzug auf alle Einkäufe – spart 19 % auf Betriebsausgaben
  • Pflichten: USt-Voranmeldung, USt-Jahreserklärung, Umsatzsteuer-Ausweis auf Rechnungen

Gründe für den Wechsel

Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung kann sinnvoll oder unvermeidbar sein. Es gibt zwei grundsätzliche Szenarien:

Freiwillig wechseln, wenn:

  • Hohe Investitionen geplant (Vorsteuerabzug)
  • Überwiegend B2B-Kunden (kein Nachteil)
  • Schnelles Wachstum über 25.000 € absehbar
  • Vorsteuer übersteigt den Vereinfachungsvorteil

Zwangsweise wechseln bei:

  • Vorjahresumsatz über 25.000 € netto
  • Laufender Jahresumsatz überschreitet 100.000 €
  • Verzicht wurde erklärt (5 Jahre bindend)

Freiwilliger Wechsel (Verzicht nach § 19 Abs. 2 UStG)

Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Das ist der sogenannte Verzicht nach § 19 Abs. 2 UStG.

1

Verzichtserklärung

Formlose Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Kann bis Ende Februar des 2. Folgejahres erfolgen.

2

Bindungsfrist

Der Verzicht bindet für mindestens 5 Kalenderjahre. Ein vorzeitiger Widerruf ist nicht möglich.

3

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Ab sofort monatlich (im ersten Jahr) oder vierteljährlich die USt-Voranmeldung einreichen.

4

Rechnungen anpassen

Alle neuen Rechnungen müssen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) separat ausweisen.

Zwangsweiser Wechsel bei Umsatzüberschreitung

Überschreiten Sie die Umsatzgrenzen, erfolgt der Wechsel automatisch – ohne dass Sie aktiv werden müssen:

25.000 € Vorjahresgrenze

Übersteigt Ihr Vorjahresumsatz 25.000 € netto, werden Sie ab dem 1. Januar des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig.

→ Sie haben Zeit zur Vorbereitung

100.000 € im laufenden Jahr

Überschreiten Sie im laufenden Jahr kumuliert 100.000 €, gilt die Umsatzsteuerpflicht sofort ab der überschreitenden Rechnung.

→ Kein Übergangszeitraum!

Wechsel-Checkliste

USt-IdNr. beantragen (falls nicht vorhanden)
Rechnungsvorlage anpassen: Umsatzsteuer separat ausweisen
§ 19 UStG Hinweis von Rechnungen entfernen
Preise kalkulieren: Mit oder ohne USt an Kunden weitergeben?
Buchhaltungssoftware auf Regelbesteuerung umstellen
ELSTER: USt-Voranmeldung einrichten
Bestehende Verträge mit Kunden prüfen und ggf. anpassen
Vorsteuer aus laufenden Einkäufen ab Wechseldatum geltend machen
Steuerberater über Wechsel informieren
Bestandskunden über Preisänderung informieren

Preise anpassen: Strategien

Die Preisanpassung ist eine der größten Herausforderungen beim Wechsel. Ihre Optionen:

Strategie 1: Preise erhöhen (+ 19 % USt)

Bisheriger Preis 100 € → Neuer Preis 119 € (100 € netto + 19 € USt)

Vorteil: Ihre Marge bleibt gleich. B2B-Kunden zahlen effektiv das Gleiche (Vorsteuerabzug). Nachteil bei B2C: Preiserhöhung um 19 %.

Strategie 2: Preise beibehalten (Marge sinkt)

Bisheriger Preis 100 € → Bleibt 100 € brutto (84,03 € netto + 15,97 € USt)

Nachteil: Ihre Marge sinkt um ca. 16 %. Kann durch Vorsteuerabzug teilweise kompensiert werden.

Strategie 3: Moderate Erhöhung (Kompromiss)

Bisheriger Preis 100 € → Neuer Preis 110 € (92,44 € netto + 17,56 € USt)

Kompromiss: Teilen Sie die USt-Last mit Ihren Kunden. Oft die beste Lösung bei gemischtem Kundenstamm.

Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung

In bestimmten Fällen können Sie zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren:

Nach zwangsweisem Wechsel

Sinkt Ihr Umsatz wieder unter 25.000 € im Vorjahr, können Sie im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung wieder nutzen – ohne Wartezeit.

Nach freiwilligem Verzicht

Erst nach Ablauf der 5-Jahres-Bindungsfrist möglich. Danach Rückkehr, wenn Vorjahresumsatz unter 25.000 € netto liegt.

Häufige Fragen

Wann muss ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?

Zwangsweise bei Überschreitung der Umsatzgrenzen: Vorjahresumsatz über 25.000 Euro netto (Wechsel ab Folgejahr) oder laufender Jahresumsatz über 100.000 Euro (sofortige Wirkung). Sie können auch freiwillig durch Verzicht nach § 19 Abs. 2 UStG wechseln.

Wie lange bin ich an den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gebunden?

Der Verzicht bindet Sie für mindestens 5 Kalenderjahre. Danach können Sie zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren, sofern Sie die Umsatzgrenzen einhalten. Die Verzichtserklärung kann bis Ende Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden.

Wann lohnt sich der freiwillige Wechsel zur Regelbesteuerung?

Ein freiwilliger Wechsel lohnt sich, wenn: Sie hohe Investitionen planen (Vorsteuerabzug), überwiegend an B2B-Kunden liefern, schnelles Wachstum über 25.000 Euro absehbar ist, oder wenn Sie durch den fehlenden Vorsteuerabzug mehr bezahlen als Sie durch die Vereinfachung sparen.

Was muss ich beim Wechsel zur Regelbesteuerung beachten?

Sie müssen: Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen (anfangs monatlich), eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben, Ihre Preise anpassen und bestehende Verträge prüfen. Außerdem haben Sie dann Anspruch auf Vorsteuerabzug.

Kann ich nach dem Wechsel wieder Kleinunternehmer werden?

Ja, nach Ablauf der 5-Jahres-Bindung beim freiwilligen Verzicht. Bei zwangsweisem Wechsel durch Umsatzüberschreitung können Sie zurückkehren, sobald Ihr Vorjahresumsatz wieder unter 25.000 Euro netto liegt – ohne Wartezeit.

Muss ich meine Preise beim Wechsel anpassen?

Bei B2C-Kunden: Ja, entweder Preise um 19 % erhöhen (Kunden zahlen mehr) oder Marge um 19 % senken (Sie verdienen weniger). Bei B2B-Kunden: In der Regel neutral, da diese die Vorsteuer abziehen. Bestehende Verträge müssen individuell geprüft werden.

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