Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung: Wann sinnvoll? Fristen, Voraussetzungen und Rückwechsel erklärt.
Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung: Wann sinnvoll? Fristen, Voraussetzungen und Rückwechsel erklärt. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte für die korrekte Rechnungsstellung.
Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung: Wann sinnvoll. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, wenn Ihr Jahresumsatz unter 22.000€ liegt (Vorjahr) und im laufenden Jahr 50.000€ nicht übersteigt. Wichtig: Auf jeder Rechnung muss der Hinweis stehen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG gelten weiterhin.
So setzen Sie es mit Clever Invoice um
Clever Invoice erkennt automatisch Ihren Kleinunternehmerstatus und fügt den §19 UStG-Hinweis auf jeder Rechnung ein. Fristen, Voraussetzungen und Rückwechsel erklärt.
Häufige Fragen
- Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung – worauf muss ich achten?
- Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung: Wann sinnvoll. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach §14 UStG und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ein.
- Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?
- Ab 2026 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Ab 2028 gilt die Versandpflicht. Clever Invoice unterstützt beides bereits im kostenlosen Plan.
- Gibt es passende Vorlagen?
- Ja, Clever Invoice bietet professionelle Rechnungsvorlagen mit allen Pflichtangaben. 5 Vorlagendesigns stehen zur Verfügung – passend für jeden Anwendungsfall.
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