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Branchenguide

Rechnung für Handwerker

So erstellen Sie professionelle Handwerker-Rechnungen mit allen Pflichtangaben. Arbeitszeit, Material und Anfahrt korrekt abrechnen.

560.000+
Handwerksbetriebe DE
45-65 €
Durchschn. Stundensatz
14 Tage
Übliches Zahlungsziel

Rechnung als Handwerker schreiben

Als Handwerker stellen Sie regelmäßig Rechnungen für Ihre Leistungen aus. Neben den allgemeinen Pflichtangaben gibt es branchenspezifische Besonderheiten zu beachten: Materiallisten, Arbeitszeiten, Anfahrtskosten und gegebenenfalls Abschlagsrechnungen bei größeren Projekten.

Zahlungsziele

14 Tage ist branchenüblich, bei gewerblichen Kunden auch 30 Tage.

Steuersatz

19% Regelsteuersatz. Ausnahmen: Kunsthandwerk kann unter bestimmten Bedingungen 7% anwenden.

Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind bei Rechnungen in dieser Branche besonders wichtig.

Getrennte Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten

Für den Steuerbonus (§35a EStG) müssen Arbeitskosten separat ausgewiesen werden. Privatkunden können so 20% der Arbeitskosten (max. 1.200€/Jahr) von der Steuer absetzen.

Anfahrtskosten

Anfahrtspauschalen oder Kilometer-Abrechnungen müssen transparent aufgeführt werden. Üblich sind 0,50-1,00€ pro km oder Pauschalen je nach Zone.

Abschlagsrechnungen bei Großprojekten

Bei längeren Projekten sind Abschlagsrechnungen (Teilrechnungen) üblich. Diese müssen als solche gekennzeichnet sein und auf die Schlussrechnung hinweisen.

Gewährleistungshinweis

Bei Werkverträgen gilt eine 2-jährige Gewährleistungsfrist (5 Jahre bei Bauwerken). Ein Hinweis auf der Rechnung schafft Transparenz.

Typische Rechnungspositionen

Beispiele für Positionen auf einer Handwerker-Rechnung

Muster-Rechnung Handwerker
Beispiel
BezeichnungEinheitPreis
Arbeitszeit MonteurStd.55,00 €
Arbeitszeit MeisterStd.75,00 €
Anfahrtspauschalepauschal35,00 €
Material lt. Aufstellungdiversenach Aufwand
Entsorgung Altmaterialpauschal25,00 €

Pflichtangaben auf der Rechnung

Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung enthalten sein

Checkliste Pflichtangaben

  • Vollständiger Name und Anschrift des Handwerksbetriebs
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungszeitraum oder Leistungsdatum
  • Art und Umfang der handwerklichen Leistung
  • Arbeitskosten getrennt von Materialkosten (für §35a)
  • Steuersatz und Steuerbetrag (19% oder 7%)

Praxistipps

Bewährte Tipps aus der Praxis

Materialkosten immer detailliert mit Einzelpreisen aufführen

Arbeitszeiten stundengenau dokumentieren und auf der Rechnung transparent machen

Bei größeren Aufträgen vorab einen Kostenvoranschlag erstellen

Digitale Zeiterfassung hilft bei der korrekten Abrechnung

Hinweis auf Handwerkerbonus bei Privatkunden erhöht die Zahlungsbereitschaft

Häufige Fragen

Muss ich Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen?

Für Privatkunden ist die Trennung wichtig, damit diese den Handwerkerbonus (§35a EStG) nutzen können. Nur die Arbeitskosten sind steuerlich absetzbar. Bei Gewerbekunden ist eine Trennung nicht zwingend, aber für die Transparenz empfehlenswert.

Wie berechne ich Anfahrtskosten korrekt?

Üblich sind entweder Kilometer-Pauschalen (0,50-1,00€/km für Hin- und Rückweg) oder Zonenpauschalen je nach Entfernung. Vereinbaren Sie die Anfahrtskosten am besten vorab mit dem Kunden.

Was ist bei Abschlagsrechnungen zu beachten?

Abschlagsrechnungen müssen als solche gekennzeichnet sein, einen Hinweis auf den Gesamtauftrag enthalten und die bisherigen Abschläge auflisten. Die MwSt ist bei jeder Abschlagsrechnung fällig. In der Schlussrechnung werden alle Abschläge verrechnet.

Wann verwende ich 7% statt 19% MwSt?

Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt nur für bestimmte Kunsthandwerker und Restauratoren bei originären künstlerischen Leistungen. Standard-Handwerksleistungen unterliegen immer 19%.

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