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Rechnung schreiben als Handwerker - Besonderheiten

Handwerker-Rechnung: Besonderheiten, §13b UStG, Kleinbetragsrechnung, Freistellungsbescheinigung.

Rechnung schreiben als Handwerker - Besonderheiten

Handwerker-Rechnung: Besonderheiten, §13b UStG, Kleinbetragsrechnung, Freistellungsbescheinigung. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte für die korrekte Rechnungsstellung.

Handwerkerrechnung – Pflichtangaben und Besonderheiten

Handwerker-Rechnung: Besonderheiten, §13b UStG, Kleinbetragsrechnung, Freistellungsbescheinigung. Handwerkerrechnungen müssen neben den Standard-Pflichtangaben auch den Anteil der Arbeitskosten separat ausweisen (für die Steuerermäßigung nach §35a EStG). Bei Bauleistungen greift zusätzlich §13b UStG – die Steuerschuldnerschaft kann auf den Auftraggeber übergehen. Materialkosten und Arbeitsleistung sollten getrennt aufgeführt werden.

So setzen Sie es mit Clever Invoice um

Clever Invoice ist mobil nutzbar – erstellen Sie Rechnungen direkt auf der Baustelle per Smartphone. Arbeits- und Materialkosten werden automatisch getrennt ausgewiesen, §13b UStG-Hinweise bei Bedarf ergänzt.

Häufige Fragen

Rechnung schreiben als Handwerker - Besonderheiten – worauf muss ich achten?
Handwerker-Rechnung: Besonderheiten, §13b UStG, Kleinbetragsrechnung, Freistellungsbescheinigung. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach §14 UStG und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ein.
Muss ich Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung separat ausweisen?
Ja, nach §35a EStG können Privatkunden 20% der Arbeitskosten (max. 1.200€/Jahr) steuerlich absetzen. Daher müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden.
Gibt es passende Vorlagen?
Ja, Clever Invoice bietet professionelle Rechnungsvorlagen mit allen Pflichtangaben. 5 Vorlagendesigns stehen zur Verfügung – passend für jeden Anwendungsfall.

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