Rechnung schreiben als Handwerker - Besonderheiten
Handwerker-Rechnung: Besonderheiten, §13b UStG, Kleinbetragsrechnung, Freistellungsbescheinigung.
Rechnung schreiben als Handwerker - Besonderheiten
Handwerker-Rechnung: Besonderheiten, §13b UStG, Kleinbetragsrechnung, Freistellungsbescheinigung. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte für die korrekte Rechnungsstellung.
Handwerkerrechnung – Pflichtangaben und Besonderheiten
Handwerker-Rechnung: Besonderheiten, §13b UStG, Kleinbetragsrechnung, Freistellungsbescheinigung. Handwerkerrechnungen müssen neben den Standard-Pflichtangaben auch den Anteil der Arbeitskosten separat ausweisen (für die Steuerermäßigung nach §35a EStG). Bei Bauleistungen greift zusätzlich §13b UStG – die Steuerschuldnerschaft kann auf den Auftraggeber übergehen. Materialkosten und Arbeitsleistung sollten getrennt aufgeführt werden.
So setzen Sie es mit Clever Invoice um
Clever Invoice ist mobil nutzbar – erstellen Sie Rechnungen direkt auf der Baustelle per Smartphone. Arbeits- und Materialkosten werden automatisch getrennt ausgewiesen, §13b UStG-Hinweise bei Bedarf ergänzt.
Häufige Fragen
- Rechnung schreiben als Handwerker - Besonderheiten – worauf muss ich achten?
- Handwerker-Rechnung: Besonderheiten, §13b UStG, Kleinbetragsrechnung, Freistellungsbescheinigung. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach §14 UStG und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ein.
- Muss ich Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung separat ausweisen?
- Ja, nach §35a EStG können Privatkunden 20% der Arbeitskosten (max. 1.200€/Jahr) steuerlich absetzen. Daher müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden.
- Gibt es passende Vorlagen?
- Ja, Clever Invoice bietet professionelle Rechnungsvorlagen mit allen Pflichtangaben. 5 Vorlagendesigns stehen zur Verfügung – passend für jeden Anwendungsfall.
Jetzt kostenlos starten
Erstellen Sie Ihre erste E-Rechnung in unter 60 Sekunden. Kostenlos, ohne Kreditkarte.
Kostenlos registrieren