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Bau & Handwerk

Abschlagsrechnung: Kumuliert oder einzeln?

Bei größeren Bauprojekten stellen Sie mehrere Abschlagsrechnungen. Aber wie rechnen Sie richtig ab? Die Einzelabrechnung ist einfacher, die kumulierte Methode ist der VOB-Standard. Hier erfahren Sie, wann welche Methode sinnvoll ist – mit Mustern zum Kopieren.

Einzelabschlag

Jede Rechnung steht für sich – enthält nur die aktuelle Teilleistung.

Beispiel:

1. AR: Erdarbeiten 15.000 €
2. AR: Rohbau EG 30.000 €
3. AR: Rohbau OG 25.000 €

Kumuliert

Jede Rechnung zeigt den Gesamtfortschritt – zieht bereits Gezahltes ab.

Beispiel (2. AR):

Gesamtleistung bisher: 45.000 €
./. bereits gezahlt: -15.000 €
Jetzt zu zahlen: 30.000 €

Was sind Abschlagsrechnungen?

Abschlagsrechnungen (auch Teilrechnungen oder A-Konto-Rechnungen) ermöglichen es Ihnen, während eines laufenden Projekts bereits für erbrachte Leistungen bezahlt zu werden – statt erst nach Fertigstellung des gesamten Auftrags.

Rechtliche Grundlagen

§ 632a BGB

Anspruch auf Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen bei Werkverträgen. Der Abschlag entspricht dem Wert der erbrachten Teilleistung.

VOB/B § 16

Bei VOB-Verträgen: Abschlagszahlungen auf Antrag in Höhe des Werts der nachgewiesenen Leistungen. Prüfbare Rechnung erforderlich.

Wann sind Abschlagsrechnungen sinnvoll?

  • Bei Großprojekten, die sich über Wochen oder Monate erstrecken
  • Bei hohem Materialeinsatz, den Sie vorfinanzieren müssen
  • Zur Liquiditätssicherung Ihres Betriebs
  • Bei VOB-Verträgen – dort ist es der Standard

Einzelabschlag: So funktioniert's

Bei der Einzelabrechnung steht jede Abschlagsrechnung für sich. Sie enthält nur die Leistungen, die seit der letzten Rechnung erbracht wurden – ohne Bezug auf frühere Rechnungen.

Ablauf bei Einzelabschlägen

1

1. Abschlagsrechnung

Erdarbeiten abgeschlossen → Rechnung über 15.000 € netto

2

2. Abschlagsrechnung

Rohbau EG fertig → neue Rechnung über 30.000 € netto

3

Schlussrechnung

Alle Abschläge auflisten und vom Gesamtbetrag abziehen

Vorteile

  • • Einfach zu erstellen und zu verstehen
  • • Weniger Rechenaufwand pro Rechnung
  • • Klare Zuordnung zu Bauphasen
  • • Buchhaltung ist unkompliziert
  • • Gut für kleinere Projekte

Nachteile

  • • Kein Überblick über Gesamtfortschritt
  • • Nachträge schwerer zuzuordnen
  • • Nicht VOB-Standard
  • • Bei vielen Abschlägen unübersichtlich
  • • Schlussrechnung erfordert Auflistung

Kumulierte Abrechnung: So funktioniert's

Bei der kumulierten Abrechnung zeigt jede Rechnung den Gesamtfortschritt des Projekts. Sie listet alle bisher erbrachten Leistungen auf und zieht die bereits erhaltenen Zahlungen ab. Der Differenzbetrag ist der neue Zahlungsbetrag.

Ablauf bei kumulierter Abrechnung

RechnungLeistung bisher./. gezahltZu zahlen
1. Abschlagsrechnung15.000 €0 €15.000 €
2. Abschlagsrechnung45.000 €-15.000 €30.000 €
3. Abschlagsrechnung70.000 €-45.000 €25.000 €
Schlussrechnung100.000 €-70.000 €30.000 €

Vorteile

  • • Volle Transparenz über Projektfortschritt
  • • VOB-konform und prüfbar
  • • Nachträge lassen sich leicht integrieren
  • • Standard bei öffentlichen Aufträgen
  • • Schlussrechnung ist quasi automatisch

Nachteile

  • • Mehr Aufwand bei der Erstellung
  • • Kunde sieht nicht sofort den "neuen" Betrag
  • • Kann verwirrend wirken bei Nicht-Baufachleuten
  • • Erfordert sorgfältige Dokumentation
  • • Buchhaltung komplexer

Vergleich: Wann welche Methode?

KriteriumEinzelabschlagKumuliert
VertragstypBGB-WerkvertragVOB/B-Vertrag
ProjektgrößeKlein bis mittelMittel bis groß
Anzahl Abschläge2–45+
NachträgeSelten / keineHäufig erwartet
AuftraggeberPrivatkundenÖffentliche Hand, Gewerbe
VerwaltungsaufwandGeringMittel
TransparenzMittelHoch

Einzelabschlag empfohlen bei:

  • • Badezimmer-Renovierung für Privatkunden
  • • Elektroinstallation in Wohnungen
  • • Malerarbeiten mit klaren Phasen
  • • Küchenmontage mit Anzahlung
  • • Gartenbau-Projekte

Kumulierte Abrechnung empfohlen bei:

  • • Neubau Einfamilienhaus
  • • Öffentliche Ausschreibungen
  • • Sanierung Mehrfamilienhaus
  • • Gewerbebauten
  • • Projekte mit Nachträgen

VOB-Verträge: Das müssen Sie wissen

Was ist die VOB?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt Bauverträge in Deutschland. Der Teil B (VOB/B) enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen – quasi die "AGB" für Bauverträge. Bei öffentlichen Aufträgen ist die VOB Standard, bei privaten Bauherren wird sie oft vereinbart.

VOB/B § 16: Abschlagszahlungen

  • Anspruch auf Abschlagszahlungen auf Antrag des Auftragnehmers
  • Höhe entspricht dem Wert der nachgewiesenen Leistungen
  • Zahlungsfrist: 21 Tage nach Zugang der Rechnung
  • Prüfbare Aufstellung der erbrachten Leistungen erforderlich

VOB/B § 14: Prüfbare Rechnung

Eine Rechnung nach VOB muss so aufgestellt sein, dass der Auftraggeber sie prüfen kann. Das bedeutet:

  • Mengenberechnungen und Aufmaße beifügen
  • Bezug zum Leistungsverzeichnis herstellen
  • Nachweise für Stundenlohnarbeiten
  • Nachträge separat ausweisen

Warum kumulierte Abrechnung bei VOB Standard ist

Die kumulierte Methode zeigt auf jeder Rechnung den Gesamtfortschritt – der Auftraggeber sieht sofort, wie viel vom Projekt erledigt ist und wie viel noch aussteht. Das entspricht der Forderung nach einer "prüfbaren Rechnung" und verhindert Streitigkeiten über den Leistungsstand.

Muster zum Kopieren

Muster: Einzelabschlagsrechnung

ABSCHLAGSRECHNUNG Nr. 2

Rechnungsnummer: AR-2026-0002
Rechnungsdatum: 15.02.2026
Projekt: Neubau Einfamilienhaus Müller

Bezug: Bauvertrag vom 10.01.2026 (BGB-Vertrag)

Leistungszeitraum: 01.02. – 15.02.2026

Position 2: Rohbauarbeiten 2. Bauabschnitt
- Mauerwerk Obergeschoss komplett
- Betonarbeiten Decke OG
- Gerüststellung und -vorhaltung

Abschlagszahlung für erbrachte Leistungen
gemäß Aufmaß vom 15.02.2026

Nettobetrag:                            25.000,00 €
zzgl. 19% Umsatzsteuer:                  4.750,00 €
                                        ___________
Bruttobetrag:                           29.750,00 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf das unten
angegebene Konto.

Hinweis: Dies ist die 2. Abschlagsrechnung.
Bisherige Abschlagszahlungen: 1. AR vom 31.01.2026

Muster: Kumulierte Abschlagsrechnung

ABSCHLAGSRECHNUNG Nr. 2 (kumuliert)

Rechnungsnummer: AR-2026-0002
Rechnungsdatum: 15.02.2026
Projekt: Neubau Einfamilienhaus Müller

Bezug: Bauvertrag vom 10.01.2026 (VOB/B-Vertrag)

Leistungsstand: 15.02.2026

KUMULIERTE ABRECHNUNG (Gesamtleistung bis dato)

Position | Beschreibung                    | Menge | EP      | Gesamt
---------|--------------------------------|-------|---------|----------
1.       | Erdarbeiten (100%)              | psch. |         | 15.000 €
2.       | Rohbau EG (100%)                | psch. |         | 30.000 €
3.       | Rohbau OG (100%)                | psch. |         | 25.000 €
4.       | Dachstuhl (0%)                  | psch. |         |      0 €
---------|--------------------------------|-------|---------|----------
         | SUMME BISHER ERBRACHT (netto)   |       |         | 70.000 €

Gesamtleistung netto bisher:            70.000,00 €

./. bereits erhaltene Abschlagszahlungen:
    AR Nr. 1 vom 31.01.2026 (netto)    -30.000,00 €
                                        ___________
Restbetrag netto:                       40.000,00 €
zzgl. 19% Umsatzsteuer:                  7.600,00 €
                                        ___________
Jetzt zu zahlender Betrag:              47.600,00 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Hinweis: Die USt auf bereits gezahlte Abschläge
(5.700 €) wurde mit den jeweiligen Rechnungen
ausgewiesen.

Muster: Schlussrechnung nach Abschlägen

SCHLUSSRECHNUNG

Rechnungsnummer: SR-2026-0001
Rechnungsdatum: 30.06.2026
Projekt: Neubau Einfamilienhaus Müller

Bezug: Bauvertrag vom 10.01.2026

Leistungszeitraum: Januar – Juni 2026

GESAMTABRECHNUNG (100% Fertigstellung)

Position | Beschreibung                    | Gesamt netto
---------|--------------------------------|-------------
1.       | Erdarbeiten                     |  15.000,00 €
2.       | Rohbau Erdgeschoss              |  30.000,00 €
3.       | Rohbau Obergeschoss             |  25.000,00 €
4.       | Dachstuhl und Dachdeckung       |  35.000,00 €
5.       | Innenputz                       |  20.000,00 €
6.       | Estricharbeiten                 |  12.000,00 €
7.       | Malerarbeiten                   |   8.000,00 €
         | Nachtrag 1: Zusätzliche Steckdosen |  1.500,00 €
---------|--------------------------------|-------------
         | GESAMTLEISTUNG NETTO            | 146.500,00 €

./. erhaltene Abschlagszahlungen (netto):
    AR Nr. 1 vom 31.01.2026            -30.000,00 €
    AR Nr. 2 vom 15.02.2026            -40.000,00 €
    AR Nr. 3 vom 15.03.2026            -35.000,00 €
    AR Nr. 4 vom 15.04.2026            -25.000,00 €
                                       ____________
Summe Abschlagszahlungen (netto):     -130.000,00 €
                                       ____________
Restbetrag netto:                       16.500,00 €
zzgl. 19% Umsatzsteuer:                  3.135,00 €
                                       ____________
Zu zahlender Schlussbetrag:             19.635,00 €

Hinweis: Die Umsatzsteuer auf die Abschlagszahlungen
(gesamt 24.700 €) wurde mit den jeweiligen Rechnungen
ausgewiesen und abgeführt.

Übergang zur Schlussrechnung

Am Ende des Projekts folgt die Schlussrechnung. Sie rechnet die Gesamtleistung ab und zieht alle erhaltenen Abschlagszahlungen ab. Der Übergang funktioniert bei beiden Methoden etwas anders:

Nach Einzelabschlägen

  1. 1. Gesamtleistung auflisten und berechnen
  2. 2. Alle Abschlagsrechnungen mit Nummer, Datum und Netto-Betrag nennen
  3. 3. Summe der Abschläge (netto) abziehen
  4. 4. Restbetrag + USt = Schlusszahlung
Wichtig: Nur die Netto-Beträge der Abschläge abziehen!

Nach kumulierter Abrechnung

  1. 1. Schlussrechnung = letzte kumulierte Rechnung
  2. 2. 100% der Leistung ausweisen
  3. 3. Summe aller bisherigen Zahlungen abziehen
  4. 4. Ergebnis ist automatisch der Restbetrag
Vorteil: Der Übergang ist nahtlos – gleiches Schema.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Einzelabschlag und kumulierter Abrechnung?

Bei Einzelabschlägen steht jede Rechnung für sich und enthält nur die aktuelle Teilleistung. Bei der kumulierten Abrechnung zeigt jede Rechnung den Gesamtfortschritt des Projekts und zieht die bereits erhaltenen Zahlungen ab. Beispiel: Einzeln: 1. AR 5.000 €, 2. AR 3.000 €. Kumuliert: 2. AR zeigt 8.000 € Gesamt, ./. 5.000 € gezahlt = 3.000 € zu zahlen.

Welche Methode ist bei VOB-Verträgen vorgeschrieben?

Die VOB schreibt keine bestimmte Methode vor, aber die kumulierte Abrechnung ist der Standard bei VOB/B-Verträgen. Sie entspricht der Forderung nach einer "prüfbaren Rechnung" (VOB/B § 14), da der Auftraggeber jederzeit den Gesamtfortschritt nachvollziehen kann. Viele öffentliche Auftraggeber verlangen explizit kumulierte Abrechnung.

Wann ist die Einzelabrechnung sinnvoller?

Einzelabschläge eignen sich für kleinere Projekte mit wenigen Teilleistungen, bei Festpreisverträgen ohne VOB, wenn der Kunde die einfachere Variante bevorzugt, und bei Projekten mit klar abgrenzbaren Leistungsphasen (z.B. Planung, Ausführung, Abnahme).

Wann ist die kumulierte Abrechnung besser?

Kumulierte Abrechnung empfiehlt sich bei VOB-Verträgen und öffentlichen Aufträgen, bei Großprojekten mit vielen Abschlägen, bei Projekten mit Nachträgen und Mengenänderungen, und wenn maximale Transparenz über den Projektfortschritt gewünscht ist.

Wie funktioniert der Übergang zur Schlussrechnung bei beiden Methoden?

Bei Einzelabschlägen listen Sie in der Schlussrechnung alle erhaltenen Abschlagsrechnungen mit Nummer, Datum und Netto-Betrag auf und ziehen die Summe ab. Bei kumulierter Abrechnung ist die Schlussrechnung quasi die "letzte kumulierte Rechnung" – sie zeigt 100% der Leistung und zieht alle vorherigen Zahlungen ab.

Was bedeutet "prüfbare Rechnung" nach VOB?

Eine prüfbare Rechnung nach VOB/B § 14 muss dem Auftraggeber ermöglichen, die berechneten Leistungen nachzuvollziehen. Sie muss Mengenberechnungen, Aufmaße, Nachweise über Stundenlohnarbeiten und einen klaren Bezug zum Leistungsverzeichnis enthalten. Die kumulierte Abrechnung erfüllt diese Anforderung besser, da sie den Gesamtüberblick bietet.

Wie behandle ich Nachträge bei der Abschlagsrechnung?

Bei kumulierter Abrechnung werden Nachträge einfach zum Gesamtleistungsstand addiert – ideal für den Überblick. Bei Einzelabschlägen sollten Nachträge separat ausgewiesen werden, damit sie bei der Schlussrechnung korrekt zugeordnet werden können.

Wie oft darf ich Abschlagsrechnungen stellen?

Nach § 632a BGB haben Sie Anspruch auf Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen. Die Häufigkeit ist nicht gesetzlich begrenzt – üblich sind monatliche Abschläge oder nach Fertigstellung definierter Bauabschnitte. Bei VOB-Verträgen richtet sich der Turnus oft nach dem vereinbarten Zahlungsplan.

Muss ich bei Abschlagsrechnungen Umsatzsteuer ausweisen?

Ja, Abschlagsrechnungen sind vollwertige Rechnungen und müssen alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten – inklusive Umsatzsteuer. Die USt entsteht bei Vereinnahmung der Abschlagszahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG), nicht erst bei der Schlussrechnung.

Was ist besser für die Buchhaltung: Einzeln oder kumuliert?

Für die Buchhaltung sind Einzelabschläge oft einfacher, da jede Rechnung einen eigenen, klar definierten Betrag hat. Kumulierte Abrechnungen erfordern mehr Aufmerksamkeit, da der Differenzbetrag zwischen Gesamt und bereits Gezahltem gebucht wird. Moderne Buchhaltungssoftware kann aber beide Methoden gut verarbeiten.

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