USt-IdNr. Prüfer
Validieren Sie Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus allen 27 EU-Ländern - einzeln oder als Stapel.
Wichtiger Hinweis
Dieses Tool prüft nur das Format der USt-IdNr. Für eine rechtsverbindliche Bestätigung nutzen Sie bitte:
Steuernummer vs. USt-IdNr.
Wann benötigen Sie welche Nummer?
| Merkmal | Steuernummer | USt-IdNr. |
|---|---|---|
| Vergabe durch | Lokales Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
| Format (Deutschland) | XXX/XXX/XXXXX oder XX/XXX/XXXXX | DE + 9 Ziffern |
| Gültigkeitsbereich | National (Deutschland) | EU-weit (27 Länder) |
| Verwendung | Inländische Geschäfte & Steuererklärung | Innergemeinschaftlicher Handel (B2B) |
| Auf Rechnung pflicht | Bei Inlandsrechnungen (alternativ zur USt-IdNr.) | Bei EU-Geschäften (Reverse-Charge) |
| Beantragung | Automatisch bei Gewerbeanmeldung | Extra Antrag beim BZSt erforderlich |
| Kosten | Kostenlos | Kostenlos |
USt-IdNr. beantragen – So geht's
In 4 einfachen Schritten zur eigenen Umsatzsteuer-ID
Voraussetzungen
Sie benötigen eine gültige Steuernummer vom Finanzamt und müssen in Deutschland als Unternehmer registriert sein.
Online-Antrag
Beantragen Sie die USt-IdNr. online beim BZSt oder über das ELSTER-Portal Ihres Finanzamts.
Bearbeitung
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Wochen. Sie erhalten Ihre USt-IdNr. per Post.
Einsatzbereit
Nutzen Sie Ihre USt-IdNr. auf Rechnungen für EU-Geschäfte und im Impressum Ihrer Website.
USt-IdNr. Formate aller EU-Länder
Übersicht der gültigen Formate für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Was ist eine USt-IdNr.?
EU-weite Gültigkeit
Die USt-IdNr. ist in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gültig und ermöglicht den steuerfreien Handel zwischen Unternehmen (B2B).
Nur für Unternehmen
Die USt-IdNr. wird nur an Unternehmen vergeben, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen möchten.
Steuerbefreiung
Mit gültiger USt-IdNr. können innergemeinschaftliche Lieferungen ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden (Reverse-Charge).
Wann muss ich eine USt-IdNr. prüfen?
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Bei Warenverkauf an Unternehmen in anderen EU-Ländern
Reverse-Charge Verfahren
Bei Dienstleistungen an EU-Unternehmen
Neue Geschäftspartner
Vor der ersten Zusammenarbeit mit EU-Kunden
Regelmäßige Überprüfung
Bei Stammkunden mindestens einmal jährlich
Dokumentationspflicht
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sollten Sie dokumentieren:
- Zeitpunkt der Prüfung
- Ergebnis der Bestätigungsabfrage
- Name und Anschrift (qualifizierte Abfrage)
- Bestätigungsnummer vom BZSt
Tipp: Clever Invoice dokumentiert USt-IdNr. Prüfungen automatisch bei der Kundeneingabe.