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Aktualisiert Januar 2026

Rechnung schreiben: Die komplette Anleitung 2026

Lernen Sie, wie Sie rechtssichere Rechnungen erstellen - mit allen Pflichtangaben nach §14 UStG, kostenlosen Muster-Vorlagen und praktischen Tipps für Selbstständige, Kleinunternehmer und Freelancer.

Rechtlich geprüft
4,9/5 von 2.400+ Nutzern
E-Rechnung 2026 ready

Rechnung schreiben - Das Wichtigste in Kürze

14 Pflichtangaben nach §14 UStG
Name, Adresse, Steuernr., Datum, Rechnungsnr., Leistung, Betrag
Kleinunternehmer: 25.000€ Grenze
Ohne USt nach §19 UStG (seit 2025)
Kleinbetragsrechnung: bis 250€
Vereinfachte Pflichtangaben möglich
6 Monate Frist für Rechnungsstellung
Nach Leistungserbringung (§14 Abs. 2 UStG)
E-Rechnungspflicht ab 2025/2027
B2B: Empfang ab 2025, Versand ab 2027/2028

Eine Rechnung schreiben gehört zu den wichtigsten Aufgaben für Selbstständige, Freelancer und Unternehmer. Damit Ihre Rechnungsstellung vom Finanzamt anerkannt wird und Ihr Kunde den Vorsteuerabzug geltend machen kann, müssen alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten sein. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles zur korrekten Faktura - von den gesetzlichen Anforderungen über Muster-Vorlagen bis zur neuen E-Rechnungspflicht 2026.

Die 14 Pflichtangaben auf einer Rechnung (§14 UStG)

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) schreibt in §14 Abs. 4 genau vor, welche Angaben eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss. Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, riskieren Sie Probleme beim Vorsteuerabzug Ihres Kunden und mögliche Beanstandungen durch das Finanzamt.

1
Vollständiger Name & Anschrift
Ihr Firmenname oder voller Name mit Adresse
2
Name & Anschrift des Empfängers
Kunde mit vollständiger Rechnungsadresse
3
Steuernummer oder USt-IdNr.
Vom Finanzamt erteilt - eine reicht
4
Rechnungsdatum
Tag der Rechnungsausstellung
5
Fortlaufende Rechnungsnummer
Einmalig und nachvollziehbar (Lücken OK)
6
Menge und Art der Leistung
Was wurde geliefert oder geleistet?
7
Zeitpunkt der Leistung
Lieferdatum oder Leistungszeitraum
8
Nettoentgelt
Betrag ohne Umsatzsteuer
9
Anzuwendender Steuersatz
19% (Standard) oder 7% (ermäßigt)
10
Steuerbetrag in Euro
Umsatzsteuer ausgewiesen
11
Bruttobetrag / Gesamtsumme
Endbetrag inkl. Umsatzsteuer
12
Entgeltminderungen
Rabatte, Skonti falls vereinbart
13
Hinweis bei Steuerbefreiung
Z.B. §19 UStG für Kleinunternehmer
14
USt-IdNr. bei EU-Geschäft
Reverse Charge Vermerk bei B2B-EU

Tipp: Nutzen Sie unsere Pflichtangaben-Checkliste zum Abhaken, damit Sie keine Angabe vergessen. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250€ gelten vereinfachte Regeln.

Wann muss ich eine Rechnung schreiben?

Nicht jeder Geschäftsvorfall erfordert automatisch eine Rechnung. Die Pflicht zur Rechnungsstellung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Rechnung ist Pflicht bei:

  • B2B-Geschäften (Unternehmer an Unternehmer)
  • Steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen (EU)
  • Leistungen an juristische Personen
  • Grundstückslieferungen und Bauleistungen
  • Wenn der Kunde eine Rechnung verlangt

Keine Pflicht, aber empfohlen:

  • B2C-Geschäfte (an Privatpersonen)
  • Steuerfreie Umsätze nach §4 UStG
  • Kleinbeträge (Kassenbon genügt)

Auch ohne Pflicht ist eine Rechnung für Ihre Buchhaltung sinnvoll!

Gut zu wissen: Als Unternehmer haben Sie gegenüber anderen Unternehmern die Pflicht, innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung eine Rechnung auszustellen (§14 Abs. 2 UStG). Bei EU-Lieferungen gilt sogar eine 15-Tage-Frist.

Rechnung schreiben: Anleitungen für jede Situation

Je nach Ihrer beruflichen Situation und Unternehmensform gelten unterschiedliche Regeln für die Rechnungsstellung. Wählen Sie den passenden Ratgeber:

Rechnung schreiben: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Befolgen Sie diese 6 Schritte, um eine vollständige und rechtssichere Ausgangsrechnung zu erstellen:

1

Rechnungsdaten zusammenstellen

Sammeln Sie alle Informationen: Ihre Firmendaten (Name, Adresse, Steuernummer), Kundendaten, Leistungsbeschreibung mit Mengen und Preisen sowie das Leistungsdatum.

2

Fortlaufende Rechnungsnummer vergeben

Vergeben Sie eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer. Nutzen Sie ein System wie Jahr-Nummer (z.B. 2026-001) für einfache Nachverfolgung und Finanzamt-Konformität.

3

Alle 14 Pflichtangaben einfügen

Tragen Sie alle Pflichtangaben nach §14 UStG ein: Absender, Empfänger, Steuernummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, Leistungsbeschreibung, Netto, Steuer und Brutto.

4

Umsatzsteuer korrekt berechnen

Berechnen Sie: Nettobetrag × 0,19 = Umsatzsteuer (19%) bzw. × 0,07 für ermäßigten Satz. Brutto = Netto + USt. Kleinunternehmer notieren nur den Bruttobetrag mit §19-Hinweis.

5

Zahlungsinformationen ergänzen

Fügen Sie hinzu: Zahlungsziel (z.B. "zahlbar innerhalb von 14 Tagen"), IBAN für Überweisung und optional Skonto-Konditionen (z.B. "2% Skonto bei Zahlung innerhalb 7 Tagen").

6

Rechnung prüfen und versenden

Prüfen Sie alle Angaben auf Vollständigkeit. Versenden Sie als PDF per E-Mail oder ab 2025 als E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung). Archivieren Sie die Rechnung 8 Jahre GoBD-konform.

Rechnung in 30 Sekunden erstellen

Mit Clever Invoice überspringen Sie alle manuellen Schritte. Einfach per Sprachnachricht diktieren - alle Pflichtangaben werden automatisch ergänzt. Inklusive E-Rechnung und GoBD-Archivierung.

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Rechnungsmuster: So sieht eine korrekte Rechnung 2026 aus

Hier sehen Sie ein Beispiel für eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben. Achten Sie besonders auf die markierten Bereiche:

Muster GmbH
Max Mustermann, Geschäftsführer
Musterstraße 1, 10115 Berlin
Steuernr.: 12/345/67890
USt-IdNr.: DE123456789
RECHNUNG
Nr.: RE-2026-001
Datum: 27.01.2026
Rechnungsempfänger:
Beispiel GmbH
Frau Anna Schmidt
Firmenweg 42, 80331 München
BeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
Webdesign-Dienstleistung
Leistungszeitraum: 01.01. - 25.01.2026
40 Std.95,00 €3.800,00 €
Hosting-Einrichtung (Pauschal)
Leistungsdatum: 25.01.2026
1x200,00 €200,00 €
Nettobetrag:4.000,00 €
Umsatzsteuer 19%:760,00 €
Gesamtbetrag:4.760,00 €

Zahlungsbedingungen:

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf folgendes Konto:

IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 | BIC: COBADEFFXXX

Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2% Skonto (= 95,20 €).

Diese Vorlage kostenlos nutzen mit Clever InvoiceJetzt starten

Kleinunternehmer-Rechnung nach §19 UStG

Als Kleinunternehmer profitieren Sie von vereinfachten Regelungen bei der Rechnungsstellung. Sie müssen keine Umsatzsteuer ausweisen, benötigen aber einen speziellen Hinweis auf Ihrer Rechnung.

Voraussetzungen §19 UStG (ab 2025)

  • Umsatz im Vorjahr unter 25.000€ (brutto)
  • Voraussichtlicher Umsatz max. 100.000€ im laufenden Jahr
  • Keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen
  • Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich

Pflichthinweis auf der Rechnung

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Alternative Formulierungen:

  • • "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG"
  • • "Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine USt erhoben"
Alle 5 Formulierungen ansehen

Wichtig seit 2025: Die Kleinunternehmergrenze wurde von 22.000€ auf 25.000€ angehoben. Gleichzeitig gilt nun eine neue Obergrenze von 100.000€ im laufenden Jahr. Alle Details zur Kleinunternehmer-Rechnung 2026 →

Pflichtangaben im Detail: Häufige Fragen

Zu den einzelnen Pflichtangaben gibt es immer wieder Unsicherheiten. Hier finden Sie detaillierte Erklärungen zu den wichtigsten Themen:

Fristen beim Rechnung schreiben

Bei der Rechnungsstellung und Archivierung gibt es gesetzliche Fristen, die Sie unbedingt einhalten müssen:

FristZeitraumRechtsgrundlage
Rechnungsstellung (Standard)6 Monate nach Leistung§14 Abs. 2 UStG
Rechnungsstellung (EU-Lieferung)15 Tage nach Liefermonat§14a UStG
Aufbewahrung Rechnungen8 Jahre (seit 2025)§147 AO, GoBD
Zahlungsziel (gesetzlich)30 Tage (Standard)§286 Abs. 3 BGB
Vorsteuerabzug geltend machen4 Jahre (Verjährung)§169 AO

Praxis-Tipp: Stellen Sie Rechnungen zeitnah - idealerweise innerhalb von 1-2 Wochen nach Leistungserbringung. Das verbessert Ihren Cashflow und vermeidet Vergessen. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Zahlungsziele richtig formulieren

Rechnung per E-Mail versenden

Seit 2011 sind elektronische Rechnungen ohne digitale Signatur gültig. Der Versand per E-Mail ist heute Standard - aber es gibt einiges zu beachten:

So versenden Sie rechtssicher

  • Rechnung als PDF-Anhang versenden (nicht im E-Mail-Text)
  • Empfänger muss (stillschweigend) zustimmen
  • Original archivieren (PDF, nicht ausdrucken)
  • Ab 2025 B2B: Besser als E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD)

E-Mail-Text Vorlage

Betreff: Rechnung Nr. RE-2026-001 vom 27.01.2026

Sehr geehrte Frau Schmidt,

anbei erhalten Sie unsere Rechnung Nr. RE-2026-001 über 4.760,00 €.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

E-Rechnungspflicht 2025/2026: Das müssen Sie wissen

Die E-Rechnung ist keine E-Mail-Rechnung, sondern ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat (XML). Ab 2025 wird sie schrittweise für alle B2B-Rechnungen in Deutschland Pflicht.

Wichtige Termine zur E-Rechnungspflicht

2025
Empfangspflicht
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
2027
Versandpflicht I
Unternehmen > 800.000€ Vorjahresumsatz
2028
Versandpflicht II
Alle B2B-Rechnungen in Deutschland

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes XML-Format, das maschinell verarbeitet werden kann. In Deutschland sind XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0) als E-Rechnung anerkannt.

Ein PDF ist KEINE E-Rechnung!

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für alle B2B-Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen. Ausgenommen sind:

  • • B2C-Rechnungen (an Privatkunden)
  • • Grenzüberschreitende Rechnungen
  • • Kleinbetragsrechnungen bis 250€

Rechnungen archivieren: GoBD-Anforderungen

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) schreibt vor, wie Sie Rechnungen aufbewahren müssen:

8 Jahre

Aufbewahrungsfrist für Rechnungen (seit 2025, vorher 10 Jahre)

Unveränderbar

Rechnungen dürfen nachträglich nicht geändert werden

Originalformat

Digitale Rechnungen digital speichern (Ausdruck genügt nicht)

Clever Invoice archiviert automatisch: Alle Rechnungen werden GoBD-konform mit Zeitstempel und Prüfsumme gespeichert. Sie müssen sich um nichts kümmern. Mehr zur GoBD-Archivierung →

10 häufige Fehler beim Rechnung schreiben (und wie Sie sie vermeiden)

Diese Fehler sehen wir immer wieder - und sie können teuer werden, wenn das Finanzamt die Rechnung beanstandet oder der Vorsteuerabzug verloren geht:

1
Rechnungsnummer fehlt oder doppelt vergeben
Lösung: Fortlaufendes System nutzen: Jahr-Nummer (2026-001)
Mehr dazu erfahren
2
Leistungsdatum nicht angegeben
Lösung: Immer angeben oder "Leistungsdatum = Rechnungsdatum"
Mehr dazu erfahren
3
Fehlender §19 UStG Hinweis bei Kleinunternehmern
Lösung: Pflichttext: "Gemäß §19 UStG keine USt berechnet"
Mehr dazu erfahren
4
Unvollständige Adressangaben
Lösung: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort vollständig angeben
5
Umsatzsteuer falsch berechnet
Lösung: Formel: Netto × 1,19 = Brutto (bei 19% USt)
6
Bankverbindung fehlt
Lösung: Mindestens IBAN angeben, BIC nur noch bei Ausland
7
Rechnung nicht GoBD-konform archiviert
Lösung: 8 Jahre digital im Originalformat aufbewahren
Mehr dazu erfahren
8
Bezahlte Rechnung nachträglich geändert
Lösung: Nur Stornorechnung + neue Rechnung ist erlaubt
Mehr dazu erfahren
9
Gutschrift statt Stornorechnung verwendet
Lösung: Begriffe haben unterschiedliche Bedeutung!
Mehr dazu erfahren
10
Kein Zahlungsziel angegeben
Lösung: Standard: "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen"
Mehr dazu erfahren

Rechnungsvorlagen & hilfreiche Tools

Nutzen Sie unsere kostenlosen Vorlagen und Rechner für Ihre Rechnungsstellung:

Häufige Fragen zum Rechnung schreiben

Was muss auf einer Rechnung stehen?

Nach §14 UStG sind 14 Pflichtangaben erforderlich: Name und Anschrift des Rechnungsstellers und Empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Nettoentgelt, Steuersatz (19% oder 7%), Steuerbetrag und Bruttobetrag. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250€ gelten vereinfachte Anforderungen.

Kann ich eine Rechnung ohne Gewerbe schreiben?

Ja, als Privatperson können Sie Rechnungen für gelegentliche Verkäufe oder Dienstleistungen schreiben. Bis zur Freigrenze von 600€ pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte ist dies steuerfrei. Sobald Sie regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Wie schreibe ich eine Rechnung als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG (Umsatz unter 25.000€ im Vorjahr) schreiben Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Pflicht ist der Hinweis: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG (Name, Adresse, Rechnungsnummer etc.) gelten weiterhin.

Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu schreiben?

Nach §14 Abs. 2 UStG müssen Sie eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung ausstellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (EU) gilt eine Frist von 15 Tagen nach dem Monat der Lieferung. Empfehlung: Stellen Sie Rechnungen zeitnah, idealerweise innerhalb von 1-2 Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsdatum und Rechnungsdatum?

Das Rechnungsdatum ist der Tag der Rechnungsausstellung. Das Leistungsdatum (oder Lieferdatum) ist der Zeitpunkt, wann die Leistung erbracht wurde. Beide Angaben sind Pflicht. Bei identischen Daten genügt der Vermerk "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum".

Wie muss eine Rechnungsnummer aufgebaut sein?

Eine Rechnungsnummer muss einmalig und fortlaufend sein - Lücken sind erlaubt. Bewährte Formate: Jahr-Nummer (2026-001), Jahr-Monat-Nummer (2026-01-001) oder Präfix-Jahr-Nummer (RE-2026-001). Das Finanzamt verlangt nur Einmaligkeit und Nachvollziehbarkeit.

Muss ich 2026 E-Rechnungen erstellen?

Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen B2B-E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht kommt stufenweise: 2027 für Unternehmen über 800.000€ Umsatz, 2028 für alle B2B-Rechnungen. E-Rechnungen sind strukturierte XML-Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD - ein PDF allein ist keine E-Rechnung.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Nach GoBD und §147 AO müssen Rechnungen 8 Jahre aufbewahrt werden (seit 2025, vorher 10 Jahre). Dies gilt für Ausgangs- und Eingangsrechnungen. Digitale Rechnungen müssen im Originalformat archiviert werden - ein Ausdruck allein genügt nicht für die GoBD-Konformität.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Bei Rechnungen bis 250€ Brutto (seit 2017, vorher 150€) gelten vereinfachte Anforderungen. Nicht erforderlich sind: Name/Anschrift des Empfängers, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsnummer, separater Steuerbetrag (nur Steuersatz). Praktisch für Kassenbons und kleine Dienstleistungen.

Kann ich eine Rechnung per E-Mail versenden?

Ja, seit 2011 sind E-Mail-Rechnungen ohne digitale Signatur rechtsgültig. Der Empfänger muss zustimmen (auch stillschweigend durch Akzeptanz). PDF-Rechnungen per E-Mail sind Standard. Ab 2025 sollten B2B-Rechnungen jedoch als E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) versendet werden.

Was passiert, wenn Pflichtangaben auf der Rechnung fehlen?

Fehlen Pflichtangaben, ist der Vorsteuerabzug für den Empfänger gefährdet. Das Finanzamt kann die Rechnung beanstanden. Sie müssen dann eine korrigierte Rechnung ausstellen. Bei bereits bezahlten Rechnungen ist eine Stornorechnung plus Neuausstellung nötig.

Wie korrigiere ich eine fehlerhafte Rechnung?

Unbezahlte Rechnungen können Sie direkt korrigieren und neu versenden. Bei bereits bezahlten oder verbuchten Rechnungen müssen Sie eine Stornorechnung (mit negativem Betrag) erstellen und eine neue, korrigierte Rechnung ausstellen. Nachträgliches Ändern ist nicht erlaubt.

Professionelle Rechnungen in Sekunden

Mit Clever Invoice erstellen Sie rechtssichere Rechnungen per Sprachnachricht. Alle Pflichtangaben automatisch, E-Rechnung-konform und GoBD-sicher archiviert.

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