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Kleinunternehmerregelung 2026 - Neue Grenzen §19 UStG

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Umsatzgrenzen 25.000€/100.000€. Voraussetzungen, Vorteile, Nachteile und Wechsel erklärt.

Kleinunternehmerregelung 2026 - Neue Grenzen §19 UStG

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Umsatzgrenzen 25.000€/100.000€. Voraussetzungen, Vorteile, Nachteile und Wechsel erklärt. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte für die korrekte Rechnungsstellung.

Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Umsatzgrenzen 25. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, wenn Ihr Jahresumsatz unter 22.000€ liegt (Vorjahr) und im laufenden Jahr 50.000€ nicht übersteigt. Wichtig: Auf jeder Rechnung muss der Hinweis stehen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG gelten weiterhin.

So setzen Sie es mit Clever Invoice um

Clever Invoice erkennt automatisch Ihren Kleinunternehmerstatus und fügt den §19 UStG-Hinweis auf jeder Rechnung ein. Voraussetzungen, Vorteile, Nachteile und Wechsel erklärt.

Häufige Fragen

Kleinunternehmerregelung 2026 - Neue Grenzen §19 UStG – worauf muss ich achten?
Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Umsatzgrenzen 25. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach §14 UStG und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ein.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?
Ab 2026 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Ab 2028 gilt die Versandpflicht. Clever Invoice unterstützt beides bereits im kostenlosen Plan.
Gibt es passende Vorlagen?
Ja, Clever Invoice bietet professionelle Rechnungsvorlagen mit allen Pflichtangaben. 5 Vorlagendesigns stehen zur Verfügung – passend für jeden Anwendungsfall.

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