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Begriffe verstehen

Anzahlungsrechnung vs. Abschlagsrechnung: Der wichtige Unterschied

Anzahlung, Abschlag, Teilrechnung – die Begriffe werden oft verwechselt. Der entscheidende Unterschied: Wann wird gezahlt – vor, während oder nach der Leistung? Hier erfahren Sie, wann welche Rechnungsart richtig ist und was das für die Umsatzsteuer bedeutet.

Auf einen Blick: Wann welche Rechnung?

Anzahlung

VOR Leistungsbeginn

Abschlag

WÄHREND der Leistung

Teilrechnung

NACH Teilleistung

Schlussrechnung

AM ENDE des Projekts

Die Kernfrage

Der wichtigste Unterschied ist der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Zahlung. Bei einer Anzahlung haben Sie noch nichts geleistet. Bei einem Abschlag haben Sie teilweise geleistet. Bei einer Teilrechnung ist ein abgeschlossener Teil komplett fertig.

Die Unterschiede im Detail

Anzahlungsrechnung

Zahlung VOR Leistungsbeginn (auch: Vorauszahlungsrechnung)

Definition

Eine Anzahlung ist eine Zahlung vor Leistungsbeginn. Der Kunde zahlt einen Teil des Auftragswertes im Voraus, obwohl Sie noch keine Leistung erbracht haben.

Typische Beispiele

  • • 30% Anzahlung bei Küchenbestellung
  • • 50% Anzahlung bei Möbeln nach Maß
  • • Vorschuss bei Auftragserteilung
  • • Kaution bei Mietwerkzeugen

Umsatzsteuer

Die USt entsteht bei Vereinnahmung der Anzahlung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG) – also sobald das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Sie müssen die USt in der UStVA des Eingangsmonats anmelden.

Abschlagsrechnung

Zahlung WÄHREND der laufenden Leistung (auch: A-Konto-Rechnung)

Definition

Ein Abschlag ist eine Zahlung für bereits erbrachte Teilleistungen während eines laufenden Projekts. Die Gesamtleistung ist noch nicht abgeschlossen.

Typische Beispiele

  • • Monatliche Abschläge bei Hausbau
  • • Abschlag nach Rohbau-Fertigstellung
  • • Regelmäßige Abschläge bei Sanierungen
  • • VOB-Abschlagszahlungen

Umsatzsteuer

Wie bei der Anzahlung: USt entsteht bei Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG). Auch wenn Sie bereits teilweise geleistet haben – die Steuer wird erst mit dem Geldeingang fällig.

Teilrechnung

Zahlung NACH abgeschlossener Teilleistung

Definition

Eine Teilrechnung wird nach Fertigstellung einer abgeschlossenen, wirtschaftlich selbstständigen Teilleistung gestellt. Dieser Teil ist komplett fertig und abgenommen.

Typische Beispiele

  • • Fertiggestelltes Software-Modul
  • • Abgeschlossene Schulungseinheit
  • • Einzelner Band einer Buchreihe
  • • Fertiggestellte Bauphase (abgenommen)

Umsatzsteuer

Anders als bei Anzahlung/Abschlag: Die USt entsteht bei Leistungserbringung – also mit der Abnahme der Teilleistung. Der Zahlungszeitpunkt ist hier nicht entscheidend.

Vergleich auf einen Blick

KriteriumAnzahlungAbschlagTeilrechnung
ZeitpunktVor LeistungsbeginnWährend der LeistungNach Teilleistung
Leistungsstand0%TeilweiseTeil abgeschlossen
USt entsteht beiVereinnahmungVereinnahmungLeistungserbringung
VorsteuerabzugMit ZahlungMit ZahlungMit Rechnung
Typische Höhe20–50%Nach FortschrittWert der Teilleistung
Rechtsgrundlage§ 632a BGB§ 632a BGB, VOB/B § 16§ 641 BGB

Wann verwende ich welche Rechnungsart?

Anzahlung nutzen bei:

  • Hohen Materialkosten, die Sie vorfinanzieren
  • Neukunden ohne Bonität-Einschätzung
  • Maßanfertigungen ohne Wiederverkaufswert
  • Absicherung bei großen Aufträgen

Abschlag nutzen bei:

  • Längeren Projekten (Wochen/Monate)
  • VOB-Verträgen im Baugewerbe
  • Regelmäßiger Cashflow erforderlich
  • Fortlaufende Leistungserbringung

Teilrechnung nutzen bei:

  • Klar abgrenzbaren Projektphasen
  • Modularer Software-Entwicklung
  • Schulungspaketen / Kursreihen
  • Eigenständig nutzbaren Werkteilen

Muster zum Kopieren

Muster: Anzahlungsrechnung

ANZAHLUNGSRECHNUNG

Rechnungsnummer: AR-2026-0001
Rechnungsdatum: 10.01.2026

Bezug: Auftrag Einbauküche vom 05.01.2026

Sehr geehrte Frau Meier,

wie vereinbart erlauben wir uns, folgende Anzahlung
in Rechnung zu stellen:

Anzahlung für Einbauküche "Premium" inkl. Montage
gemäß Angebot Nr. A-2025-147 vom 28.12.2025

Leistungsbeginn (geplant): 15.02.2026

Anzahlung (30% der Auftragssumme)

Nettobetrag:                             4.500,00 €
zzgl. 19% Umsatzsteuer:                    855,00 €
                                         __________
Bruttobetrag:                            5.355,00 €

Zahlbar innerhalb von 7 Tagen auf das unten
angegebene Konto.

Hinweis: Die Umsatzsteuer wird mit Zahlungseingang
fällig (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG).

Muster: Abschlagsrechnung

ABSCHLAGSRECHNUNG Nr. 2

Rechnungsnummer: AB-2026-0023
Rechnungsdatum: 28.02.2026

Projekt: Badsanierung Familie Schneider
Bezug: Werkvertrag vom 15.01.2026

Leistungszeitraum: 01.02. – 28.02.2026

Abschlagszahlung für bisher erbrachte Leistungen:

- Demontage Altbestand (100%)
- Rohinstallation Wasser/Abwasser (100%)
- Rohinstallation Elektro (100%)
- Estrich und Abdichtung (80%)

Leistungsstand gemäß Aufmaß vom 28.02.2026

Nettobetrag:                             8.500,00 €
zzgl. 19% Umsatzsteuer:                  1.615,00 €
                                         __________
Bruttobetrag:                           10.115,00 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Bisher erhaltene Abschlagszahlungen:
AB-2026-0015 vom 31.01.2026:   4.500,00 € (netto)

Muster: Teilrechnung

TEILRECHNUNG

Rechnungsnummer: TR-2026-0005
Rechnungsdatum: 15.03.2026

Projekt: Website-Entwicklung Musterfirma GmbH
Bezug: Projektvertrag vom 10.01.2026

Abgeschlossene Teilleistung:
Modul 1 - Corporate Design & Homepage

Leistungsbeschreibung:
- Logo-Entwicklung (3 Entwürfe + Finalisierung)
- Corporate Design Styleguide
- Homepage-Design und -Entwicklung
- Responsive Umsetzung Mobile/Tablet
- Content-Integration
- Abnahme durch Auftraggeber am 14.03.2026

Diese Teilleistung ist abgeschlossen und abgenommen.

Nettobetrag Modul 1:                     6.000,00 €
zzgl. 19% Umsatzsteuer:                  1.140,00 €
                                         __________
Bruttobetrag:                            7.140,00 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Hinweis: Die USt ist mit Abnahme der Teilleistung
entstanden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG).

Übergang zur Schlussrechnung

Egal ob Anzahlungen, Abschläge oder Teilrechnungen – am Ende des Projekts folgt die Schlussrechnung. Sie rechnet die komplette Gesamtleistung ab und zieht alle vorherigen Zahlungen ab.

So erstellen Sie die Schlussrechnung

  1. 1Gesamtleistung vollständig auflisten und netto berechnen
  2. 2Alle erhaltenen Anzahlungen/Abschläge/Teilrechnungen mit Nummer, Datum und Netto-Betrag auflisten
  3. 3Summe der Netto-Beträge vom Gesamtnetto abziehen (nicht brutto!)
  4. 4USt nur auf den Restbetrag berechnen
  5. 5Hinweis einfügen, dass USt auf vorherige Zahlungen bereits abgeführt wurde

Anzahlung in Schlussrechnung abziehen

Detaillierte Anleitung mit Rechenbeispielen und Buchungssätzen

Häufige Fehler vermeiden

Begriffe durcheinander werfen

Anzahlung und Abschlag sind rechtlich unterschiedlich. Die falsche Bezeichnung kann zu Missverständnissen mit dem Kunden und Problemen mit der Buchhaltung führen.

USt-Zeitpunkt nicht beachten

Bei Anzahlungen und Abschlägen entsteht die USt bei Geldeingang – nicht bei Rechnungsstellung. Vergessen Sie nicht, die USt in der richtigen UStVA anzumelden.

Brutto statt Netto abziehen

In der Schlussrechnung immer den Netto-Betrag der vorherigen Zahlungen abziehen. Sonst wird die USt doppelt berechnet.

Keine ordnungsgemäße Rechnung

Auch Anzahlungsrechnungen müssen alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten. Ohne korrekte Rechnung kann Ihr Kunde keine Vorsteuer geltend machen.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Anzahlung und Abschlag?

Der wichtigste Unterschied ist der Zeitpunkt: Eine Anzahlung wird VOR Leistungsbeginn gezahlt – Sie haben noch nichts geleistet. Ein Abschlag wird WÄHREND der laufenden Leistung gezahlt – für bereits erbrachte Teilleistungen. Beispiel: 30% Anzahlung bei Vertragsabschluss vs. monatliche Abschläge nach Baufortschritt.

Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Anzahlungen und Abschlägen?

Bei beiden entsteht die Umsatzsteuer bereits bei Vereinnahmung des Geldes (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG) – nicht erst bei Rechnungsstellung oder Leistungserbringung. Sobald das Geld auf Ihrem Konto eingeht, müssen Sie die USt in der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden.

Was ist eine Teilrechnung und wie unterscheidet sie sich?

Eine Teilrechnung wird nach Abschluss einer abgeschlossenen, wirtschaftlich selbstständigen Teilleistung gestellt. Anders als beim Abschlag ist hier ein klar abgrenzbarer Teil des Werks komplett fertig. Beispiel: Bei einem Software-Projekt ist Modul 1 vollständig programmiert und abgenommen. Bei einer Teilrechnung entsteht die USt mit der Leistungserbringung.

Darf ich eine Anzahlung verlangen, obwohl noch nichts geleistet wurde?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt und üblich. Bei Werkverträgen ist die Anzahlung nach § 632a BGB zulässig. Sie müssen aber eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG ausstellen. Der Kunde kann die Vorsteuer erst geltend machen, wenn er die Rechnung hat und gezahlt hat.

Welche Pflichtangaben muss eine Anzahlungsrechnung enthalten?

Eine Anzahlungsrechnung muss alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, Leistungsbeschreibung (auch wenn noch nicht erbracht), Nettobetrag, Steuersatz und -betrag, Bruttobetrag. Zusätzlich sollte der Hinweis "Anzahlung" oder "Vorauszahlung" enthalten sein.

Wie ziehe ich Anzahlungen und Abschläge in der Schlussrechnung ab?

In der Schlussrechnung ziehen Sie immer die Netto-Beträge der vorherigen Zahlungen ab, nicht die Brutto-Beträge. Listen Sie alle erhaltenen Anzahlungen/Abschläge mit Rechnungsnummer, Datum und Netto-Betrag auf. Die Umsatzsteuer wurde ja bereits mit den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen und abgeführt.

Kann der Kunde die Vorsteuer aus einer Anzahlungsrechnung geltend machen?

Ja, der Kunde (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) kann die Vorsteuer aus der Anzahlungsrechnung geltend machen, sobald er die Rechnung erhalten UND gezahlt hat. Er muss nicht auf die Leistungserbringung warten. Voraussetzung: Eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben liegt vor.

Wann sollte ich Anzahlungen verlangen, wann Abschläge?

Anzahlungen eignen sich, wenn Sie hohe Materialkosten vorfinanzieren müssen (Küchenbau, Möbel nach Maß) oder bei Neukunden zur Absicherung. Abschläge sind sinnvoll bei längeren Projekten (Bau, Sanierung), wo Sie regelmäßig für den Fortschritt bezahlt werden wollen. Bei VOB-Verträgen sind Abschläge der Standard.

Was passiert, wenn der Auftrag storniert wird und ich eine Anzahlung erhalten habe?

Bei Stornierung müssen Sie die Anzahlung (ganz oder teilweise) zurückzahlen, falls keine Leistung erbracht wurde. Sie stellen eine Korrekturrechnung (Stornorechnung) über die ursprüngliche Anzahlungsrechnung. Die bereits abgeführte Umsatzsteuer können Sie in der nächsten UStVA zurückfordern.

Gibt es einen Unterschied zwischen "Vorschuss" und "Anzahlung"?

In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet. Rechtlich und steuerlich gibt es keinen wesentlichen Unterschied – beides bezeichnet eine Zahlung vor Leistungserbringung. Bei Dienst- und Arbeitsverträgen spricht man eher von "Vorschuss", bei Werkverträgen von "Anzahlung". Die steuerliche Behandlung ist identisch.

Anzahlungen und Abschläge per Sprache erstellen

Mit Clever Invoice sagen Sie einfach: "Anzahlungsrechnung für Meier, 30% von 15.000 Euro für Küche." Die App erkennt automatisch, ob es eine Anzahlung oder ein Abschlag ist und erstellt die korrekte Rechnung.