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Buchhaltung

Betriebsausgaben absetzen 2026

Betriebsausgaben mindern Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Doch welche Kosten sind absetzbar? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Betriebsausgaben für Selbstständige und wie Sie diese korrekt absetzen.

Was sind Betriebsausgaben? 2026

Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast. Die Abgrenzung zu privaten Ausgaben ist dabei entscheidend – gemischt genutzte Gegenstände müssen aufgeteilt werden.

Vorteile

Reduzieren Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn
Sparen Sie Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Bei Umsatzsteuerpflicht: Vorsteuerabzug möglich
Investitionen refinanzieren sich teilweise
Mehr Netto vom Brutto

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Betriebliche Veranlassung prüfen

Ist die Ausgabe für Ihren Betrieb notwendig oder nützlich? Rein private Ausgaben sind nicht absetzbar.

2

Beleg sichern

Ohne Beleg keine Absetzung. Bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge auf.

3

Richtig kategorisieren

Ordnen Sie die Ausgabe der richtigen Kategorie zu: Sofortabzug, Abschreibung oder Sonderregelung (z.B. Bewirtung).

4

In der Steuererklärung angeben

Betriebsausgaben werden in der Anlage EÜR oder Bilanz erfasst und mindern direkt den Gewinn.

Tipps & häufige Fehler

Tipps

  • Führen Sie ein Fahrtenbuch für berufliche Fahrten
  • Dokumentieren Sie das Arbeitszimmer mit Fotos und Grundriss
  • Bewirtungsbelege: Teilnehmer und Anlass vermerken
  • Nutzen Sie die GWG-Grenze (800 € netto) für Sofortabschreibung
  • Auch Fortbildungen und Fachliteratur sind absetzbar

Häufige Fehler

  • Private Ausgaben als Betriebsausgaben tarnen
  • Belege nicht aufbewahren
  • Abschreibungen vergessen (bei Gütern über 800 €)
  • Bewirtungskosten ohne Dokumentation absetzen
  • Fahrtkosten ohne Fahrtenbuch oder Pauschale

Betriebsausgaben mit Clever Invoice 2026

Mit Clever Invoice erfassen Sie Ihre Ausgaben einfach per Foto oder Datei-Upload. Die automatische Kategorisierung hilft Ihnen, alle Betriebsausgaben im Blick zu behalten. Am Jahresende exportieren Sie alles für Ihre Steuererklärung.

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Häufige Fragen

Welche Betriebsausgaben gibt es?
Typische Betriebsausgaben sind: Büromaterial, Telefon/Internet, Miete (Büro oder anteilig Arbeitszimmer), Fahrtkosten, Versicherungen, Fortbildung, Fachliteratur, Software, Werbung, Steuerberater, Beiträge zu Berufsverbänden.
Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?
Ja, wenn es der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist: volle Kosten absetzbar. Wenn kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist: bis 1.250 €/Jahr. Seit 2023 gibt es alternativ die Home-Office-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr).
Wie setze ich Fahrtkosten ab?
Zwei Methoden: 1) Fahrtenbuch führen und tatsächliche Kosten absetzen. 2) Kilometerpauschale: 0,30 €/km für Pkw, ab dem 21. km 0,38 €/km. Für Fahrten zum Kunden gilt die volle Strecke, zum Büro nur die einfache.
Was gilt für Bewirtungskosten?
Geschäftsessen sind zu 70% absetzbar (30% sind nicht abzugsfähig). Voraussetzung: Beleg mit Angabe von Datum, Teilnehmern, Anlass und Höhe der Bewirtung. Trinkgeld bis 10% ist auch absetzbar.
Ab welchem Betrag muss ich abschreiben?
Anschaffungen bis 800 € netto (GWG) können sofort abgesetzt werden. Darüber müssen Sie über die Nutzungsdauer abschreiben. Computer und Software haben z.B. 3 Jahre Nutzungsdauer (seit 2021: 1 Jahr für digitale Wirtschaftsgüter).
Kann ich Kleidung als Betriebsausgabe absetzen?
Nur typische Berufskleidung (Arztkittel, Blaumann, Uniform). Normale Geschäftskleidung (Anzug, Kostüm) ist nicht absetzbar, auch wenn Sie diese nur beruflich tragen. Das Finanzamt unterstellt private Mitnutzung.

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