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DSGVO & Datenschutz

Betroffenenrechte – Auskunft, Löschung & Co. 2026

Die DSGVO gibt jedem Bürger umfangreiche Rechte über seine Daten. Als Selbstständiger müssen Sie diese Rechte gewährleisten – vom Auskunftsrecht bis zum "Recht auf Vergessenwerden". Ignorieren Sie Anfragen nicht – das kann teuer werden.

Was sind Betroffenenrechte? 2026

Betroffenenrechte sind die Rechte, die jede Person hat, deren Daten Sie verarbeiten: Ihre Kunden, Newsletter-Abonnenten, Website-Besucher. Die wichtigsten Rechte sind Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Ihre Pflichten

  • Recht auf Auskunft (Art. 15): Welche Daten haben Sie?
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16): Falsche Daten korrigieren
  • Recht auf Löschung (Art. 17): "Recht auf Vergessenwerden"
  • Recht auf Einschränkung (Art. 18): Verarbeitung begrenzen
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20): Daten exportieren
  • Widerspruchsrecht (Art. 21): Verarbeitung widersprechen
  • Antwort innerhalb von 30 Tagen (verlängerbar auf 90)
  • Kostenlose Beantwortung (außer bei offensichtlichem Missbrauch)

Checkliste

Praxisbeispiele

Auskunftsanfrage eines Ex-Kunden

Kunde möchte wissen, welche Daten Sie über ihn haben

→ Innerhalb 30 Tagen vollständig antworten

Löschungsanfrage eines Newsletter-Abonnenten

Abonnent möchte alle Daten gelöscht haben

→ Daten löschen, sofern keine Aufbewahrungspflicht

Widerspruch gegen Marketing

Kunde widerspricht der Nutzung für Werbezwecke

→ Sofort aus Marketing-Listen entfernen

Tipps

  • 1Prüfen Sie die Identität des Anfragenden (E-Mail, Kundennummer)
  • 2Antworten Sie auch bei "unbegründeten" Anfragen höflich
  • 3Dokumentieren Sie alle Anfragen und Ihre Antworten
  • 4Bei komplexen Anfragen: Fristverlängerung mitteilen
  • 5Löschung bedeutet auch Backups (nach angemessener Zeit)
  • 6Bei Unsicherheit: Lieber löschen als riskieren

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, auf eine Anfrage zu antworten?
30 Tage ab Eingang. Bei komplexen Anfragen können Sie auf 90 Tage verlängern – müssen dies aber innerhalb der ersten 30 Tage mitteilen.
Muss ich Daten löschen, auch wenn ich sie noch brauche?
Nein, Aufbewahrungspflichten (Buchhaltung: 10 Jahre) gehen vor. Aber Sie müssen die Verarbeitung einschränken und nur noch für den Pflichtzweck nutzen.
Was ist, wenn ich die Person nicht identifizieren kann?
Fordern Sie zusätzliche Informationen zur Identitätsprüfung an (z.B. Kundennummer, Bestelldatum). Reagieren Sie nicht auf anonyme Anfragen.
Darf ich für Auskünfte Geld verlangen?
Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen (z.B. tägliche Anfragen). Ansonsten ist die erste Auskunft kostenlos.
Was passiert, wenn ich eine Anfrage ignoriere?
Die Person kann sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Das führt zu einer Prüfung und möglichen Bußgeldern ab 5.000 €.
Muss ich auch E-Mails löschen?
Ja, E-Mails enthalten personenbezogene Daten. Bei einem Löschantrag müssen Sie auch relevante E-Mails löschen – soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.

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