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GoBD-konform

E-Rechnung archivieren

10 Jahre Aufbewahrungspflicht, revisionssicher und GoBD-konform: So archivieren Sie E-Rechnungen richtig.

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht

Unveränderbar

Revisionssicher

XML erhalten

Original-Format

Auffindbar

Jederzeit zugreifbar

GoBD-Anforderungen an die Archivierung

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) definieren klare Anforderungen an die digitale Archivierung.

Unveränderbarkeit

Dokumente dürfen nachträglich nicht verändert werden können. Jede Änderung muss nachvollziehbar protokolliert werden.

Vollständigkeit

Alle steuerrelevanten Dokumente müssen vollständig archiviert werden - ohne Lücken.

Auffindbarkeit

Dokumente müssen jederzeit innerhalb angemessener Zeit gefunden und bereitgestellt werden können.

Maschinelle Auswertbarkeit

Daten müssen in maschinell auswertbarer Form vorliegen - der XML-Teil muss erhalten bleiben.

Ordnungsmäßigkeit

Die Archivierung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.

Datensicherung

Regelmäßige Backups und Schutz vor Datenverlust sind zwingend erforderlich.

Häufige Fehler vermeiden

Falsch

  • E-Rechnung ausdrucken und Papier archivieren
  • Nur die PDF speichern (ohne XML)
  • Dateien umbenennen oder bearbeiten
  • Keine Backups erstellen
  • Nach 7 Jahren löschen (statt 10)

Richtig

  • Original-XML unverändert speichern
  • ZUGFeRD komplett (PDF + XML) archivieren
  • Änderungen protokollieren
  • Regelmäßige Backups erstellen
  • Mindestens 10 Jahre aufbewahren

Archivierungsmöglichkeiten

Lokale Speicherung

Speicherung auf lokalen Festplatten oder NAS-Systemen.

Volle Kontrolle
Backup-Pflicht beachten
Zugriffskontrolle nötig
Empfohlen

Cloud-Archivierung

GoBD-konforme Cloud-Lösungen wie Clever Invoice.

Automatisch GoBD-konform
Backup inklusive
Jederzeit zugreifbar

DMS-System

Dokumentenmanagementsystem für große Unternehmen.

Professionelle Lösung
Revisionssicher
Höhere Kosten

Aufbewahrungsfristen

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht für E-Rechnungen

Fristberechnung:

Die 10-Jahres-Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt oder empfangen wurde.

Beispiel: Eine Rechnung vom 15. März 2025 muss bis zum 31. Dezember 2035 aufbewahrt werden.

Häufige Fragen zur Archivierung

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

E-Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt oder empfangen wurde. Bei einer Rechnung vom März 2025 endet die Frist also am 31.12.2035.

Reicht es, E-Rechnungen auszudrucken?

Nein! Ein Ausdruck erfüllt nicht die GoBD-Anforderungen. Der XML-Teil der E-Rechnung muss digital und unverändert erhalten bleiben. Bei ZUGFeRD muss die komplette PDF-Datei (mit eingebettetem XML) archiviert werden.

Was bedeutet "revisionssicher"?

Revisionssicher bedeutet, dass Dokumente nachträglich nicht verändert oder gelöscht werden können, ohne dass dies nachvollziehbar ist. Dies ist eine Kernforderung der GoBD für die digitale Archivierung.

Kann ich E-Rechnungen auf meiner Festplatte speichern?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen: regelmäßige Backups, Schutz vor Veränderung, Zugriffskontrolle und Protokollierung. Eine professionelle Archivierungslösung ist sicherer und einfacher.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie E-Rechnungen in maschinell auswertbarer Form vorlegen können. Das bedeutet: Der XML-Teil muss lesbar und die Daten müssen exportierbar sein. Nur PDFs reichen nicht.

Muss ich eingehende und ausgehende E-Rechnungen archivieren?

Ja, sowohl eingehende als auch ausgehende E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden. Bei ausgehenden Rechnungen archivieren Sie das Original, bei eingehenden die empfangene Datei.

GoBD-konforme Archivierung mit Clever Invoice

Erstellen und archivieren Sie E-Rechnungen automatisch GoBD-konform - ohne zusätzlichen Aufwand.