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Internationale Rechnungsstellung

E-Rechnung an Auslandskunden

Rechnungen an EU-Kunden und Drittländer: Reverse Charge, USt-IdNr., Zusammenfassende Meldung und die richtigen E-Rechnungsformate.

25. Januar 2026|12 Min.

EU-Ausland vs. Drittländer

EU-Ausland

Innergemeinschaftliche Lieferungen

B2B (an Unternehmen)

  • Reverse Charge: Rechnung ohne MwSt
  • Beide USt-IdNr. erforderlich
  • Zusammenfassende Meldung (ZM)
  • Peppol/ZUGFeRD empfohlen

B2C (an Privatpersonen)

  • Deutsche MwSt ausweisen (19%/7%)
  • Ab Schwelle: OSS-Verfahren beachten

Drittländer

USA, UK, Schweiz, etc.

B2B (an Unternehmen)

  • Keine deutsche USt (nicht steuerbar)
  • PDF-Rechnung meist ausreichend
  • Keine ZM erforderlich
  • Bei Waren: Zollformalitäten

Sonderfälle

  • Schweiz: ZUGFeRD/QR-Rechnung üblich
  • UK: Post-Brexit wie Drittland

Reverse Charge: So funktioniert es

Bei B2B-Geschäften innerhalb der EU schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer.

Pflichtangaben auf der Rechnung:

  • Ihre USt-IdNr.

    z.B. DE123456789

  • USt-IdNr. des Kunden

    z.B. FR12345678901 (vorher prüfen!)

  • Hinweistext Reverse Charge

    "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse Charge"

  • Nettobetrag ohne MwSt

    0% Umsatzsteuer ausweisen

Wichtig: Prüfen Sie die USt-IdNr. des Kunden immer über das BZSt-Bestätigungsverfahren (qualifizierte Bestätigung). Bei ungültiger Nummer haften Sie für die Umsatzsteuer!

→ BZSt USt-IdNr. Prüfung

E-Rechnungspflicht in der EU

Viele EU-Länder führen eigene E-Rechnungspflichten ein. Hier ein Überblick:

Frankreich

Format: Factur-X/Chorus Pro

Pflicht: 2026 B2B

Italien

Format: FatturaPA/SDI

Pflicht: Seit 2019

Spanien

Format: Factura-e

Pflicht: 2025 B2B

Polen

Format: KSeF

Pflicht: 2026

Belgien

Format: Peppol

Pflicht: 2026 B2B

Niederlande

Format: Peppol/UBL

Pflicht: B2G bereits

Meldepflichten bei Auslandsumsätzen

Zusammenfassende Meldung (ZM)

  • Für alle innergemeinschaftlichen B2B-Umsätze
  • Monatlich oder quartalsweise über ELSTER
  • USt-IdNr. und Umsatzsummen je Kunde

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen in Kennzahl 41
  • Drittland-Exporte in Kennzahl 43
  • Fremdwährung in Euro umrechnen
TM
Geprüft von

Thomas Müller

Steuerberater

Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater seit 2008
Zuletzt aktualisiert: 2024-12-15

Häufige Fragen zu Auslandsrechnungen

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Umsätze (beide Parteien in Deutschland). Bei Rechnungen an EU- oder Drittland-Kunden besteht keine deutsche E-Rechnungspflicht. Allerdings können andere Länder eigene E-Rechnungspflichten haben (z.B. Italien, Frankreich ab 2026).

Bei B2B-Lieferungen/Leistungen innerhalb der EU schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer (Reverse Charge). Sie stellen die Rechnung ohne MwSt aus und vermerken: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse Charge". Beide USt-IdNr. müssen auf der Rechnung stehen.

Ja, für innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen benötigen Sie eine eigene USt-IdNr. und die des Kunden. Ohne gültige USt-IdNr. des Empfängers dürfen Sie nicht steuerfrei abrechnen. Prüfen Sie die Nummer über das BZSt-Bestätigungsverfahren.

Innerhalb der EU ist das Peppol-Netzwerk mit BIS Billing 3.0 weit verbreitet. ZUGFeRD/Factur-X wird in Deutschland und Frankreich akzeptiert. Fragen Sie Ihren Kunden nach dem bevorzugten Format. Ein einfaches PDF ist oft noch möglich, aber strukturierte Formate werden zunehmend verlangt.

Für Rechnungen in Drittländer (außerhalb EU) gilt: Keine deutsche USt ausweisen, die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. Ein PDF reicht in der Regel aus, da diese Länder keine E-Rechnungspflicht wie die EU haben. Klären Sie aber mit dem Kunden, welches Format er benötigt.

Die ZM ist eine Pflichtmeldung ans Finanzamt für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen (B2B). Sie muss monatlich oder quartalsweise abgegeben werden und enthält die USt-IdNr. der Empfänger sowie die Umsatzsummen.

Warenexporte in Drittländer sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei (Ausfuhrlieferung). Sie benötigen Ausfuhrnachweise (Zoll). Bei Dienstleistungen kommt es auf die Art der Leistung an: B2B-Dienstleistungen sind oft im Empfängerland steuerbar, B2C am Ort des Leistenden.

Sie können in jeder Währung abrechnen. Für die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Fremdwährungsbeträge in Euro umgerechnet werden (Umrechnungskurs am Tag der Leistung). Die Rechnung sollte den verwendeten Kurs dokumentieren.

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