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2025 Readiness Check

E-Rechnung Checkliste

Ist Ihr Unternehmen bereit für die E-Rechnungspflicht 2025? Nutzen Sie diese umfassende Checkliste zur Vorbereitung.

01.01.2025
E-Rechnungsempfang Pflicht für alle
2025-2026
Übergangsfrist: PDF mit Zustimmung erlaubt
01.01.2027
E-Rechnungspflicht ab 800.000€ Umsatz
01.01.2028
E-Rechnungspflicht für alle B2B
mussPflicht für die Compliance
sollStark empfohlen
optionalNice to have

Empfang vorbereiten

Bis 31.12.2024
  • E-Mail-Adresse für E-Rechnungsempfang eingerichtetmuss
  • Software kann XML-Dateien (XRechnung/ZUGFeRD) öffnen und anzeigenmuss
  • Mitarbeiter wissen, wie eingehende E-Rechnungen zu verarbeiten sindmuss
  • Prozess für die Weiterleitung an die Buchhaltung definiertsoll
  • Automatischer Import in Buchhaltungssoftware getestetsoll

Software & Tools

Q1 2025
  • Buchhaltungssoftware unterstützt XRechnung und ZUGFeRDmuss
  • Software für E-Rechnungserstellung ausgewähltmuss
  • Validator für E-Rechnungsprüfung verfügbarsoll
  • DATEV-Schnittstelle geprüft (falls relevant)soll
  • Anbindung an Peppol-Netzwerk geprüftoptional

Stammdaten pflegen

Q1 2025
  • Firmendaten (Name, Adresse) aktuell und vollständigmuss
  • Steuernummer oder USt-IdNr. hinterlegtmuss
  • Bankverbindung (IBAN, BIC) aktuellmuss
  • Leitweg-IDs von Behörden-Kunden gesammeltsoll
  • Kundendaten auf Vollständigkeit geprüftsoll

Versand einrichten

Bis 2027/2028
  • E-Rechnungsformat festgelegt (XRechnung und/oder ZUGFeRD)muss
  • Rechnungsvorlage im E-Rechnungsformat erstelltmuss
  • Testrechnung erstellt und validiertmuss
  • Kunden über E-Rechnungsversand informiertsoll
  • Fallback-Prozess für PDF-Rechnungen definiertsoll

Archivierung sichern

Dauerhaft
  • GoBD-konforme Archivierungslösung vorhandenmuss
  • Original-XML wird unveränderbar gespeichertmuss
  • Zugriff für Betriebsprüfung sichergestelltmuss
  • Backup-Strategie für E-Rechnungen definiertsoll
  • Verfahrensdokumentation aktualisiertsoll

Team schulen

Laufend
  • Buchhaltung kennt E-Rechnungsformate und -prozessemuss
  • Rechnungsersteller können E-Rechnungen erstellenmuss
  • Dokumentation/Anleitung für Mitarbeiter erstelltsoll
  • Ansprechpartner für E-Rechnungsfragen benanntsoll
  • Regelmäßige Updates zu Gesetzesänderungenoptional

Schnell-Check: Sind Sie bereit?

Können Sie E-Rechnungen empfangen?

Sie brauchen mindestens eine E-Mail-Adresse und die Möglichkeit, XML-Dateien zu öffnen.

Wissen Ihre Mitarbeiter Bescheid?

Buchhaltung und Rechnungssteller sollten den neuen Prozess kennen.

Haben Sie eine Archivierungslösung?

E-Rechnungen müssen 10 Jahre GoBD-konform aufbewahrt werden.

Können Sie E-Rechnungen versenden?

Noch nicht Pflicht, aber empfohlen. Spätestens 2027/2028 müssen Sie bereit sein.

Häufige Fragen zur E-Rechnung Readiness

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus – Sie brauchen keine spezielle Software.

Das hängt von Ihrem Umsatz ab: Unternehmen über 800.000€ Jahresumsatz ab 2027, alle anderen ab 2028. Bis dahin können Sie mit Zustimmung des Empfängers noch PDF-Rechnungen senden.

Auch Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten die gleichen Übergangsfristen. Bei E-Rechnungen wird die Kleinunternehmerregelung im XML vermerkt.

Für Behörden: XRechnung (Pflicht). Für B2B: Beides ist erlaubt. ZUGFeRD ist praktischer, weil es auch ein lesbares PDF enthält. Fragen Sie im Zweifel Ihre wichtigsten Kunden.

E-Rechnungen müssen 10 Jahre GoBD-konform aufbewahrt werden. Das bedeutet: unveränderbar, maschinell auswertbar und mit Protokollierung. Ein reines Dateisystem reicht dafür nicht aus.

Es ist empfehlenswert, Kunden proaktiv zu informieren. Klären Sie, welches Format bevorzugt wird und an welche E-Mail-Adresse E-Rechnungen geschickt werden sollen.

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