E-Rechnung erstellen
Erstellen Sie XRechnung und ZUGFeRD E-Rechnungen – kostenlos, schnell und rechtssicher. Mit unserem Generator oder per Sprachnachricht.
Vertraut von über 2.500+ Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Das Wichtigste in Kürze
- E-Rechnung erstellen ab 2025 Pflicht für alle B2B-Unternehmen in Deutschland
- Zwei Formate: XRechnung (für Behörden) und ZUGFeRD (für Geschäftskunden)
- Word und Excel reichen NICHT aus – Sie benötigen spezielle E-Rechnung-Software
- Clever Invoice erstellt E-Rechnungen in 30 Sekunden – per Chat, Sprache oder App
- Kostenlose Optionen: Generator ohne Anmeldung oder Starter-Tarif mit 5 Rechnungen/Monat
Wie erstelle ich eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung erstellen Sie mit spezieller Software wie Clever Invoice. Geben Sie Ihre Firmendaten, Kundendaten und Rechnungspositionen ein, wählen Sie das Format (XRechnung oder ZUGFeRD), und laden Sie die fertige E-Rechnung herunter. Word oder Excel reichen nicht aus – Sie benötigen Software, die strukturierte XML-Daten erzeugt.
Mit Clever Invoice dauert das nur 30 Sekunden – auch per Sprachnachricht möglich.
Sarah Weber
E-Rechnung Expertin
E-Rechnungspflicht: Die wichtigsten Fristen
Handeln Sie jetzt – die Fristen laufen!
Die E-Rechnungspflicht wurde durch das Wachstumschancengesetz beschlossen und gilt bereits seit 2025. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Zahlungsverzögerungen und Compliance-Probleme.
Empfangspflicht
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
Sendepflicht (>800k€)
Unternehmen mit über 800.000€ Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen senden
Sendepflicht (Alle B2B)
Alle B2B-Transaktionen erfordern E-Rechnungen
Offizielle Quelle: Die Regelungen basieren auf dem BMF FAQ zur E-Rechnung und dem Wachstumschancengesetz vom 17. November 2023.
Video-Anleitung: E-Rechnung erstellen
E-Rechnung erstellen in 2 Minuten
Sehen Sie, wie einfach Sie mit Clever Invoice eine rechtskonforme E-Rechnung erstellen
Per Chat, Formular oder Sprachnachricht
XRechnung oder ZUGFeRD auswählen
Download oder direkt versenden
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist mehr als eine per E-Mail versendete PDF-Datei. Der entscheidende Unterschied: E-Rechnungen enthalten strukturierte Daten im XML-Format, die von Computern automatisch verarbeitet werden können.
In Deutschland gibt es zwei wichtige E-Rechnung-Formate:
- XRechnung: Reines XML-Format, Pflicht für öffentliche Auftraggeber
- ZUGFeRD: Hybrides Format – PDF mit eingebettetem XML, ideal für B2B
Beide Formate entsprechen der europäischen Norm EN 16931 und werden ab 2025 schrittweise zur Pflicht für alle B2B-Transaktionen in Deutschland.
E-Rechnung erstellen: Schritt-für-Schritt Anleitung
In nur 7 Schritten erstellen Sie eine rechtskonforme E-Rechnung. Mit Clever Invoice dauert der gesamte Prozess weniger als 5 Minuten.
Zeit- und Kostenersparnis mit E-Rechnungen
E-Rechnungen sparen nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. Hier die konkreten Zahlen basierend auf durchschnittlichen Erfahrungswerten:
Von 15 Minuten auf 2 Minuten pro Rechnung
Bei 50 Rechnungen/Monat à 60€/Std.
Per Sprachnachricht mit Clever Invoice
Rechenbeispiel: Ihre potenzielle Ersparnis
Traditionell (Word/Excel)
- • 15 Min. pro Rechnung × 50 Rechnungen = 12,5 Std./Monat
- • 12,5 Std. × 60€/Std. = 750€/Monat
- • 750€ × 12 Monate = 9.000€/Jahr
Mit Clever Invoice
- • 2 Min. pro Rechnung × 50 Rechnungen = 1,7 Std./Monat
- • 1,7 Std. × 60€/Std. = 100€/Monat
- • 100€ × 12 Monate = 1.200€/Jahr
Ihre Ersparnis: 7.800€ pro Jahr (bei 50 Rechnungen/Monat)
XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches Format wählen?
Unsere Empfehlung
Im Zweifel: ZUGFeRD EN16931 wählen. Dieses Format ist universell einsetzbar, kann von allen gelesen werden und erfüllt auch die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber. Nur wenn der Empfänger explizit XRechnung verlangt, wählen Sie das reine XML-Format.
E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk
Wann brauchen Sie Peppol? Für E-Rechnungen an den Bund ist Peppol eine Alternative zum manuellen Upload im ZRE (Zentraler Rechnungseingang). Viele Länder und Kommunen nutzen ebenfalls Peppol. Für B2B-Rechnungen ist Peppol optional, wird aber zunehmend verbreitet.
Clever Invoice unterstützt den Peppol-Versand direkt aus der Software heraus. Sie benötigen dafür eine Peppol-ID, die wir Ihnen bei der Registrierung automatisch zuweisen können.
3 Wege zur E-Rechnung erstellen
Warum Word und Excel NICHT funktionieren
Wichtiger Hinweis
Eine PDF-Rechnung aus Word oder Excel ist KEINE E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Auch wenn Sie diese per E-Mail versenden, erfüllt sie nicht die Anforderungen der E-Rechnungspflicht.
Viele Unternehmer glauben fälschlicherweise, dass eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung bereits eine E-Rechnung ist. Das stimmt nicht:
Was eine echte E-Rechnung braucht:
- Strukturierte XML-Daten: Maschinenlesbare Daten im XRechnung oder ZUGFeRD-Format
- EN 16931 Konformität: Entsprechung der europäischen Norm für E-Invoicing
- Validierbarkeit: Prüfung durch standardisierte Validatoren muss möglich sein
Was Word/Excel NICHT können:
- XML-Daten im XRechnung-Format erzeugen
- XML-Daten in PDF einbetten (ZUGFeRD)
- Automatische Validierung gegen EN 16931
- GoBD-konforme Archivierung
Es gibt zwar Add-Ins wie SmartTools, die Word/Excel um E-Rechnung-Funktionen erweitern können, aber diese Lösung ist fehleranfällig und nicht empfehlenswert. Nutzen Sie stattdessen spezialisierte E-Rechnung-Software wie Clever Invoice.
E-Rechnung erstellen für Ihre Zielgruppe
Freelancer
Freiberufler & SelbstständigeAls Freelancer profitieren Sie besonders von einfachen Lösungen. Per Sprachnachricht die Rechnung diktieren und fertig!
E-Rechnung für FreelancerKleinunternehmer
Nach §19 UStGAuch ohne Umsatzsteuer-Ausweis müssen Sie E-Rechnungen erstellen können. Mit 0% MwSt und §19-Hinweis.
E-Rechnung für KleinunternehmerFür Behörden
B2G mit XRechnungÖffentliche Auftraggeber verlangen XRechnung mit Leitweg-ID. Wir zeigen, wie's geht.
E-Rechnung für BehördenHandwerker
Vor-Ort-AbrechnungDirekt beim Kunden per Smartphone die E-Rechnung erstellen und versenden – mobil und flexibel.
E-Rechnung für HandwerkerDas sagen unsere Kunden
"Endlich eine Software, die E-Rechnungen wirklich einfach macht. In 30 Sekunden fertig!"
Thomas M.
Freelance Webentwickler
"Die Sprachnachricht-Funktion ist genial. Rechnung diktieren und fertig – perfekt für unterwegs."
Sandra K.
Handwerksmeisterin
"XRechnung an Behörden war immer ein Albtraum. Mit Clever Invoice klappt es auf Anhieb."
Michael B.
IT-Berater
E-Rechnung Software Vergleich 2026
Welche Software eignet sich am besten zum E-Rechnung erstellen? Wir vergleichen die beliebtesten Lösungen.
| Feature | Clever Invoice | sevdesk | PDF24 | lexoffice |
|---|---|---|---|---|
| Kostenlose E-Rechnungen | 5/Monat im Starter + Generator | 3/Monat + Generator | Unbegrenzt (Generator) | Keine kostenlos |
| XRechnung | ||||
| ZUGFeRD | ||||
| Ohne Anmeldung | ||||
| WhatsApp/Sprachnachricht | ||||
| KI-Erstellung | ||||
| GoBD-Archivierung | ||||
| DATEV-Export | ||||
| Validierung integriert | ||||
| Preis ab | 0€ (Starter) | 0€ (Generator) | 0€ | 7,90€/Monat |
Pflichtangaben auf der E-Rechnung
Jede E-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese sind im UStG §14 und der EN 16931 festgelegt.
Absender-Angaben
- Vollständiger Name und Anschrift
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Bankverbindung (empfohlen)
Empfänger-Angaben
- Vollständiger Name und Anschrift
- Bei B2G: Leitweg-ID
- Bei B2B: USt-IdNr. (empfohlen)
Rechnungs-Angaben
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Leistungszeitraum
- Zahlungsziel
Positionen & Beträge
- Art und Umfang der Leistung
- Menge, Einheit, Einzelpreis
- Steuersatz und -betrag
- Gesamtbetrag brutto/netto
E-Rechnung Checkliste 2026
Alle Pflichtangaben, Fristen und Formate auf einen Blick. Drucken Sie die Checkliste aus und haken Sie ab – so vergessen Sie nichts.
- Alle 14 Pflichtangaben nach UStG §14
- XRechnung vs. ZUGFeRD Entscheidungshilfe
- Fristen der E-Rechnungspflicht
- GoBD-Archivierungs-Checkliste
Häufige Fragen zum E-Rechnung erstellen
Um eine E-Rechnung zu erstellen, benötigen Sie eine E-Rechnung-Software wie Clever Invoice. Geben Sie Ihre Firmendaten, Kundendaten und Rechnungspositionen ein, wählen Sie das Format (XRechnung oder ZUGFeRD) und generieren Sie die Rechnung. Die Software erstellt automatisch die XML-Daten im korrekten Format. Mit Clever Invoice dauert das nur 30 Sekunden.
Nein, Word und Excel können keine echten E-Rechnungen erstellen. E-Rechnungen erfordern strukturierte XML-Daten im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format, die weder Word noch Excel erzeugen können. Eine per E-Mail versendete PDF aus Word gilt nicht als E-Rechnung. Sie benötigen spezielle E-Rechnung-Software.
Sie benötigen Software, die XRechnung und/oder ZUGFeRD unterstützt. Clever Invoice erstellt beide Formate automatisch und ist als kostenloser Generator oder als vollständige Rechnungssoftware verfügbar. Alternativen sind sevdesk, lexoffice, DATEV oder spezialisierte E-Rechnung-Generatoren.
E-Rechnungen können kostenlos erstellt werden. Clever Invoice bietet einen kostenlosen Generator ohne Anmeldung sowie einen Starter-Tarif mit 5 kostenlosen Rechnungen pro Monat. Für unbegrenzte Nutzung mit automatischer Archivierung starten die Tarife ab 9€/Monat.
XRechnung ist ein reines XML-Format, das für öffentliche Auftraggeber in Deutschland Pflicht ist. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten und eignet sich für alle Geschäftskunden. ZUGFeRD ist vielseitiger, da es auch von Menschen ohne spezielle Software gelesen werden kann.
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Erstellen von E-Rechnungen wird stufenweise eingeführt: Ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000€ Umsatz, ab 2028 für alle B2B-Transaktionen. Ausgenommen sind nur Kleinbetragsrechnungen unter 250€.
Für Behörden benötigen Sie das XRechnung-Format mit der Leitweg-ID des Empfängers. In Clever Invoice wählen Sie den Kunden mit hinterlegter Leitweg-ID, das Format "XRechnung" und laden die XML-Datei herunter oder senden sie direkt über ein E-Rechnung-Portal wie ZRE.
Ja, auch Kleinunternehmer nach §19 UStG können und sollten E-Rechnungen erstellen. Sie geben einfach 0% Umsatzsteuer an und fügen den Hinweis "Kleinunternehmer gemäß §19 UStG, keine Umsatzsteuer" hinzu. Das E-Rechnung-Format bleibt identisch.
Mit moderner Software wie Clever Invoice dauert das Erstellen einer E-Rechnung nur 30 Sekunden bis 2 Minuten. Per Sprachnachricht oder Chat sogar noch schneller. Die einmalige Einrichtung Ihrer Firmendaten dauert etwa 5 Minuten.
Ja, E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden – revisionssicher und unveränderbar für 10 Jahre. Ein Ausdruck auf Papier reicht nicht. Nutzen Sie eine Software mit integrierter Archivierung wie Clever Invoice oder ein separates Dokumentenmanagementsystem (DMS).
Fehlerhafte E-Rechnungen werden vom Empfänger-System automatisch abgelehnt. Sie erhalten eine Fehlermeldung und müssen die Rechnung korrigieren und erneut senden. Validieren Sie daher immer vor dem Versand mit einem E-Rechnung-Validator.
Mit Clever Invoice ja! Senden Sie einfach eine Sprachnachricht wie "Rechnung an Müller GmbH, 3 Stunden Beratung, 150 Euro pro Stunde" per WhatsApp, Telegram oder in der App. Die KI erstellt automatisch eine vollständige E-Rechnung im gewählten Format.
Für öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen): XRechnung ist Pflicht. Für Geschäftskunden (B2B): ZUGFeRD im Profil EN16931 ist ideal, da es sowohl maschinenlesbar als auch als PDF für Menschen lesbar ist. Im Zweifelsfall: ZUGFeRD funktioniert für beide Fälle.
Nein, in Deutschland ist seit 2011 keine elektronische Signatur mehr für E-Rechnungen erforderlich. Die strukturierten XML-Daten und die korrekte Archivierung nach GoBD sind ausreichend. Einige Empfänger im Ausland können jedoch eine Signatur verlangen.
E-Rechnungen an Behörden werden über spezielle Portale wie ZRE (Zentraler Rechnungseingang) des Bundes oder OZG-RE der Länder eingereicht. Sie laden die XRechnung-XML dort hoch oder nutzen das Peppol-Netzwerk für automatischen Versand.
Ja, mit einem E-Rechnung-Konverter wie dem Clever Invoice Converter können Sie bestehende PDF-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD umwandeln. Beachten Sie jedoch, dass alle Pflichtangaben vollständig sein müssen.
Peppol ist ein europaweites Netzwerk für den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten. Für Rechnungen an den Bund können Sie Peppol als Alternative zum ZRE-Portal nutzen. Für B2B-Rechnungen ist Peppol optional, wird aber zunehmend verbreitet. Clever Invoice unterstützt den Peppol-Versand direkt.
Nein, die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) können weiterhin als normale PDF oder auf Papier versendet werden. Auch Kleinbetragsrechnungen unter 250€ sind ausgenommen.
Die EN 16931 ist die europäische Norm für elektronische Rechnungen. Sie definiert die Pflichtfelder und das Datenmodell für E-Rechnungen. Jede E-Rechnung-Software, die XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt, erfüllt automatisch die EN 16931. Clever Invoice ist vollständig EN 16931-konform.
ZUGFeRD hat mehrere Profile: MINIMUM und BASIC-WL (nicht EN 16931-konform), BASIC, EN16931 und EXTENDED. Für die meisten B2B-Anwendungen empfehlen wir das Profil "EN16931" – es ist universell kompatibel und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Clever Invoice nutzt standardmäßig dieses Profil.
Die meisten modernen Buchhaltungsprogramme können E-Rechnungen importieren und automatisch verarbeiten. ZUGFeRD-Rechnungen werden besonders gut unterstützt, da sie ein lesbares PDF enthalten. Clever Invoice bietet zusätzlich DATEV-Export für nahtlose Integration mit Steuerberatern.
Bis Ende 2026 dürfen Sie alternativ auch normale Rechnungen (PDF, Papier) versenden, wenn Ihr Kunde zustimmt. Ab 2027 bzw. 2028 müssen jedoch alle B2B-Rechnungen als E-Rechnungen erstellt werden. Empfehlung: Nutzen Sie ZUGFeRD – das PDF kann auch ohne spezielle Software gelesen werden.
Sie können E-Rechnungen per E-Mail empfangen oder über Peppol. Die XML-Daten werden von E-Rechnung-Software automatisch ausgelesen. Mit Clever Invoice können Sie eingehende E-Rechnungen hochladen, automatisch validieren und die Daten für Ihre Buchhaltung extrahieren lassen.
Markus Weber
Verifizierter ExperteE-Invoicing Experte
Markus Weber berät seit über 12 Jahren Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse. Als zertifizierter Buchhalter und E-Invoicing-Spezialist hat er über 500 Unternehmen bei der Umstellung auf E-Rechnungen begleitet.
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