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E-Rechnung Freelancer - Selbstständige & Freiberufler

E-Rechnung für Freelancer: Selbstständigen-Abrechnung, Kleinunternehmerregelung, EÜR.

E-Rechnung für Freelancer & Selbstständige

Pflichten, Ausnahmen und Kleinunternehmerregelung – was Freelancer 2026 zur E-Rechnung wissen müssen. E-Rechnung für Freelancer: Selbstständigen-Abrechnung, Kleinunternehmerregelung, EÜR.

Kleinunternehmerregelung & E-Rechnung

Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen und ab 2028 versenden – trotz Umsatzsteuerbefreiung. Die E-Rechnung weist dann 0% MwSt mit §19-Hinweis aus.

Gestaffelte Versandpflicht

Ab 2027: Freelancer über €800.000 Umsatz. Ab 2028: Alle Freelancer. Bis dahin dürfen PDFs versandt werden, aber E-Rechnungen müssen empfangen werden.

B2C-Ausnahme für Privatkunden

Rechnungen an Privatpersonen (z.B. Nachhilfe, Fotografie) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. PDF oder Papier bleibt hier erlaubt.

Stundensatz & Projektabrechnung

Freelancer rechnen nach Stunden oder Festpreis ab. E-Rechnungen standardisieren Zeitnachweise mit Datum, Stundenzahl und Stundensatz.

Zahlen und Fakten zur E-Rechnung in dieser Branche

1,5 Mio. Freelancer in DE. €22.000 Kleinunternehmergrenze. Ab 2028 Versandpflicht für alle

Warum E-Rechnung für Freelancer & Selbstständige wichtig ist

Empfangspflicht ab 2025 – alle Freelancer müssen E-Rechnungen annehmen können Kleinunternehmer nach §19 UStG: E-Rechnung trotzdem Pflicht B2C-Ausnahme: Rechnungen an Privatpersonen weiterhin als PDF möglich Stundensatz- und Projektabrechnung effizient gestalten Internationale Kunden: Reverse Charge korrekt anwenden

Häufige Fragen

Müssen Freelancer ab 2025 E-Rechnungen versenden?
Ab 2025 müssen alle Freelancer E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht beginnt gestaffelt: Ab 2027 für Umsätze über €800.000, ab 2028 für alle B2B-Rechnungen.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Ja – auch Kleinunternehmer unter €22.000 Jahresumsatz müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen und ab 2028 versenden. Die E-Rechnung enthält 0% MwSt mit dem Hinweis nach §19 UStG.
Kann ich als Freelancer weiterhin PDF-Rechnungen senden?
Für B2B: Nur noch bis Ende 2027 (bzw. 2026 bei >€800.000 Umsatz). Danach sind E-Rechnungen Pflicht. Für B2C (Privatkunden): PDF bleibt weiterhin erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen PDF und E-Rechnung?
Eine PDF ist eine Bilddatei – der Computer kann die Daten nicht automatisch auslesen. Eine E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) enthält strukturierte XML-Daten, die maschinell verarbeitet werden können.

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