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Freelancer & Selbstständige

E-Rechnung für Freelancer & Selbstständige

Alles zur E-Rechnungspflicht für Freelancer: Kleinunternehmerregelung, Umsatzgrenzen, Ausnahmen und was Sie ab 2025 wirklich beachten müssen.

~4 Mio.
Selbstständige in DE
~1,8 Mio.
Kleinunternehmer
~1,5 Mio.
Freelancer betroffen

Warum E-Rechnung für Freelancer wichtig ist

  • Ab Januar 2025 müssen alle Freelancer E-Rechnungen empfangen können
  • Unternehmenskunden (B2B) fordern zunehmend XRechnung oder ZUGFeRD
  • Öffentliche Auftraggeber verlangen bereits jetzt XRechnung mit Leitweg-ID
  • Kleinunternehmer unter €22.000 haben Übergangsregelungen bis 2028
  • Professioneller Auftritt mit schnellerer Bezahlung durch automatische Verarbeitung
  • GoBD-konforme Archivierung ohne zusätzlichen Aufwand

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Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind besonders wichtig für Ihre E-Rechnungen.

Kleinunternehmerregelung & E-Rechnung

Bei Umsatz unter €22.000 im Vorjahr und unter €50.000 im laufenden Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. E-Rechnungen müssen den Hinweis "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG" enthalten.

Gestaffelte Versandpflicht für Freelancer

Empfangspflicht ab 2025 für alle. Versandpflicht: Ab 2027 für Freelancer über €800.000 Umsatz, ab 2028 für alle. PDF per E-Mail reicht nicht mehr für B2B-Kunden.

XRechnung für Behördenaufträge

Öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) fordern XRechnung mit Leitweg-ID. Bei Freelancer-Aufträgen über €1.000 ist dies bereits Pflicht.

B2C-Ausnahme für Privatkundengeschäft

Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Ein normales PDF reicht hier weiterhin aus.

Stundensatz- & Projektabrechnung

Freelancer rechnen meist nach Stunden oder Projektpauschalen ab. E-Rechnungen strukturieren diese Angaben mit Leistungszeitraum und Tätigkeitsbeschreibung.

Internationale Kunden (EU & Drittland)

Bei EU-B2B-Kunden gilt Reverse Charge - Rechnung ohne MwSt mit entsprechendem Hinweis. Peppol ermöglicht EU-weite E-Rechnungen.

Typische Rechnungsarten

  • Stundensatz-Abrechnung
  • Projektpauschale / Festpreis
  • Retainer / Monatspauschale
  • Beratungshonorar
  • Schulung / Workshop
  • Reisekostenabrechnung
  • Lizenzgebühren / Nutzungsrechte
  • Abschlagsrechnung bei größeren Projekten

Pflichtangaben

  • Vollständige Leistungsbeschreibung (nicht "Dienstleistung")
  • Leistungszeitraum oder Leistungsdatum
  • Steuernummer ODER Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Bei Kleinunternehmer: §19 UStG Hinweis zwingend
  • Bei EU-Kunden: Reverse Charge Hinweis + USt-IdNr. beider Parteien
  • Bankverbindung (IBAN, BIC)
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Bei Behörden: Leitweg-ID und Bestellreferenz

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler sehen wir immer wieder - so machen Sie es richtig.

Fehler

Fehlender §19 UStG Hinweis

Lösung

Pflichttext für Kleinunternehmer: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" - fehlt dieser, kann Finanzamt Nachzahlung fordern

Fehler

PDF als "E-Rechnung" bezeichnet

Lösung

Ein PDF ist KEINE E-Rechnung. Nur XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML) sind E-Rechnungen im Sinne des Gesetzes

Fehler

Unpräzise Leistungsbeschreibung

Lösung

Konkret beschreiben: "Webdesign für Projekt XY, 40 Stunden" statt nur "Dienstleistung" - sonst droht Vorsteuerabzug-Ablehnung beim Kunden

Fehler

Leistungsdatum/-zeitraum fehlt

Lösung

Immer angeben: Entweder konkretes Datum oder Zeitraum (z.B. "15.01.-31.01.2026")

Fehler

Falsches Format für Behörden

Lösung

Öffentliche Auftraggeber akzeptieren meist nur XRechnung, kein ZUGFeRD. Vorher klären!

E-Rechnung Checkliste für Freelancer 2026

  • E-Mail-Postfach für E-Rechnungsempfang einrichten (z.B. rechnungen@firma.de)
  • Kleinunternehmer-Status prüfen: Vorjahresumsatz < €22.000?
  • Software auf XRechnung/ZUGFeRD-Fähigkeit prüfen oder wechseln
  • Stammdaten vollständig anlegen (Steuernummer, USt-IdNr., IBAN)
  • Für Behördenaufträge: Leitweg-ID des Auftraggebers erfragen
  • Rechnungsvorlage mit §19-Hinweis anlegen (falls Kleinunternehmer)
  • Testrechnung an sich selbst senden und Format prüfen
  • GoBD-konforme Archivierung einrichten (10 Jahre Aufbewahrung)
  • Kunden über E-Rechnungsfähigkeit informieren
  • DATEV-Export für Steuerberater testen

Häufige Fragen

Müssen Freelancer ab 2025 E-Rechnungen versenden?

Nicht sofort alle. Ab 1. Januar 2025 müssen alle Freelancer E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht ist gestaffelt: Freelancer mit über €800.000 Jahresumsatz ab 2027, alle anderen ab 2028. Für öffentliche Auftraggeber gilt die XRechnung-Pflicht bereits jetzt.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer unter €22.000?

Ja, auch Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können und ab 2028 versenden. Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer, nicht von der E-Rechnungspflicht. Der §19 UStG Hinweis muss in der E-Rechnung enthalten sein.

Kann ich als Freelancer weiterhin PDF-Rechnungen per E-Mail schicken?

An Privatpersonen (B2C): Ja, das bleibt erlaubt. An Unternehmen (B2B): Ab 2028 nein. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung. Sie müssen dann XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) verwenden.

Was kostet E-Rechnungssoftware für Freelancer?

Viele Lösungen bieten kostenlose Einstiegstarife für Freelancer. Clever Invoice ist bis 5 Rechnungen/Monat kostenlos. Kostenpflichtige Tarife starten bei ca. 5-15€/Monat. Der kostenlose E-Rechnung-Generator auf clever-invoice.com ermöglicht auch ohne Anmeldung die Erstellung.

Welches E-Rechnungsformat soll ich als Freelancer nutzen?

Für die meisten Freelancer ist ZUGFeRD ideal: Der Kunde erhält ein lesbares PDF und die strukturierten XML-Daten sind unsichtbar eingebettet. Für Behördenaufträge ist XRechnung Pflicht (reines XML). Viele Softwarelösungen erstellen auf Knopfdruck beide Formate.

Wie funktioniert die E-Rechnung bei Stundensatz-Abrechnung?

In der E-Rechnung geben Sie für jede Position Datum, Stunden und Tätigkeit an. Beispiel: "15.01.2026: Konzeptentwicklung Website (4h × 90€)". Das Leistungsdatum und die Menge sind strukturierte Pflichtfelder in XRechnung und ZUGFeRD.

Muss ich als Freelancer eine Leitweg-ID haben?

Nein, Sie benötigen keine eigene Leitweg-ID. Die Leitweg-ID identifiziert den EMPFÄNGER der Rechnung (die Behörde). Wenn Sie an öffentliche Auftraggeber fakturieren, erfragen Sie deren Leitweg-ID und tragen diese in Ihre XRechnung ein.

Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht nicht einhalte?

Ab 2028 gilt: Rechnungen an B2B-Kunden ohne E-Rechnungsformat können vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Der Kunde kann den Vorsteuerabzug verlieren, und Sie riskieren Beanstandungen bei Betriebsprüfungen. Empfangspflicht-Verstöße ab 2025 haben zunächst keine direkten Strafen.

Wie archiviere ich E-Rechnungen GoBD-konform?

E-Rechnungen müssen 10 Jahre unveränderbar aufbewahrt werden. Speichern Sie das Original-XML (bei XRechnung) bzw. das ZUGFeRD-PDF. Ein Ausdruck reicht nicht! Cloud-Lösungen wie Clever Invoice archivieren automatisch GoBD-konform.

Kann mein Steuerberater E-Rechnungen verarbeiten?

Ja, die meisten Steuerberater nutzen DATEV, das E-Rechnungen direkt importiert. Exportieren Sie Ihre Rechnungen im DATEV-Format oder senden Sie die XML-Dateien. Das spart beiden Seiten erheblich Zeit bei der Buchhaltung.

Was muss ein Kleinunternehmer auf der E-Rechnung angeben?

Zusätzlich zu den normalen Pflichtangaben muss der Hinweis stehen: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" oder "Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG". Ohne diesen Hinweis könnte das Finanzamt Umsatzsteuer nachfordern.

Muss ich für Auslandsrechnungen auch E-Rechnungen nutzen?

Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Umsätze. Bei EU-Kunden nutzen Sie Reverse Charge ohne MwSt. Über das Peppol-Netzwerk können Sie jedoch standardisierte E-Rechnungen EU-weit versenden - viele Länder führen ebenfalls E-Rechnungspflichten ein.

Wie erstelle ich eine E-Rechnung ohne Software?

Nutzen Sie den kostenlosen E-Rechnung Generator auf clever-invoice.com. Sie geben Ihre Rechnungsdaten ein und erhalten eine valide XRechnung oder ZUGFeRD-Datei zum Download. Für regelmäßige Rechnungen empfiehlt sich jedoch eine richtige Softwarelösung.

Kann ich mit Word oder Excel E-Rechnungen erstellen?

Nein, Word und Excel können keine E-Rechnungen erzeugen. E-Rechnungen erfordern strukturierte XML-Daten nach EN 16931 Standard. Sie benötigen spezielle Software oder Online-Tools wie den Clever Invoice Generator.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD für Freelancer?

XRechnung ist reines XML ohne visuelle Darstellung - Pflicht für Behörden. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit eingebettetem XML - ideal für Unternehmenskunden. Für Freelancer empfiehlt sich ZUGFeRD, da Kunden die Rechnung normal öffnen können.

Wie lange dauert die Umstellung auf E-Rechnung für Freelancer?

Mit moderner Software wie Clever Invoice dauert die Umstellung ca. 30 Minuten: Stammdaten eingeben, Vorlage anpassen, Testrechnung erstellen. Wichtig: Beginnen Sie frühzeitig, nicht erst Ende 2024/2027.

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