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E-Rechnung Handwerker - XRechnung für Handwerksbetriebe

E-Rechnung für Handwerker: XRechnung und ZUGFeRD im Handwerk. Besonderheiten, Muster, Software.

E-Rechnung für Handwerker & Baugewerbe

Alles zur E-Rechnungspflicht für Handwerksbetriebe: §13b UStG bei Bauleistungen, Abschlagsrechnungen, Material und Arbeitszeit korrekt abrechnen. E-Rechnung für Handwerker: XRechnung und ZUGFeRD im Handwerk. Besonderheiten, Muster, Software.

Bauleistungen nach §13b UStG

Bei Bauleistungen an andere Bauunternehmer greift die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge). Die E-Rechnung muss ohne MwSt und mit §13b-Hinweis ausgestellt werden.

Material + Arbeitszeit trennen

Handwerkerrechnungen enthalten oft Material (19% MwSt) und Arbeitsleistung getrennt. E-Rechnungen bilden unterschiedliche Steuersätze pro Position sauber ab.

Aufmaß & Mengenangaben

Präzise Mengenangaben (m², Stück, Stunden, laufende Meter) sind im Handwerk Pflicht. E-Rechnungen standardisieren diese Angaben nach EN 16931.

Abschlagsrechnungen & Schlussrechnung

Größere Projekte werden in Teilrechnungen abgerechnet. E-Rechnungen verknüpfen Abschlags- und Schlussrechnungen über Referenzfelder korrekt.

XRechnung für öffentliche Auftraggeber

Schulen, Kommunen, Behörden verlangen XRechnung mit Leitweg-ID. Ohne korrektes Format keine Zahlung.

Zahlen und Fakten zur E-Rechnung in dieser Branche

1 Mio. Handwerksbetriebe in DE. ~500 Rechnungen/Jahr. 40% Zeitersparnis

Typische Rechnungsarten für Handwerker & Baugewerbe

In dieser Branche fallen typischerweise folgende Rechnungen an: Kostenvoranschlag / Angebot, Abschlagsrechnung (Teilrechnung), Schlussrechnung, Reparaturrechnung, Wartungsrechnung, Notdienstrechnung. Mit Clever Invoice erstellen Sie all diese Rechnungsarten schnell und rechtskonform als E-Rechnung.

Warum E-Rechnung für Handwerker & Baugewerbe wichtig ist

Ab Januar 2025 müssen alle Handwerksbetriebe E-Rechnungen empfangen können Öffentliche Auftraggeber (Kommunen, Schulen, Behörden) fordern bereits XRechnung mit Leitweg-ID Komplexe Rechnungen mit Material + Arbeitszeit werden beim Kunden automatisch verarbeitet Weniger Rückfragen durch strukturierte Daten – besonders bei §13b-Bauleistungen Schnellere Zahlung durch direkte Buchhaltungsintegration beim Kunden

Häufige Fragen

Muss ich als Handwerker ab 2025 E-Rechnungen versenden?
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Handwerksbetriebe E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht ist gestaffelt: Betriebe über €800.000 Umsatz ab 2027, alle anderen ab 2028. Für öffentliche Aufträge gilt XRechnung-Pflicht bereits seit 2020.
Was ist bei Bauleistungen nach §13b UStG zu beachten?
Bei Bauleistungen an andere Bauunternehmer schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer (Reverse Charge). Ihre E-Rechnung muss ohne MwSt ausgestellt werden und den Hinweis enthalten: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG".
Wie erstelle ich Abschlagsrechnungen als E-Rechnung?
E-Rechnungen unterstützen Abschlagsrechnungen über das Referenzfeld. Jede Teilrechnung verweist auf den Auftrag, die Schlussrechnung listet alle bisherigen Abschläge auf und verrechnet sie.
Kann ich E-Rechnungen auf der Baustelle erstellen?
Ja – mit Clever Invoice erstellen Sie E-Rechnungen per Smartphone. Diktieren Sie die Rechnung per Sprachnachricht oder tippen Sie die Details im Chat. Material, Arbeitszeit und Aufmaß werden automatisch erfasst.

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