Zum Inhalt springen
Heilberufe & Gesundheit

E-Rechnung für Heilberufe & Therapeuten

Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Therapeuten: So erstellen Sie E-Rechnungen korrekt - mit steuerbefreiten Leistungen, IGeL und GOÄ-Abrechnung.

500.000+
Heilberufler in DE
Ja
Steuerbefreit (§4 Nr. 14)
~200/Jahr
IGeL-Rechnungen/Praxis

Warum E-Rechnung für Heilberufe wichtig ist

  • Privatpatienten-Rechnungen und IGeL-Leistungen an Unternehmen fallen unter die E-Rechnungspflicht
  • Steuerbefreite Leistungen nach §4 Nr. 14 UStG müssen korrekt im XML kodiert werden
  • Kooperationen mit Krankenhäusern und MVZ erfordern zunehmend E-Rechnungen
  • GOÄ- und GebüH-Abrechnungen können in E-Rechnungs-Formate überführt werden
  • Digitalisierung der Praxisverwaltung wird durch E-Rechnung vorangetrieben
  • GoBD-konforme Archivierung schützt bei Betriebsprüfungen

Clever Invoice für Heilberufe & Gesundheit

Speziell angepasste Vorlagen und Workflows für Ihre Branche.

Branchenspezifische Besonderheiten

Diese Punkte sind besonders wichtig für Ihre E-Rechnungen.

Steuerbefreiung §4 Nr. 14 UStG

Ärztliche und therapeutische Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit. In der E-Rechnung wird der XML-Code "O" (nicht steuerbar) oder "E" (steuerbefreit) verwendet - kein Steuerbetrag ausgewiesen.

IGeL-Leistungen mit MwSt

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie kosmetische Behandlungen sind steuerpflichtig. Auf einer E-Rechnung müssen diese klar von steuerfreien Heilbehandlungen getrennt werden.

GOÄ-konforme Abrechnung

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schreibt spezifische Abrechnungspositionen vor. E-Rechnungen können GOÄ-Ziffern als Positionsreferenzen enthalten.

Gemischte Rechnungen

Praxen stellen oft Rechnungen mit steuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen IGeL/Gutachten auf einer Rechnung. Die E-Rechnung muss verschiedene Steuersätze pro Position abbilden.

Krankenhauskooperationen

Konsiliarärzte und Belegärzte, die an Krankenhäuser fakturieren, benötigen zunehmend E-Rechnungen. Große Kliniken setzen auf automatische Rechnungsverarbeitung.

Datenschutz & Patientendaten

Rechnungen im Gesundheitswesen enthalten sensible Diagnoseinformationen. E-Rechnungen müssen DSGVO-konform verarbeitet und besonders sicher archiviert werden.

Typische Rechnungsarten

  • Privatpatienten-Rechnung (GOÄ)
  • IGeL-Rechnung (steuerpflichtig)
  • Gutachten-Rechnung
  • Rechnung an Krankenhäuser/MVZ
  • Physiotherapie-Rechnung (GebüH)
  • Heilpraktiker-Rechnung (GebüH)
  • Arbeitsmedizinische Leistungen
  • Rechnung für Vorträge/Schulungen (steuerpflichtig)

Pflichtangaben

  • Bezeichnung der erbrachten Heilbehandlung oder Leistung
  • GOÄ-/GebüH-Ziffer(n) bei entsprechenden Leistungen
  • Steigerungsfaktor bei GOÄ-Abrechnungen
  • Hinweis auf Steuerbefreiung nach §4 Nr. 14 UStG (bei Heilbehandlungen)
  • Bei IGeL-Leistungen: Ausweis der Umsatzsteuer (19%)
  • Behandlungsdatum oder -zeitraum
  • Patientenname (datenschutzkonform)
  • Bei Unternehmen: Rechnungsempfänger und ggf. Leitweg-ID

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler sehen wir immer wieder - so machen Sie es richtig.

Fehler

IGeL-Leistungen als steuerfrei ausgewiesen

Lösung

IGeL, kosmetische Behandlungen und Gutachten sind steuerpflichtig (19%). Nur echte Heilbehandlungen sind nach §4 Nr. 14 UStG befreit.

Fehler

Steuerbefreiung ohne Hinweis in der E-Rechnung

Lösung

Der Grund der Steuerbefreiung muss angegeben werden: "Umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr. 14 UStG" im Freitext und Code "E" im XML.

Fehler

GOÄ-Ziffern fehlen auf der Rechnung

Lösung

Privatpatienten-Rechnungen müssen GOÄ-Ziffern, Steigerungsfaktoren und Einzelbeträge enthalten - auch in der E-Rechnung.

Fehler

Patientendaten in E-Rechnungs-XML unsicher verarbeitet

Lösung

Sensible Gesundheitsdaten DSGVO-konform verarbeiten: verschlüsselte Übertragung, Zugangskontrolle, Löschfristen beachten.

Checkliste: E-Rechnung für Heilberufe

  • Steuerbefreite vs. steuerpflichtige Leistungen kategorisieren
  • GOÄ-/GebüH-Abrechnungspositionen in E-Rechnung-Software hinterlegen
  • IGeL-Leistungen korrekt mit 19% MwSt konfigurieren
  • Steuerbefreiungshinweis (§4 Nr. 14 UStG) als Standard einrichten
  • DSGVO-konforme Verarbeitung von Patientendaten sicherstellen
  • E-Rechnung an Krankenhäuser/MVZ testen
  • GoBD-konforme Archivierung einrichten
  • Steuerberater über E-Rechnungs-Umstellung informieren

Häufige Fragen

Müssen Ärzte E-Rechnungen erstellen?

Ja, wenn sie B2B-Rechnungen stellen (z.B. an Unternehmen für arbeitsmedizinische Leistungen, an MVZ oder Krankenhäuser). Rechnungen an Privatpatienten (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Wie werden steuerbefreite Heilbehandlungen in der E-Rechnung abgebildet?

In der E-Rechnung wird der XML-Steuercode "E" (VAT exempt) verwendet. Der Steuerbetrag ist 0,00 EUR. Zusätzlich muss der Freitext "Umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr. 14 UStG" enthalten sein.

Was ist bei gemischten Rechnungen (steuerfrei + steuerpflichtig) zu beachten?

Jede Position muss den korrekten Steuersatz haben: Heilbehandlungen mit Code "E" (0%), IGeL-Leistungen mit Code "S" (19%). Die E-Rechnung summiert die Steuern nach Sätzen getrennt.

Müssen Physiotherapeuten E-Rechnungen erstellen?

Für B2B-Rechnungen ja (z.B. Firmenverträge, Kooperationen mit Reha-Kliniken). Für Privatzahler (B2C) besteht keine E-Rechnungspflicht.

Wie steht es mit dem Datenschutz bei Gesundheitsdaten in E-Rechnungen?

Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert (Art. 9 DSGVO). E-Rechnungen mit Diagnoseangaben müssen verschlüsselt übertragen und in zugangsgeschützten Systemen archiviert werden.

Können GOÄ-Rechnungen als E-Rechnung erstellt werden?

Ja, GOÄ-Ziffern und Steigerungsfaktoren können als Positionsdetails in der E-Rechnung abgebildet werden. Die XML-Struktur unterstützt beliebige Positionsbeschreibungen und Referenzen.

E-Rechnungen für Heilberufe & Gesundheit

Mit Clever Invoice erstellen Sie E-Rechnungen speziell für Ihre Branche - XRechnung, ZUGFeRD und DATEV-Export inklusive.