§ 13b UStG
Steuerschuldumkehr
Code "AE"
XML-Steuercode
EU-weit
Grenzueberschreitend
Pflichthinweis
"Reverse Charge" auf Rechnung
Was ist Reverse Charge?
Normalerweise schuldet der Leistungserbringer die Umsatzsteuer. Beim Reverse-Charge-Verfahren kehrt sich die Steuerschuldnerschaft um: Der Leistungsempfaenger muss die Umsatzsteuer abfuehren und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
Bauleistungen
§ 13b Abs. 2 Nr. 4
Wenn ein Bauunternehmer an einen anderen Bauunternehmer leistet. Gilt fuer Maurerarbeiten, Elektroinstallationen, Sanitaerarbeiten und alle weiteren Werkleistungen am Bau.
EU-Dienstleistungen
§ 13b Abs. 2 Nr. 1
Sonstige Leistungen eines im EU-Ausland ansaessigen Unternehmers an einen inlaendischen Unternehmer. Beispiel: IT-Beratung aus den Niederlanden fuer eine deutsche GmbH.
Gebaeudereinigung
§ 13b Abs. 2 Nr. 8
Reinigungsleistungen an Gebaeuden, wenn der Leistungsempfaenger selbst Reinigungsleistungen erbringt. Typisch fuer Subunternehmer-Ketten in der Reinigungsbranche.
Weitere § 13b-Faelle
- Mobilfunkgeraete & Tablets ab 5.000 EUR Nettowert (Abs. 2 Nr. 10)
- Metall-Lieferungen (Gold, Platin, Eisen, Stahl) (Abs. 2 Nr. 11)
- CO2-Emissionszertifikate (Abs. 2 Nr. 6)
- Sicherungsuebereignete Gegenstaende (Abs. 2 Nr. 2)
Reverse Charge in XRechnung & ZUGFeRD kodieren
Die korrekte Kodierung im XML ist entscheidend fuer die Validierung und den automatisierten Vorsteuerabzug beim Empfaenger.
XRechnung (UBL 2.1)
<cac:TaxCategory>
<cbc:ID>AE</cbc:ID>
<cbc:Percent>0</cbc:Percent>
<cac:TaxScheme>
<cbc:ID>VAT</cbc:ID>
</cac:TaxScheme>
</cac:TaxCategory>
<cbc:TaxExemptionReasonCode>
vatex-eu-ae
</cbc:TaxExemptionReasonCode>
<cbc:TaxExemptionReason>
Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers
</cbc:TaxExemptionReason>Der CategoryCode "AE" kennzeichnet Reverse Charge im UBL-Format. Der ExemptionReasonCode "vatex-eu-ae" ist fuer die automatische Verarbeitung erforderlich.
ZUGFeRD (CII / Factur-X)
<ram:ApplicableTradeTax>
<ram:CalculatedAmount>
0.00
</ram:CalculatedAmount>
<ram:TypeCode>VAT</ram:TypeCode>
<ram:CategoryCode>AE</ram:CategoryCode>
<ram:RateApplicablePercent>
0
</ram:RateApplicablePercent>
<ram:ExemptionReason>
Reverse Charge - §13b UStG
</ram:ExemptionReason>
</ram:ApplicableTradeTax>Im CII-Format wird ebenfalls der CategoryCode "AE"verwendet. Der ExemptionReason muss als Freitext den § 13b-Hinweis enthalten.
Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Rechnungen
Muss enthalten sein
- Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfaengers"
- USt-IdNr. des Rechnungsausstellers
- USt-IdNr. des Leistungsempfaengers
- Nettobetrag ohne Umsatzsteuer
- XML-Code "AE" im TaxCategory-Element
Typische Fehler
- Reverse-Charge-Hinweis vergessen
- 19 % MwSt. statt 0 % angegeben
- Falscher XML-Steuercode (z. B. "S" statt "AE")
- Fehlende USt-IdNr. des Empfaengers
- Bruttobetrag statt Nettobetrag als Rechnungssumme
Innergemeinschaftliche Leistungen & Lieferungen
EU-Dienstleistungen (B2B)
§ 3a Abs. 2 UStG + § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG
Erbringt ein Unternehmer aus einem EU-Land eine sonstige Leistung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land, liegt der Leistungsort im Empfaengerland. Der Empfaenger schuldet die Umsatzsteuer (Reverse Charge). Beide Parteien benoetigen eine gueltige USt-IdNr.
Innergemeinschaftliche Lieferungen
§ 4 Nr. 1b UStG + § 6a UStG
Bei Warenlieferungen in ein anderes EU-Land handelt es sich nicht um Reverse Charge im engeren Sinne, sondern um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. In der E-Rechnung wird der Code "K" (innergemeinschaftlich) statt "AE" verwendet. Der Erwerber versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb in seinem Land.
Haeufige Fragen zu Reverse Charge & E-Rechnung
Wie erstelle ich eine Reverse-Charge-E-Rechnung?
In der E-Rechnung setzen Sie den Umsatzsteuersatz auf 0 % und geben als Steuerbefreiungsgrund den Code "AE" (Reverse Charge) an. Zusaetzlich muss der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfaengers" bzw. "Reverse Charge" im Freitext erscheinen.
Welcher XML-Code wird fuer § 13b verwendet?
In XRechnung/UBL verwenden Sie im Element TaxCategory den Code "AE" (VAT Reverse Charge) mit dem TaxExemptionReasonCode "vatex-eu-ae". In ZUGFeRD/CII lautet der CategoryCode ebenfalls "AE" im Element ApplicableTradeTax.
Muss ich trotzdem 0 % MwSt. auf der Rechnung ausweisen?
Ja. Auch bei Reverse Charge muss der Steuersatz (0 %) und der Steuerbetrag (0,00 EUR) explizit in der E-Rechnung enthalten sein. Der Steuerbefreiungsgrund "Reverse Charge" ist ebenfalls Pflicht.
Welche Leistungen loesen Reverse Charge aus?
Die wichtigsten Faelle nach § 13b UStG sind: Bauleistungen (Abs. 2 Nr. 4), EU-grenzueberschreitende sonstige Leistungen (Abs. 2 Nr. 1), bestimmte Reinigungsleistungen an Gebaeuden (Abs. 2 Nr. 8), Mobilfunkgeraete und Tablets ab 5.000 EUR (Abs. 2 Nr. 10) sowie Metall-Lieferungen (Abs. 2 Nr. 11).
Gilt Reverse Charge auch fuer EU-Dienstleistungen?
Ja. Bei sonstigen Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten greift § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. § 3a Abs. 2 UStG. Die Steuer schuldet der Leistungsempfaenger im Empfaengerland. Voraussetzung: Beide Parteien haben eine gueltige USt-IdNr.
Kann ich ZUGFeRD fuer Reverse-Charge-Rechnungen nutzen?
Ja. ZUGFeRD unterstuetzt Reverse Charge vollstaendig. Im XML-Teil setzen Sie den CategoryCode "AE" und fuegen den Steuerbefreiungsgrund hinzu. Die visuelle PDF-Ebene zeigt den Reverse-Charge-Hinweis als Freitext an.
Was passiert, wenn der § 13b-Hinweis fehlt?
Fehlt der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfaengers, ist die Rechnung formal fehlerhaft. Der Vorsteuerabzug des Empfaengers kann gefaehrdet sein. Bei E-Rechnungen fuehrt das Fehlen des Codes "AE" zusaetzlich zu Validierungsfehlern.