Der Zeitplan: E-Rechnung wird Pflicht
Die E-Rechnungspflicht wird in drei Stufen eingeführt.
Stufe 1: Empfangspflicht
- Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- XRechnung und ZUGFeRD akzeptieren
- PDF-Versand noch bis Ende 2026 erlaubt
Stufe 2: Versendepflicht (groß)
- Unternehmen mit > 800.000 EUR Jahresumsatz
- Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich
- PDF-Rechnungen nicht mehr zulässig
Stufe 3: Pflicht für alle
- Alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer
- Keine Ausnahmen mehr
- Digitales Meldesystem geplant
Wen betrifft das Gesetz?
Kapitalgesellschaften
GmbH, AG, UG - alle Rechtsformen
Personengesellschaften
OHG, KG, GbR im B2B-Bereich
Einzelunternehmer
Freiberufler, Selbstständige
Kleinunternehmer
§19 UStG - mit Übergangsfristen
Wichtig: B2C ausgenommen
Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Die Pflicht betrifft ausschließlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) mit Sitz in Deutschland.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neudefinition §14 UStG
Eine E-Rechnung wird definiert als Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931. Eine einfache PDF gilt nicht mehr als elektronische Rechnung.
Empfangspflicht ab 2025
Jedes Unternehmen in Deutschland muss ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten können.
Stufenweise Versendepflicht
Die Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen wird über drei Jahre eingeführt: 2025 Empfang, 2027 Versand ab 800.000 EUR, 2028 Versand für alle.
Vorsteuerabzug an E-Rechnung gekoppelt
Mittelfristig wird der Vorsteuerabzug an den Empfang einer gültigen E-Rechnung gekoppelt. Wer keine E-Rechnung hat, riskiert den Abzug.
Häufige Fragen zum Wachstumschancengesetz
Was ist das Wachstumschancengesetz?
Das Wachstumschancengesetz (WCG) ist ein Gesetzespaket zur Stärkung der deutschen Wirtschaft, verabschiedet im März 2024. Es enthält u.a. die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich, steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht durch das Wachstumschancengesetz?
Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen. Die Versendepflicht wird stufenweise eingeführt: Ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 EUR Jahresumsatz, ab 2028 für alle.
Betrifft das Wachstumschancengesetz auch Kleinunternehmer?
Ja. Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Versendepflicht gilt für sie ab 2028. Bis dahin dürfen sie weiterhin PDF-Rechnungen versenden.
Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht nicht einhalte?
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und steuerliche Nachteile. Der Vorsteuerabzug kann gefährdet sein, wenn Rechnungen nicht den Anforderungen entsprechen. Zudem können Geschäftspartner die Annahme von PDF-Rechnungen verweigern.
Welche Formate sind nach dem Wachstumschancengesetz zulässig?
Alle Formate, die der EU-Norm EN 16931 entsprechen: XRechnung (reines XML), ZUGFeRD ab Version 2.0 (PDF + XML) und andere EN-16931-konforme Formate. Einfache PDF-Rechnungen gelten nicht als E-Rechnung.
Gilt das Wachstumschancengesetz auch für B2C-Rechnungen?
Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft nur B2B-Rechnungen (Geschäft an Geschäft). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) können weiterhin als PDF oder Papier versendet werden.
Was ändert sich konkret durch §14 UStG (neu)?
Der neue §14 UStG definiert eine E-Rechnung als Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931. Eine einfache PDF gilt nicht mehr als "elektronische Rechnung" im Sinne des UStG.