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Buchhaltung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) 2026

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbstständige. Statt doppelter Buchführung rechnen Sie einfach Einnahmen minus Ausgaben. Wir zeigen Ihnen, wer die EÜR nutzen darf und wie Sie sie richtig erstellen.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung? 2026

Die EÜR ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Im Gegensatz zur Bilanzierung müssen Sie keine Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigen – es zählt das Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen werden erfasst, wenn das Geld eingeht, Ausgaben, wenn das Geld abfließt.

Vorteile

Einfacher als doppelte Buchführung
Geringerer Zeitaufwand
Keine Bilanz erforderlich
Keine Inventur notwendig
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Zahlungszeitpunkt
Kostengünstiger – oft ohne Steuerberater möglich

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Betriebseinnahmen erfassen

Alle Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit: Umsätze, Provisionen, Zinsen. Erfassen Sie den Zeitpunkt des Geldzuflusses.

2

Betriebsausgaben erfassen

Alle Ausgaben für Ihren Betrieb: Material, Miete, Versicherungen, Telefon, Fahrtkosten, Abschreibungen. Erfassen Sie den Zeitpunkt der Zahlung.

3

Abschreibungen berechnen

Anlagegüter über 800 € netto werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die jährliche AfA wird als Betriebsausgabe erfasst.

4

Gewinn ermitteln

Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (oder Verlust). Diesen übertragen Sie in die Anlage EÜR Ihrer Steuererklärung.

Tipps & häufige Fehler

Tipps

  • Führen Sie ein Kassenbuch für Bareinnahmen und -ausgaben
  • Sammeln und ordnen Sie alle Belege chronologisch
  • Nutzen Sie separate Geschäftskonten für bessere Übersicht
  • Größere Anschaffungen am Jahresende können Steuern sparen
  • Nutzen Sie die Ist-Versteuerung für bessere Liquidität

Häufige Fehler

  • Private und geschäftliche Ausgaben vermischen
  • Belege nicht aufbewahren (10 Jahre Aufbewahrungspflicht!)
  • Abschreibungen vergessen oder falsch berechnen
  • Umsatzsteuer bei Einnahmen nicht berücksichtigen
  • Privatentnahmen als Betriebsausgaben buchen

EÜR mit Software erstellen 2026

Mit Clever Invoice erfassen Sie Einnahmen automatisch über Ihre Rechnungen. Ausgaben können Sie einfach kategorisieren und am Jahresende eine EÜR-Übersicht exportieren. Die Daten sind perfekt für die Anlage EÜR oder Ihren Steuerberater aufbereitet.

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Häufige Fragen

Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR dürfen Freiberufler unabhängig vom Umsatz nutzen, sowie Gewerbetreibende mit einem Umsatz unter 600.000 € und einem Gewinn unter 60.000 € pro Jahr. Kaufleute und Kapitalgesellschaften sind zur Bilanzierung verpflichtet.
Muss ich die EÜR beim Finanzamt einreichen?
Ja, seit 2017 ist die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR für alle Steuerpflichtigen Pflicht. Bei Betriebseinnahmen unter 22.000 € genügt eine formlose Gewinnermittlung.
Was ist das Zufluss-/Abflussprinzip?
Einnahmen werden erfasst, wenn das Geld auf Ihrem Konto eingeht (Zufluss). Ausgaben werden erfasst, wenn Sie zahlen (Abfluss). Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist irrelevant.
Wie behandle ich Abschreibungen in der EÜR?
Anlagegüter über 800 € netto (GWG-Grenze) werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die jährliche AfA ist eine Betriebsausgabe. Güter bis 800 € können sofort abgeschrieben werden.
Kann ich von der EÜR zur Bilanz wechseln?
Ja, ein freiwilliger Wechsel zur Bilanzierung ist jederzeit möglich. Der Wechsel zurück zur EÜR ist jedoch nur möglich, wenn Sie die Grenzen wieder unterschreiten und das Finanzamt zustimmt.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Überschreiten Sie 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn, fordert das Finanzamt Sie zur Bilanzierung auf. Sie haben dann bis zum Ende des Folgejahres Zeit, zur doppelten Buchführung zu wechseln.

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