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Geschäftsreisen & Reisekosten

Auslandsreisekosten abrechnen 2026

Auslandsreisen erfordern besondere Sorgfalt bei der Reisekostenabrechnung: Länderspezifische Pauschalen, Fremdwährungsbelege und besondere Dokumentationspflichten. Wir erklären, wie Sie Auslandsreisekosten korrekt abrechnen.

Was sind Auslandsreisekosten? 2026

Auslandsreisekosten umfassen alle Kosten einer beruflichen Reise ins Ausland: Fahrt-/Flugkosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten. Für die steuerliche Abrechnung gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich in einer Tabelle veröffentlicht. Diese Tabelle differenziert nach Verpflegungsmehraufwand (eintägig/mehrtägig) und Übernachtungspauschale für jedes Land – bei größeren Ländern sogar nach Städten (z.B. USA: New York vs. Restgebiet). Die aktuellen Sätze werden üblicherweise Ende November für das Folgejahr veröffentlicht.

Anwendung:

Ermitteln Sie für jedes Reiseland die gültigen Pauschalen aus der BMF-Tabelle. Bei der Verpflegung gilt für Tage mit Grenzüberschreitung das Land, in dem sich der Reisende um Mitternacht aufhält. Für den An- und Abreisetag gilt die Pauschale des Ziellands. Fremdwährungsbelege rechnen Sie mit dem Umrechnungskurs am Belegtag um.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Länderspezifische Pauschalen berücksichtigen Preisniveau vor Ort
  • Flugkosten vollständig absetzbar (Economy oder begründet Business)
  • Fremdwährungsbelege werden zum Tageskurs umgerechnet
  • Visakosten, Impfungen und Reisedokumente als Nebenkosten absetzbar
  • Roaming-/Internetkosten im Ausland absetzbar (beruflicher Anteil)

Nachteile

  • Ländertabelle muss korrekt angewendet werden
  • Fremdwährungsumrechnung erfordert Tageskurs-Dokumentation
  • Bei Grenzüberschreitung: Maßgeblich ist das Land um Mitternacht
  • Höhere Dokumentationspflichten als bei Inlandsreisen

Kosten & Pauschalen

PostenBetrag/PauschaleHinweis
Österreich Verpflegung30 € / 50 €Eintägig / mehrtägig
Schweiz Verpflegung43 € / 64 €Eintägig / mehrtägig
Frankreich Verpflegung44 € / 58 €Eintägig / mehrtägig
USA (New York) Verpflegung46 € / 66 €Eintägig / mehrtägig
Österreich Übernachtung116 €Pauschale pro Nacht
Schweiz Übernachtung180 €Pauschale pro Nacht

Tipps

Praktische Tipps

  • BMF-Auslandsreisekostentabelle vor jeder Reise prüfen (jährlich aktualisiert)
  • Fremdwährungskurs am Belegtag dokumentieren (z.B. EZB-Referenzkurs)
  • Bei Kreditkartenzahlung: Kreditkartenabrechnung als Kursnachweis nutzen
  • Visagebühren, Impfkosten und Reisepassgebühren als Nebenkosten ansetzen
  • Business-Class-Flüge nur absetzbar, wenn betrieblich begründbar
  • Transit-Aufenthalte bei Zwischenstopps dokumentieren (Länderwechsel-Regelung)

Häufige Fragen

Wo finde ich die aktuellen Auslandsreisekostenpauschalen?
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht jährlich (meist Ende November) die aktuellen Pauschalen in einem BMF-Schreiben. Diese sind auch auf der Website des BMF und in Steuerportalen abrufbar. Die Tabelle enthält für jedes Land Verpflegungspauschalen (eintägig/mehrtägig) und Übernachtungspauschalen.
Welche Pauschale gilt bei Reisen in mehrere Länder?
Bei Reisen, die durch mehrere Länder führen, gilt für die Verpflegung die Pauschale des Landes, in dem sich der Reisende um Mitternacht aufhält. Für den Anreisetag gilt die Pauschale des Ziellands, für den Abreisetag die Pauschale des letzten Tätigkeitsorts im Ausland. Übernachtungspauschalen richten sich nach dem Ort der tatsächlichen Übernachtung.
Wie rechne ich Fremdwährungsbelege um?
Belege in Fremdwährung werden mit dem Tageskurs am Tag der Zahlung umgerechnet. Als Kurs gilt der amtliche Devisen-Mittelkurs oder EZB-Referenzkurs. Praktisch: Kreditkartenabrechnungen enthalten den umgerechneten Euro-Betrag und gelten als Nachweis. Bei Bargeldzahlung den Umtauschbeleg aufbewahren.
Sind Business-Class-Flüge steuerlich absetzbar?
Business-Class-Flüge sind absetzbar, wenn sie betrieblich angemessen sind. Bei Langstreckenflügen (ab ca. 6 Stunden) wird Business Class vom Finanzamt in der Regel akzeptiert, insbesondere wenn direkt nach Ankunft Termine anstehen. Bei Kurzstrecken innerhalb Europas ist Economy Standard. Die Angemessenheit wird im Einzelfall geprüft.
Was muss ich bei EU-Reisen bezüglich Umsatzsteuer beachten?
Bei Hotelübernachtungen in EU-Ländern fällt die lokale Mehrwertsteuer an. Vorsteuerabzug ist über das Vorsteuervergütungsverfahren möglich (Antrag über BZSt bis 30.09. des Folgejahres). Die ausländische Umsatzsteuer wird nicht in der deutschen UStVA angegeben, sondern separat zurückgefordert.
Gelten die Auslandspauschalen auch für die DACH-Region (AT, CH)?
Ja, für Österreich und die Schweiz gelten eigene Pauschalen. Österreich: 30 € (eintägig ab 8 Std.) bzw. 50 € (mehrtägig) Verpflegung, 116 € Übernachtung. Schweiz: 43 € bzw. 64 € Verpflegung, 180 € Übernachtung. Diese Sätze spiegeln das jeweilige Preisniveau wider.

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