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Geschäftsreisen & Reisekosten

Bewirtungskosten absetzen 2026

Geschäftsessen sind ein wichtiger Teil des Geschäftslebens und steuerlich absetzbar – allerdings nur zu 70%. Wir erklären die Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg, die Abzugsbegrenzung und häufige Fehler.

Wie werden Bewirtungskosten steuerlich behandelt? 2026

Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG zu 70% als Betriebsausgaben absetzbar. Die restlichen 30% sind steuerlich nicht abzugsfähig. Die Vorsteuer auf Bewirtungskosten ist dagegen zu 100% abziehbar (§ 15 Abs. 1a UStG). Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg mit allen Pflichtangaben. Zu unterscheiden sind geschäftliche Bewirtung (externe Personen, z.B. Kunden, Geschäftspartner) und betriebliche Bewirtung (nur eigene Mitarbeiter, z.B. Weihnachtsfeier – diese ist zu 100% absetzbar).

Anwendung:

Lassen Sie sich eine maschinell erstellte Rechnung geben. Tragen Sie auf dem Bewirtungsbeleg ein: Ort, Datum, Anlass der Bewirtung, Namen aller Teilnehmer (inkl. Ihrer Person), Höhe der Aufwendungen. Unterschreiben Sie den Beleg. Buchen Sie 70% als Betriebsausgabe, 30% als nicht abzugsfähig. Die volle Vorsteuer (7% oder 19%) ist abziehbar.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • 70% der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe absetzbar
  • Vorsteuer (USt) zu 100% abziehbar
  • Betriebliche Bewirtung (nur Mitarbeiter) sogar zu 100% absetzbar
  • Trinkgeld ebenfalls absetzbar (mit Eigenbeleg)
  • Geschäftsessen stärken Kundenbeziehungen

Nachteile

  • 30% der Kosten sind nicht abzugsfähig (geschäftliche Bewirtung)
  • Strenge formale Anforderungen an den Bewirtungsbeleg
  • Anlass und Teilnehmer müssen konkret benannt werden
  • Maschinell erstellte Rechnung des Restaurants erforderlich
  • Bei fehlerhaftem Beleg: Kompletter Betriebsausgabenabzug gefährdet

Kosten & Pauschalen

PostenBetrag/PauschaleHinweis
Abzugsfähiger Anteil70%Geschäftliche Bewirtung
Nicht abzugsfähig30%Gewinnmindernd nicht anerkannt
Vorsteuerabzug100%Volle USt abziehbar
Betriebliche Bewirtung100% absetzbarNur eigene Mitarbeiter
Kleinbetragsrechnung bis250 €Vereinfachte Anforderungen

Tipps

Praktische Tipps

  • Bewirtungsbeleg immer sofort ausfüllen (nicht erst Wochen später)
  • Anlass konkret angeben (nicht "Geschäftsessen" – sondern z.B. "Besprechung Projekt XY")
  • Bei mehr als 250 €: Rechnung auf Firmenname ausstellen lassen
  • Trinkgeld separat auf dem Beleg vermerken und vom Kellner quittieren lassen
  • Digitale Belegerfassung nutzen (Foto + Datenextraktion)
  • Bewirtung im eigenen Büro: Einkaufsbelege reichen (100% absetzbar als Aufmerksamkeit)

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss der Bewirtungsbeleg enthalten?
Der Bewirtungsbeleg muss enthalten: (1) Maschinell erstellte Restaurantrechnung (Name, Anschrift, Steuernummer des Restaurants, Datum, Art und Umfang der Leistung, Rechnungsbetrag mit USt), (2) Eigene Angaben: Ort und Datum der Bewirtung, Anlass (konkret!), Namen aller Teilnehmer (inkl. eigener Name), Höhe der Aufwendungen, Unterschrift des Bewirtenden.
Was bedeutet die 70/30-Regel bei Bewirtungskosten?
Von geschäftlichen Bewirtungskosten (mit externen Personen) sind nur 70% als Betriebsausgabe abzugsfähig. 30% sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Die Vorsteuer ist aber zu 100% abziehbar. Beispiel: Rechnung 119 € (100 € netto + 19 € USt). Abzugsfähig: 70 € netto + 19 € Vorsteuer. Nicht abzugsfähig: 30 € netto.
Ist Trinkgeld bei Geschäftsessen absetzbar?
Ja, Trinkgeld ist absetzbar, muss aber dokumentiert werden. Am besten: Trinkgeld auf der Restaurantrechnung vermerken und vom Servicepersonal quittieren lassen. Alternativ: Eigenbeleg mit Datum, Betrag und Anlass. Das Trinkgeld fällt ebenfalls unter die 70%-Regel.
Was gilt bei einer Bewirtung nur mit eigenen Mitarbeitern?
Bei rein betrieblicher Bewirtung (nur eigene Mitarbeiter, z.B. Teammeeting mit Essen, Weihnachtsfeier, Betriebsausflug) sind die Kosten zu 100% absetzbar. Die 70%-Begrenzung gilt nicht. Für Betriebsfeiern gilt allerdings eine Freigrenze von 110 € pro Teilnehmer und Event (max. 2 Events/Jahr).
Was passiert bei einem fehlerhaften Bewirtungsbeleg?
Bei formalen Mängeln kann das Finanzamt den gesamten Betriebsausgabenabzug streichen. Häufige Fehler: Fehlender konkreter Anlass (nur "Geschäftsessen" reicht nicht), fehlende Teilnehmernamen, handschriftliche Rechnung statt Maschinenbeleg, verspätete Eintragungen, fehlende Unterschrift. Das Finanzamt prüft Bewirtungsbelege besonders streng.
Gilt die 250-€-Grenze für vereinfachte Rechnungen auch bei Bewirtung?
Ja, bei Rechnungsbeträgen bis 250 € (brutto) gelten vereinfachte Anforderungen an die Restaurantrechnung: Name und Anschrift des Bewirtenden müssen nicht auf der Rechnung stehen. Die eigenen Angaben (Anlass, Teilnehmer, Unterschrift) sind aber trotzdem erforderlich. Bei Beträgen über 250 €: Rechnung muss auf den Namen des Bewirtenden oder der Firma ausgestellt sein.

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