Bewirtungskosten absetzen 2026
Geschäftsessen sind ein wichtiger Teil des Geschäftslebens und steuerlich absetzbar – allerdings nur zu 70%. Wir erklären die Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg, die Abzugsbegrenzung und häufige Fehler.
Wie werden Bewirtungskosten steuerlich behandelt? 2026
Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG zu 70% als Betriebsausgaben absetzbar. Die restlichen 30% sind steuerlich nicht abzugsfähig. Die Vorsteuer auf Bewirtungskosten ist dagegen zu 100% abziehbar (§ 15 Abs. 1a UStG). Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg mit allen Pflichtangaben. Zu unterscheiden sind geschäftliche Bewirtung (externe Personen, z.B. Kunden, Geschäftspartner) und betriebliche Bewirtung (nur eigene Mitarbeiter, z.B. Weihnachtsfeier – diese ist zu 100% absetzbar).
Anwendung:
Lassen Sie sich eine maschinell erstellte Rechnung geben. Tragen Sie auf dem Bewirtungsbeleg ein: Ort, Datum, Anlass der Bewirtung, Namen aller Teilnehmer (inkl. Ihrer Person), Höhe der Aufwendungen. Unterschreiben Sie den Beleg. Buchen Sie 70% als Betriebsausgabe, 30% als nicht abzugsfähig. Die volle Vorsteuer (7% oder 19%) ist abziehbar.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓70% der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe absetzbar
- ✓Vorsteuer (USt) zu 100% abziehbar
- ✓Betriebliche Bewirtung (nur Mitarbeiter) sogar zu 100% absetzbar
- ✓Trinkgeld ebenfalls absetzbar (mit Eigenbeleg)
- ✓Geschäftsessen stärken Kundenbeziehungen
Nachteile
- ✗30% der Kosten sind nicht abzugsfähig (geschäftliche Bewirtung)
- ✗Strenge formale Anforderungen an den Bewirtungsbeleg
- ✗Anlass und Teilnehmer müssen konkret benannt werden
- ✗Maschinell erstellte Rechnung des Restaurants erforderlich
- ✗Bei fehlerhaftem Beleg: Kompletter Betriebsausgabenabzug gefährdet
Kosten & Pauschalen
| Posten | Betrag/Pauschale | Hinweis |
|---|---|---|
| Abzugsfähiger Anteil | 70% | Geschäftliche Bewirtung |
| Nicht abzugsfähig | 30% | Gewinnmindernd nicht anerkannt |
| Vorsteuerabzug | 100% | Volle USt abziehbar |
| Betriebliche Bewirtung | 100% absetzbar | Nur eigene Mitarbeiter |
| Kleinbetragsrechnung bis | 250 € | Vereinfachte Anforderungen |
Tipps
Praktische Tipps
- →Bewirtungsbeleg immer sofort ausfüllen (nicht erst Wochen später)
- →Anlass konkret angeben (nicht "Geschäftsessen" – sondern z.B. "Besprechung Projekt XY")
- →Bei mehr als 250 €: Rechnung auf Firmenname ausstellen lassen
- →Trinkgeld separat auf dem Beleg vermerken und vom Kellner quittieren lassen
- →Digitale Belegerfassung nutzen (Foto + Datenextraktion)
- →Bewirtung im eigenen Büro: Einkaufsbelege reichen (100% absetzbar als Aufmerksamkeit)
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss der Bewirtungsbeleg enthalten?
Was bedeutet die 70/30-Regel bei Bewirtungskosten?
Ist Trinkgeld bei Geschäftsessen absetzbar?
Was gilt bei einer Bewirtung nur mit eigenen Mitarbeitern?
Was passiert bei einem fehlerhaften Bewirtungsbeleg?
Gilt die 250-€-Grenze für vereinfachte Rechnungen auch bei Bewirtung?
Das könnte Sie auch interessieren
Reisekosten einfacher abrechnen
Mit Clever Invoice erstellen Sie Rechnungen mit korrekter Umsatzsteuer, dokumentieren Reisekosten und exportieren Daten für den Steuerberater.