Doppelte Haushaltsführung 2026
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann die Kosten als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Wir erklären die Voraussetzungen, die Höchstgrenzen und was alles absetzbar ist.
Was ist eine doppelte Haushaltsführung? 2026
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger aus beruflichen Gründen außerhalb seines Hauptwohnsitzes (Lebensmittelpunkt) eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Voraussetzungen: (1) Der Lebensmittelpunkt bleibt am Hauptwohnsitz (eigener Hausstand), (2) Die Zweitwohnung ist beruflich veranlasst, (3) Der Arbeitnehmer beteiligt sich finanziell am Hauptwohnsitz (mindestens 10% der Wohnkosten). Die abzugsfähigen Kosten der Zweitwohnung sind auf 1.000 € pro Monat begrenzt (Miete + Nebenkosten). Dazu kommen Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate und eine wöchentliche Familienheimfahrt.
Anwendung:
Dokumentieren Sie den beruflichen Anlass (z.B. Versetzung, neuer Job). Weisen Sie den eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz nach (Mietvertrag/Eigentum, Kostenbeteiligung > 10%). Sammeln Sie alle Belege: Miete, Nebenkosten, Einrichtung, Familienheimfahrten. Tragen Sie die Kosten in der Anlage N (Zeile 61-87) ein.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Zweitwohnungskosten bis 1.000 € / Monat absetzbar
- ✓Verpflegungspauschalen in den ersten 3 Monaten (32 € bzw. 16 €)
- ✓Eine Familienheimfahrt pro Woche absetzbar (Entfernungspauschale)
- ✓Umzugskosten zur Zweitwohnung absetzbar
- ✓Einrichtungskosten der Zweitwohnung absetzbar (keine 1.000-€-Grenze)
Nachteile
- ✗Strenge Voraussetzungen (eigener Hausstand, 10%-Kostenbeteiligung)
- ✗Maximale Unterkunftskosten: 1.000 € / Monat
- ✗Verpflegungspauschale nur für 3 Monate
- ✗Bei Ledigen: Nachweis des eigenen Hausstands aufwändig
- ✗Zweitwohnungssteuer wird in vielen Städten erhoben (aber absetzbar)
Kosten & Pauschalen
| Posten | Betrag/Pauschale | Hinweis |
|---|---|---|
| Unterkunft Zweitwohnung | Max. 1.000 € / Monat | Miete + Nebenkosten |
| Einrichtung Zweitwohnung | Tatsächliche Kosten | Keine Begrenzung |
| Verpflegungspauschale | 32 € / Tag | Nur erste 3 Monate |
| Familienheimfahrt | 0,30/0,38 € pro km | 1x pro Woche |
| Umzugskosten | Tatsächliche Kosten | Zur Zweitwohnung |
| Zweitwohnungssteuer | Je nach Stadt (5-15%) | Ebenfalls absetzbar |
Tipps
Praktische Tipps
- →Nachweis der 10%-Kostenbeteiligung am Hauptwohnsitz sicherstellen
- →Mietvertrag der Zweitwohnung und Hauptwohnung aufbewahren
- →Einrichtungskosten separat dokumentieren (fallen NICHT unter 1.000-€-Grenze)
- →Bei Heirat: Doppelte Haushaltsführung wird oft einfacher nachzuweisen
- →Zweitwohnungssteuer-Befreiung beantragen (wenn beruflich veranlasst)
- →Telefonkosten für Anrufe nach Hause als Nebenkosten geltend machen
Häufige Fragen
Was sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung?
Was zählt alles unter die 1.000 € Grenze?
Wie lange kann ich doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Was ist mit Familienheimfahrten?
Gilt die doppelte Haushaltsführung auch für Selbstständige?
Was passiert bei einem Umzug der Familie an den Arbeitsort?
Das könnte Sie auch interessieren
Reisekosten einfacher abrechnen
Mit Clever Invoice erstellen Sie Rechnungen mit korrekter Umsatzsteuer, dokumentieren Reisekosten und exportieren Daten für den Steuerberater.