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Geschäftsreisen & Reisekosten

Doppelte Haushaltsführung 2026

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält, kann die Kosten als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Wir erklären die Voraussetzungen, die Höchstgrenzen und was alles absetzbar ist.

Was ist eine doppelte Haushaltsführung? 2026

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger aus beruflichen Gründen außerhalb seines Hauptwohnsitzes (Lebensmittelpunkt) eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Voraussetzungen: (1) Der Lebensmittelpunkt bleibt am Hauptwohnsitz (eigener Hausstand), (2) Die Zweitwohnung ist beruflich veranlasst, (3) Der Arbeitnehmer beteiligt sich finanziell am Hauptwohnsitz (mindestens 10% der Wohnkosten). Die abzugsfähigen Kosten der Zweitwohnung sind auf 1.000 € pro Monat begrenzt (Miete + Nebenkosten). Dazu kommen Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate und eine wöchentliche Familienheimfahrt.

Anwendung:

Dokumentieren Sie den beruflichen Anlass (z.B. Versetzung, neuer Job). Weisen Sie den eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz nach (Mietvertrag/Eigentum, Kostenbeteiligung > 10%). Sammeln Sie alle Belege: Miete, Nebenkosten, Einrichtung, Familienheimfahrten. Tragen Sie die Kosten in der Anlage N (Zeile 61-87) ein.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Zweitwohnungskosten bis 1.000 € / Monat absetzbar
  • Verpflegungspauschalen in den ersten 3 Monaten (32 € bzw. 16 €)
  • Eine Familienheimfahrt pro Woche absetzbar (Entfernungspauschale)
  • Umzugskosten zur Zweitwohnung absetzbar
  • Einrichtungskosten der Zweitwohnung absetzbar (keine 1.000-€-Grenze)

Nachteile

  • Strenge Voraussetzungen (eigener Hausstand, 10%-Kostenbeteiligung)
  • Maximale Unterkunftskosten: 1.000 € / Monat
  • Verpflegungspauschale nur für 3 Monate
  • Bei Ledigen: Nachweis des eigenen Hausstands aufwändig
  • Zweitwohnungssteuer wird in vielen Städten erhoben (aber absetzbar)

Kosten & Pauschalen

PostenBetrag/PauschaleHinweis
Unterkunft ZweitwohnungMax. 1.000 € / MonatMiete + Nebenkosten
Einrichtung ZweitwohnungTatsächliche KostenKeine Begrenzung
Verpflegungspauschale32 € / TagNur erste 3 Monate
Familienheimfahrt0,30/0,38 € pro km1x pro Woche
UmzugskostenTatsächliche KostenZur Zweitwohnung
ZweitwohnungssteuerJe nach Stadt (5-15%)Ebenfalls absetzbar

Tipps

Praktische Tipps

  • Nachweis der 10%-Kostenbeteiligung am Hauptwohnsitz sicherstellen
  • Mietvertrag der Zweitwohnung und Hauptwohnung aufbewahren
  • Einrichtungskosten separat dokumentieren (fallen NICHT unter 1.000-€-Grenze)
  • Bei Heirat: Doppelte Haushaltsführung wird oft einfacher nachzuweisen
  • Zweitwohnungssteuer-Befreiung beantragen (wenn beruflich veranlasst)
  • Telefonkosten für Anrufe nach Hause als Nebenkosten geltend machen

Häufige Fragen

Was sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung?
Drei Voraussetzungen: (1) Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt (nicht bei den Eltern wohnen, eigene Wohnung finanzieren, mindestens 10% der Wohnkosten tragen), (2) Berufliche Veranlassung der Zweitwohnung (Arbeitsort weiter als 1 Stunde Fahrzeit entfernt), (3) Zweitwohnung in der Nähe des Beschäftigungsorts (max. ca. 50 km oder 1 Stunde Fahrzeit).
Was zählt alles unter die 1.000 € Grenze?
Unter die 1.000-€-Grenze fallen: Kaltmiete, Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom), Reinigungskosten, Zweitwohnungssteuer, Rundfunkbeitrag, Stellplatz/Garage (wenn zur Wohnung gehörig). NICHT unter die Grenze fallen: Einrichtungsgegenstände (Möbel, Küchengeräte) und Hausrat – diese sind zusätzlich absetzbar.
Wie lange kann ich doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Grundsätzlich unbefristet, solange die Voraussetzungen vorliegen. Die Verpflegungspauschale ist allerdings auf die ersten drei Monate begrenzt. Unterkunftskosten (bis 1.000 €), Familienheimfahrten und Einrichtungskosten können dauerhaft geltend gemacht werden. Es gibt keine zeitliche Obergrenze.
Was ist mit Familienheimfahrten?
Eine Familienheimfahrt pro Woche (zu Ihrem Hauptwohnsitz) ist mit der Entfernungspauschale absetzbar (0,30/0,38 € pro km, einfache Strecke). Für Fahrten mit dem Pkw gilt kein Höchstbetrag. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten oder Entfernungspauschale (das Höhere). Flugkosten sind bei weiter Entfernung angemessen.
Gilt die doppelte Haushaltsführung auch für Selbstständige?
Ja, auch Selbstständige können doppelte Haushaltsführung als Betriebsausgabe geltend machen, wenn sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Ort der Betriebsstätte oder des Hauptkunden unterhalten. Die gleichen Voraussetzungen und Höchstgrenzen gelten wie für Arbeitnehmer.
Was passiert bei einem Umzug der Familie an den Arbeitsort?
Zieht die Familie an den Arbeitsort, endet die doppelte Haushaltsführung. Die Umzugskosten können aber als berufsbedingte Umzugskosten abgesetzt werden (Umzugskostenpauschale oder tatsächliche Kosten). Maklergebühren für die neue Wohnung am Arbeitsort sind seit 2020 nicht mehr absetzbar (Bestellerprinzip).

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