Home-Office & Reisekosten 2026
Home-Office verändert die steuerliche Behandlung von Reisekosten grundlegend: Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, hat oft eine andere erste Tätigkeitsstätte – oder gar keine. Das beeinflusst Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und die Home-Office-Pauschale.
Wie beeinflusst Home-Office die Reisekosten? 2026
Die steuerliche Behandlung von Fahrten zum Büro und Dienstreisen hängt davon ab, wo die "erste Tätigkeitsstätte" (§ 9 Abs. 4 EStG) liegt. Bei Home-Office-Arbeitern gibt es drei Szenarien: (1) Die Wohnung ist KEINE erste Tätigkeitsstätte – dann können Fahrten ins Büro als Reisekosten (tatsächliche km, Verpflegungspauschale) abgerechnet werden, statt nur als Entfernungspauschale. (2) Das Büro des Arbeitgebers bleibt erste Tätigkeitsstätte – dann gelten die normalen Regeln. (3) Der Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte – dann sind alle Fahrten Dienstreisen. Zusätzlich können Home-Office-Arbeiter die Home-Office-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr = 210 Tage) geltend machen.
Anwendung:
Prüfen Sie zunächst, wo Ihre erste Tätigkeitsstätte ist (arbeitsvertragliche Zuordnung + tatsächliche Anwesenheit). Nutzen Sie für reine Home-Office-Tage die Pauschale von 6 € (max. 210 Tage = 1.260 €). Für Tage im Büro: Entfernungspauschale. Für Dienstreisen: Reisekostenpauschale + Verpflegung. Dokumentieren Sie die Aufteilung sorgfältig.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Home-Office-Pauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage)
- ✓Ohne erste Tätigkeitsstätte: Fahrten zum Büro als Reisekosten (höher!)
- ✓Verpflegungspauschale bei Fahrten zum Büro möglich (wenn > 8 Std. weg)
- ✓Home-Office-Pauschale auch ohne separates Arbeitszimmer
- ✓Kombination: Home-Office-Pauschale + Reisekosten an Bürotagen
Nachteile
- ✗Home-Office-Pauschale geringer als Arbeitszimmer-Abzug (bis 1.260 € vs. unbegrenzt)
- ✗Entfernungspauschale und Home-Office-Pauschale nicht am gleichen Tag
- ✗Komplexe Ermittlung der ersten Tätigkeitsstätte
- ✗Arbeitgeber bestimmt die erste Tätigkeitsstätte (nicht der Arbeitnehmer)
Kosten & Pauschalen
| Posten | Betrag/Pauschale | Hinweis |
|---|---|---|
| Home-Office-Pauschale | 6 € / Tag | Max. 1.260 € / Jahr (210 Tage) |
| Arbeitszimmer (separat) | Bis 1.260 € / Jahr | Oder tatsächliche Kosten anteilig |
| Arbeitszimmer (Mittelpunkt) | Unbegrenzt | Wenn ausschließliche Nutzung |
| Fahrt zum Büro (mit erster TS) | Entfernungspauschale | 0,30 € / 0,38 € pro km |
| Fahrt zum Büro (ohne erste TS) | Reisekosten | 0,30 € x tatsächliche km |
Tipps
Praktische Tipps
- →Arbeitsvertrag prüfen: Ist eine erste Tätigkeitsstätte festgelegt?
- →Kalender mit Home-Office-Tagen und Bürotagen führen (für Steuererklärung)
- →Home-Office-Pauschale und Entfernungspauschale können nicht am gleichen Tag angesetzt werden
- →Bei überwiegendem Home-Office: Prüfen, ob Arbeitszimmer-Abzug günstiger ist
- →Ohne erste Tätigkeitsstätte: Verpflegungspauschale für Bürotage nutzen (wenn > 8 Std.)
- →Internetkosten (anteilig) als Werbungskosten ansetzen (ca. 20% pauschal anerkannt)
Häufige Fragen
Wie bestimmt sich die erste Tätigkeitsstätte bei Home-Office?
Kann ich Home-Office-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig nutzen?
Was ist günstiger: Home-Office-Pauschale oder Arbeitszimmer?
Bekomme ich Verpflegungspauschale für Fahrten zum Büro?
Wie dokumentiere ich Home-Office-Tage für die Steuer?
Gilt die Home-Office-Pauschale auch für Selbstständige?
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