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Geschäftsreisen & Reisekosten

Kilometerpauschale berechnen 2026

Die Kilometerpauschale ist der einfachste Weg, berufliche Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Wir erklären die aktuellen Sätze 2026, den Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Reisekostenpauschale sowie die Berechnung.

Was ist die Kilometerpauschale? 2026

Die Kilometerpauschale (umgangssprachlich "Pendlerpauschale") ist ein steuerlicher Freibetrag für berufliche Fahrten. Es gibt zwei verschiedene Pauschalen: Die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (nur einfache Strecke, verkehrsmittelunabhängig) und die Reisekostenpauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG) für Dienstreisen und berufliche Auswärtstätigkeiten (tatsächlich gefahrene Kilometer). Seit 2022 beträgt die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 € statt 0,30 € - diese Regelung gilt weiterhin 2026.

Anwendung:

Berechnen Sie die kürzeste Straßenentfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (nicht die tatsächliche Fahrtstrecke). Multiplizieren Sie die einfache Entfernung mit 0,30 € (erste 20 km) bzw. 0,38 € (ab 21. km) und der Anzahl der Arbeitstage. Bei Dienstreisen: Tatsächliche Kilometer mal 0,30 €.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Einfache Berechnung ohne Einzelnachweis der Kosten
  • Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel
  • Erhöhte Pauschale ab 21. km (0,38 €) für Fernpendler
  • Reisekostenpauschale: 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem km (Hin und Rück)
  • Auch für Fahrrad und zu Fuß anwendbar (Entfernungspauschale)

Nachteile

  • Entfernungspauschale nur einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg
  • Bei tatsächlichen Kosten über Pauschale: Nachweis aufwändiger
  • Höchstbetrag bei Entfernungspauschale: 4.500 € / Jahr (ohne Pkw)
  • Keine Absetzung bei steuerfreier Arbeitgebererstattung

Kosten & Pauschalen

PostenBetrag/PauschaleHinweis
Entfernungspauschale (1-20 km)0,30 € / kmEinfache Strecke
Entfernungspauschale (ab 21 km)0,38 € / kmErhöht seit 2022
Dienstreise Pkw0,30 € / kmTatsächliche km (Hin + Rück)
Dienstreise Motorrad0,20 € / kmTatsächliche km
Höchstbetrag (ohne Pkw)4.500 € / JahrEntfällt bei eigenem Pkw
Beispiel: 30 km, 220 Tage3.596 € / Jahr20x0,30 + 10x0,38 x 220

Tipps

Praktische Tipps

  • Kürzeste Straßenverbindung gilt, nicht die schnellste oder tatsächlich gefahrene
  • Umwegstrecke nur absetzbar, wenn verkehrsgünstiger (z.B. Autobahnumweg)
  • Bei Dienstreisen statt Entfernungspauschale: Tatsächliche Km (doppelte Strecke) ansetzen
  • Fahrtenbuch führen, wenn tatsächliche Kosten höher als Pauschale sind
  • Arbeitgebererstattungen (Job-Ticket, Fahrtkostenzuschuss) werden gegengerechnet
  • Auch Mitfahrer können die Pauschale nicht zusätzlich geltend machen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?
Für die Entfernungspauschale (Wohnung-Arbeit): 0,30 € pro km für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km (einfache Strecke). Für Dienstreisen: 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Pkw (Hin- und Rückfahrt).
Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Reisekostenpauschale?
Die Entfernungspauschale gilt für den täglichen Arbeitsweg (Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, nur einfache Strecke, verkehrsmittelunabhängig). Die Reisekostenpauschale gilt für Dienstreisen (tatsächlich gefahrene km, Hin- und Rückfahrt, nur bei Nutzung des eigenen Pkw).
Kann ich auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß die Pauschale ansetzen?
Ja, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie können sie auch ansetzen, wenn Sie zu Fuß gehen, mit dem Fahrrad fahren oder mitfahren. Die Höchstgrenze von 4.500 € pro Jahr gilt aber bei allen Verkehrsmitteln außer dem eigenen Pkw.
Wie berechne ich die Pendlerpauschale bei 30 km Arbeitsweg?
Beispiel: 30 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage. Erste 20 km: 20 x 0,30 € = 6,00 € pro Tag. Ab 21. km: 10 x 0,38 € = 3,80 € pro Tag. Gesamt pro Tag: 9,80 €. Pro Jahr: 9,80 € x 220 = 2.156 €. Diesen Betrag tragen Sie in der Steuererklärung (Anlage N, Zeile 31) ein.
Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Für die Kilometerpauschale nicht zwingend. Ein Fahrtenbuch ist aber sinnvoll, wenn: Die tatsächlichen Fahrtkosten höher als die Pauschale sind (dann können Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen), Sie einen Firmenwagen nutzen, oder das Finanzamt Nachweise verlangt.
Werden Arbeitgeberzuschüsse (Job-Ticket) gegengerechnet?
Ja, steuerfreie Arbeitgeberleistungen (z.B. Zuschüsse zum Deutschlandticket, Job-Ticket) werden auf die Entfernungspauschale angerechnet und mindern den abzugsfähigen Betrag. Pauschal versteuerte Zuschüsse (15% Pauschalsteuer) werden ebenfalls angerechnet.

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