Kilometerpauschale berechnen 2026
Die Kilometerpauschale ist der einfachste Weg, berufliche Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Wir erklären die aktuellen Sätze 2026, den Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Reisekostenpauschale sowie die Berechnung.
Was ist die Kilometerpauschale? 2026
Die Kilometerpauschale (umgangssprachlich "Pendlerpauschale") ist ein steuerlicher Freibetrag für berufliche Fahrten. Es gibt zwei verschiedene Pauschalen: Die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (nur einfache Strecke, verkehrsmittelunabhängig) und die Reisekostenpauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG) für Dienstreisen und berufliche Auswärtstätigkeiten (tatsächlich gefahrene Kilometer). Seit 2022 beträgt die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 € statt 0,30 € - diese Regelung gilt weiterhin 2026.
Anwendung:
Berechnen Sie die kürzeste Straßenentfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (nicht die tatsächliche Fahrtstrecke). Multiplizieren Sie die einfache Entfernung mit 0,30 € (erste 20 km) bzw. 0,38 € (ab 21. km) und der Anzahl der Arbeitstage. Bei Dienstreisen: Tatsächliche Kilometer mal 0,30 €.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Einfache Berechnung ohne Einzelnachweis der Kosten
- ✓Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel
- ✓Erhöhte Pauschale ab 21. km (0,38 €) für Fernpendler
- ✓Reisekostenpauschale: 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem km (Hin und Rück)
- ✓Auch für Fahrrad und zu Fuß anwendbar (Entfernungspauschale)
Nachteile
- ✗Entfernungspauschale nur einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg
- ✗Bei tatsächlichen Kosten über Pauschale: Nachweis aufwändiger
- ✗Höchstbetrag bei Entfernungspauschale: 4.500 € / Jahr (ohne Pkw)
- ✗Keine Absetzung bei steuerfreier Arbeitgebererstattung
Kosten & Pauschalen
| Posten | Betrag/Pauschale | Hinweis |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale (1-20 km) | 0,30 € / km | Einfache Strecke |
| Entfernungspauschale (ab 21 km) | 0,38 € / km | Erhöht seit 2022 |
| Dienstreise Pkw | 0,30 € / km | Tatsächliche km (Hin + Rück) |
| Dienstreise Motorrad | 0,20 € / km | Tatsächliche km |
| Höchstbetrag (ohne Pkw) | 4.500 € / Jahr | Entfällt bei eigenem Pkw |
| Beispiel: 30 km, 220 Tage | 3.596 € / Jahr | 20x0,30 + 10x0,38 x 220 |
Tipps
Praktische Tipps
- →Kürzeste Straßenverbindung gilt, nicht die schnellste oder tatsächlich gefahrene
- →Umwegstrecke nur absetzbar, wenn verkehrsgünstiger (z.B. Autobahnumweg)
- →Bei Dienstreisen statt Entfernungspauschale: Tatsächliche Km (doppelte Strecke) ansetzen
- →Fahrtenbuch führen, wenn tatsächliche Kosten höher als Pauschale sind
- →Arbeitgebererstattungen (Job-Ticket, Fahrtkostenzuschuss) werden gegengerechnet
- →Auch Mitfahrer können die Pauschale nicht zusätzlich geltend machen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?
Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Reisekostenpauschale?
Kann ich auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß die Pauschale ansetzen?
Wie berechne ich die Pendlerpauschale bei 30 km Arbeitsweg?
Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Werden Arbeitgeberzuschüsse (Job-Ticket) gegengerechnet?
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