Gesetzesänderungen 2026
Alle wichtigen Neuerungen für Selbstständige, Freelancer und Unternehmen auf einen Blick. Von der E-Rechnungspflicht über neue Steuergrenzen bis zu Aufbewahrungsfristen.
Handlungsbedarf prüfen
Einige Änderungen erfordern sofortiges Handeln (E-Rechnungspflicht), andere treten erst schrittweise in Kraft. Prüfen Sie für jede Änderung, ob und wann Sie betroffen sind.
E-Rechnungspflicht – Übergangsfristen
Kleinunternehmerregelung – Neue Grenzen
Steuerliche Änderungen
Aufbewahrungsfristen – Verkürzung
Gastronomie – 7% USt dauerhaft
Abschreibungen & AfA
EU-Entwicklungen
Zeitstrahl: Was kommt wann?
Häufige Fragen
Was ändert sich 2026 bei der E-Rechnungspflicht?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden. Die Empfangspflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen. Ab 2028 gilt die Sendepflicht dann für alle Unternehmen unabhängig vom Umsatz.
Welche neuen Grenzen gelten für die Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen: 25.000 € netto im Vorjahr und 100.000 € netto im laufenden Jahr. Bei Überschreitung der 100.000-€-Grenze verliert man den Kleinunternehmerstatus sofort – nicht erst im Folgejahr. Neu ist auch die EU-weite Kleinunternehmerregelung nach §19a UStG.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.348 €. Bis zu diesem Einkommen fallen keine Einkommensteuern an. Zusätzlich wurden die Tarifeckwerte angepasst, um die kalte Progression abzumildern.
Werden die Aufbewahrungsfristen kürzer?
Ja, durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Dies betrifft Rechnungen, Kontoauszüge und Buchungsbelege. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen bleiben bei 10 Jahren.
Gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Gastronomie dauerhaft?
Ja, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Speisen vor Ort) gilt dauerhaft. Getränke bleiben weiterhin bei 19%. Dies betrifft Restaurants, Cafés, Imbisse und Catering-Dienste.
Was ist ViDA und betrifft es mich schon?
ViDA (VAT in the Digital Age) ist eine EU-Initiative für ein digitales Umsatzsteuer-Meldesystem in Echtzeit. Die verpflichtende Einführung für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte ist ab Juli 2030 geplant. Aktuell besteht noch keine direkte Handlungspflicht, aber Unternehmen mit EU-Geschäft sollten sich vorbereiten.
Welche Abschreibungsregeln gelten 2026?
Die degressive AfA mit 30% vom Restwert für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde verlängert. Für vollelektrische Firmenwagen gilt eine Sonderabschreibung von 75% im ersten Jahr. Die GWG-Grenze bleibt bei 800 € netto für Sofortabschreibungen.