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Steuer-Ratgeber

Gewerbesteuer 2026 – Berechnung, Freibetrag & Tipps

Alles was Selbstständige und Gewerbetreibende zur Gewerbesteuer wissen müssen – verständlich erklärt mit Rechenbeispielen und praktischen Tipps.

Freibetrag: 24.500 € für Einzelunternehmer

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerbesteuer betrifft alle Gewerbetreibenden – Freiberufler sind befreit.
  • Freibetrag: 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
  • Berechnung: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde.
  • Anrechnung auf Einkommensteuer: Faktor 4,0 × Steuermessbetrag (§35 EStG).
  • Vorauszahlungen vierteljährlich: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Grundsätzlich ist jeder Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig. Die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und freier Tätigkeit ist entscheidend: Gewerbetreibende betreiben eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr. Freiberufler hingegen erbringen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeiten nach §18 EStG.

UnternehmensformGewerbesteuerpflichtig?Freibetrag
Einzelunternehmer (Gewerbetreibende)✓ Ja24.500 €
Freiberufler (§18 EStG)✗ Nein
GbR / OHG (Personengesellschaft)✓ Ja24.500 €
GmbH / UG (Kapitalgesellschaft)✓ Ja0 €
Kleinunternehmer (§19 UStG)✓ Ja24.500 €*

* Kleinunternehmer mit Gewerbeanmeldung sind gewerbesteuerpflichtig, liegen aber meist unter dem Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer berechnen – Schritt für Schritt

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in vier Schritten. Entscheidend sind der Gewerbeertrag, die Steuermesszahl (3,5 %) und der Hebesatz der Gemeinde.

1

Gewerbeertrag ermitteln

Ermitteln Sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb und passen Sie ihn um Hinzurechnungen (z. B. Zinsen, Mieten) und Kürzungen (z. B. Grundstücksanteile) an.

2

Freibetrag abziehen

Ziehen Sie den Freibetrag von 24.500 Euro ab (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für GmbH/UG).

3

Steuermessbetrag berechnen

Multiplizieren Sie den verbleibenden Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 %.

4

Hebesatz anwenden

Multiplizieren Sie den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde (z. B. 400 % = Faktor 4). Das ergibt die zu zahlende Gewerbesteuer.

Rechenbeispiel: Gewinn 80.000 €

Gewerbeertrag (= Gewinn)80.000 €
− Freibetrag− 24.500 €
= Verbleibender Gewerbeertrag55.500 €
× Steuermesszahl (3,5 %)1.942,50 €
× Hebesatz (z. B. 400 %)7.770,00 €
ESt-Anrechnung (4,0 × 1.942,50 €)− 7.770,00 €
Effektive Mehrbelastung0,00 €
Bei einem Hebesatz von bis zu 400 % wird die Gewerbesteuer vollständig durch die Einkommensteuer-Anrechnung ausgeglichen. Bei höheren Hebesätzen entsteht eine effektive Mehrbelastung.

Der Gewerbesteuer-Freibetrag

Einzelunternehmer & Personengesellschaften

24.500 €

Der Freibetrag wird vom Gewerbeertrag (nicht vom Gewinn) abgezogen. Liegt der Gewerbeertrag unter 24.500 €, fällt keine Gewerbesteuer an. Gilt für Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

0 €

Kapitalgesellschaften haben keinen Gewerbesteuer-Freibetrag. Die Gewerbesteuer fällt ab dem ersten Euro Gewerbeertrag an. Dafür unterliegen sie nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer.

Hebesatz nach Gemeinde

Jede Gemeinde legt ihren Gewerbesteuer-Hebesatz individuell fest. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt bei 200 %. Der bundesweite Durchschnitt beträgt ca. 435 %. In Großstädten ist der Hebesatz in der Regel höher als im Umland.

Stadt
HebesatzGewSt bei 55.500 € Gewerbeertrag*
München490 %9.518,25 €
Hamburg470 %9.129,75 €
Frankfurt am Main460 %8.935,50 €
Düsseldorf440 %8.547,00 €
Berlin410 %7.964,25 €
Monheim am Rhein250 %4.856,25 €

* Beispielrechnung: Gewerbeertrag 80.000 € − Freibetrag 24.500 € = 55.500 € × Steuermesszahl 3,5 % = 1.942,50 € × Hebesatz. Im Umland großer Städte finden sich oft deutlich günstigere Hebesätze.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Nach §35 EStG wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Das bedeutet, dass die Gewerbesteuer die Einkommensteuer reduziert – und bei niedrigeren Hebesätzen sogar vollständig neutralisiert wird.

Anrechnungsformel

4,0 × Steuermessbetrag

Der Anrechnungsfaktor von 4,0 multipliziert mit dem Steuermessbetrag ergibt den Betrag, der von der Einkommensteuer abgezogen wird.

Effekt in der Praxis

  • Hebesatz ≤ 400 %: Gewerbesteuer wird vollständig ausgeglichen
  • Hebesatz > 400 %: Es entsteht eine effektive Mehrbelastung

Beispiel: München (Hebesatz 490 %)

Steuermessbetrag: 1.942,50 € (aus unserem Beispiel oben)

Gewerbesteuer: 1.942,50 × 490 % = 9.518,25 €

ESt-Anrechnung: 1.942,50 × 4,0 = 7.770,00 €

Effektive Mehrbelastung: 9.518,25 − 7.770,00 = 1.748,25 €

Die Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden – auch wenn keine Gewerbesteuer anfällt. Hier die wichtigsten Fristen und Fakten.

Abgabefrist

Bis 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Einreichung

Elektronisch über ELSTER (Mein ELSTER oder kompatible Steuersoftware). Eine Abgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig.

Vorauszahlungen

Vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuermessbescheid.

Zuständigkeit

Festsetzung durch das Finanzamt (Steuermessbetrag), Erhebung durch die Gemeinde (Hebesatz). Zwei Bescheide!

Tipp: Steuerkalender nutzen

Behalten Sie alle steuerlichen Fristen im Blick. Verspätete Abgaben können empfindliche Zuschläge nach sich ziehen.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Ab wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuer fällt an, sobald Sie ein Gewerbe betreiben und Ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung besteht aber unabhängig davon, ob tatsächlich Gewerbesteuer anfällt.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

Der Gewerbesteuer-Freibetrag beträgt 24.500 Euro pro Jahr für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG). Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer.

Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG liegen Sie mit Ihrem Umsatz (max. 22.000 Euro) und damit in der Regel auch mit Ihrem Gewinn unter dem Freibetrag von 24.500 Euro. In den meisten Fällen fällt also keine Gewerbesteuer an.

Was ist der Hebesatz bei der Gewerbesteuer?

Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde individuell festlegt. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet. Der Mindesthebesatz liegt bei 200 %, der Durchschnitt in Deutschland bei ca. 435 %. Großstädte wie München (490 %) oder Hamburg (470 %) haben höhere Hebesätze.

Kann ich Gewerbesteuer von der Einkommensteuer absetzen?

Ja, nach §35 EStG wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Anrechnungsfaktor beträgt das 4,0-fache des Steuermessbetrags. Bei einem Hebesatz von 400 % oder weniger wird die Gewerbesteuer damit vollständig durch die ESt-Anrechnung ausgeglichen.

Wann sind Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig?

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe wird vom Finanzamt anhand des letzten Gewerbesteuermessbescheids festgesetzt.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein, Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten, Berater) sind von der Gewerbesteuer befreit. Sie üben eine sogenannte freie Tätigkeit aus und kein Gewerbe. Entscheidend ist die Abgrenzung nach §18 EStG. Achtung: Mischformen können zur vollen Gewerbesteuerpflicht führen.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens 25 Euro pro Monat. Zusätzlich können Zinsen auf Nachzahlungen anfallen (0,15 % pro Monat bzw. 1,8 % pro Jahr).

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