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Existenzgründung

Gründungszuschuss 2026

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Arbeitsagentur für ALG-I-Empfänger, die sich selbstständig machen. Bis zu 15 Monate finanzielle Unterstützung – wir zeigen Ihnen, wie Sie den Zuschuss bekommen.

Was ist der Gründungszuschuss? 2026

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Er soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Anfangsphase der Selbstständigkeit sichern. Wichtig: Es ist eine "Kann-Leistung" – Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Schritt-für-Schritt Anleitung

1

Restanspruch prüfen

Sie müssen bei Gründung noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch haben. Prüfen Sie Ihren aktuellen Bescheid.

2

Businessplan erstellen

Erstellen Sie einen vollständigen Businessplan mit Finanzplan. Der muss überzeugen!

3

Fachkundige Stelle

Lassen Sie den Businessplan von einer "fachkundigen Stelle" prüfen: IHK, HWK, Steuerberater, Bank, Unternehmensberater.

4

Antrag stellen

Beantragen Sie den Gründungszuschuss VOR der Gründung bei Ihrer Arbeitsagentur. Nach der Gründung geht nichts mehr!

5

Gespräch beim Berater

Der Arbeitsvermittler prüft, ob die Förderung sinnvoll ist. Überzeugen Sie ihn von Ihrer Idee und Ihrer Eignung.

Voraussetzungen

ALG-I-Bezug mit mindestens 150 Tagen Restanspruch
Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit
Tragfähigkeit der Gründung (Stellungnahme fachkundige Stelle)
Keine Vermittlung in Anstellung möglich
Persönliche Eignung für die Selbstständigkeit

Kosten

PostenBetragHinweis
Antrag0 €bei der Arbeitsagentur
IHK-Stellungnahme0-50 €oft kostenlos
Steuerberater-Stellungnahme50-200 €je nach Aufwand
Gründerseminar0 €oft Voraussetzung, gefördert

Tipps & häufige Fehler

Tipps

  • Antrag unbedingt VOR der Gründung stellen!
  • Arbeitsmarkt-Alternativen dokumentieren (Bewerbungen)
  • Überzeugen Sie im Gespräch mit Begeisterung und Sachkenntnis
  • Nehmen Sie an Gründerseminaren teil (macht guten Eindruck)
  • Zweite Phase (300 €/Monat) gesondert beantragen

Häufige Fehler

  • Antrag erst nach der Gründung stellen
  • Zu wenig Restanspruch auf ALG I
  • Businessplan nicht fachkundig bestätigt
  • Im Gespräch unsicher oder unvorbereitet wirken
  • Selbstständigkeit nur nebenberuflich planen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Phase 1 (6 Monate): ALG-I-Betrag + 300 € Sozialversicherungspauschale. Phase 2 (9 Monate): nur noch 300 €/Monat, muss gesondert beantragt werden. Bei 1.000 € ALG I wären das zunächst 1.300 €/Monat.
Habe ich einen Anspruch auf Gründungszuschuss?
Nein, der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Arbeitsagentur kann ablehnen, wenn sie eine Vermittlung in Anstellung für sinnvoller hält. Ein überzeugender Businessplan und gute Argumente erhöhen Ihre Chancen.
Was ist eine fachkundige Stelle?
Fachkundige Stellen sind: IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Banken, Gründerzentren. Sie prüfen, ob Ihr Businessplan realistisch ist.
Kann ich den Gründungszuschuss auch als Freiberufler bekommen?
Ja, der Gründungszuschuss gilt für alle selbstständigen Tätigkeiten – gewerblich oder freiberuflich. Die Voraussetzungen sind dieselben.
Was passiert, wenn meine Gründung scheitert?
Sie müssen den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen. Ihr Restanspruch auf ALG I ist aber verbraucht. Melden Sie sich sofort wieder arbeitslos, um ggf. neuen Anspruch aufzubauen.
Muss ich als Gründer Krankenversicherung zahlen?
Ja, die 300 € Pauschale sollen Ihre Sozialversicherung abdecken. Als Selbstständiger müssen Sie sich freiwillig in der GKV (ca. 200-400 €) oder privat versichern. Das sollte im Finanzplan stehen.

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