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Gutschrift erstellen

Wann brauchen Sie eine Gutschrift und wie erstellen Sie sie korrekt?

Was ist eine Gutschrift erstellen 2026?

Eine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist ein Dokument, bei dem der Leistungsempfänger die Rechnung erstellt (nicht der Leistende). Im Alltag wird "Gutschrift" oft fälschlich für Rechnungskorrekturen verwendet. Hier erfahren Sie den Unterschied und wann Sie welches Dokument brauchen.

Wann wird eine Gutschrift erstellen 2026 verwendet?

Eine echte Gutschrift (Gutschriftverfahren) kommt zum Einsatz, wenn der Empfänger die Abrechnung übernimmt - z.B. bei Provisionsabrechnungen, Affiliates oder Einkaufsgenossenschaften. Für Rechnungskorrekturen verwenden Sie stattdessen eine Stornorechnung oder Korrekturrechnung.

Pflichtangaben der Gutschrift erstellen 2026

  • Alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung (§ 14 UStG)
  • Klare Bezeichnung als "Gutschrift"
  • Name und Anschrift des Gutschrifterstellers (= Leistungsempfänger)
  • Name und Anschrift des Gutschriftempfängers (= Leistender)
  • USt-IdNr. beider Parteien
  • Vereinbarung über Gutschriftverfahren muss vorliegen
  • Hinweis: Leistender kann innerhalb von 4 Monaten widersprechen

Muster: Gutschrift erstellen 2026

GUTSCHRIFT (nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG)
────────────────────────────────────
Gutschrift-Nr.: GS-2026-001
Datum: 04.02.2026

Gutschriftersteller (Leistungsempfänger):
Großhändler GmbH
Einkaufsstraße 1
12345 Handelsstadt
USt-IdNr.: DE123456789

Gutschriftempfänger (Leistender):
Lieferant KG
Produktstraße 2
54321 Herstellerstadt
USt-IdNr.: DE987654321

Wir erteilen Ihnen folgende Gutschrift für die
im Januar 2026 gelieferten Waren:

Pos. | Beschreibung         | Menge | EP netto | Gesamt
-----|----------------------|-------|----------|--------
1    | Artikel A-1001       |   100 |  10,00 € | 1.000 €
2    | Artikel B-2002       |    50 |  20,00 € | 1.000 €
3    | Artikel C-3003       |   200 |   5,00 € | 1.000 €
-----|----------------------|-------|----------|--------
                            Netto:             3.000,00 €
                            19% USt.:            570,00 €
                            Brutto:            3.570,00 €

Diese Gutschrift wurde im Rahmen des zwischen uns
vereinbarten Gutschriftverfahrens erstellt.

Der Betrag wird mit Zahlungslauf am 15.02.2026
auf Ihr Konto überwiesen.

Wichtige Hinweise

Echte Gutschrift ≠ Rechnungskorrektur/Stornorechnung
Für Gutschriftverfahren ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich
Der Leistende kann innerhalb von 4 Monaten widersprechen
Bei Rechnungskorrekturen verwenden Sie eine Stornorechnung

Praxistipps

  • Klären Sie vorab, ob Sie echte Gutschrift oder Korrekturrechnung meinen
  • Vereinbaren Sie das Gutschriftverfahren schriftlich
  • Nummerieren Sie Gutschriften separat von Rechnungen
  • Bei Korrekturen: Stornorechnung erstellen, keine "Gutschrift"

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Stornorechnung?

Eine echte Gutschrift ist eine Rechnung, die der Empfänger für den Leistenden erstellt. Eine Stornorechnung korrigiert eine fehlerhafte Rechnung. Im Alltag wird "Gutschrift" oft falsch für Korrekturen verwendet.

Wann brauche ich eine echte Gutschrift?

Bei Provisionsabrechnungen, Einkaufsgenossenschaften oder wenn vereinbart wurde, dass der Empfänger die Abrechnung übernimmt. Es muss eine schriftliche Vereinbarung über das Gutschriftverfahren vorliegen.

Kann ich eine Rechnung per Gutschrift korrigieren?

Umgangssprachlich ja, umsatzsteuerrechtlich nein. Für Rechnungskorrekturen erstellen Sie eine Stornorechnung oder Korrekturrechnung, keine Gutschrift im rechtlichen Sinne.

Was passiert wenn der Leistende der Gutschrift widerspricht?

Bei Widerspruch innerhalb von 4 Monaten verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung. Der Leistende muss dann selbst eine Rechnung ausstellen.

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