Homeoffice
Homeoffice-Ausstattung 2026
Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor – Ihre Homeoffice-Ausstattung können Sie von der Steuer absetzen. Wir zeigen, was geht und worauf Sie achten müssen.
Welche Homeoffice-Ausstattung ist absetzbar? 2026
Alles, was Sie für die Arbeit brauchen: Möbel (Schreibtisch, Stuhl, Regale), Technik (Computer, Monitor, Drucker), Zubehör (Tastatur, Maus, Headset), Software. Bei Dingen unter 800€ netto: Sofort absetzen. Darüber: Über mehrere Jahre abschreiben (AfA).
Anwendung:
Kaufbeleg aufbewahren. Bei Sofortkauf unter 800€: Direkt als Betriebsausgabe. Bei teureren Anschaffungen: Abschreibung einrichten. Bei gemischter Nutzung: Anteil schätzen.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓Sofortabzug unter 800€ netto (GWG)
- ✓Auch bei gemischter Nutzung absetzbar
- ✓Verbessert Ihre Arbeitsbedingungen
- ✓Investition in Gesundheit (Ergonomie)
Nachteile
- ✗Bei privater Mitnutzung: Nur anteilig
- ✗Über 800€: Abschreibung über Jahre
- ✗Nachweis der beruflichen Nutzung
- ✗Aufbewahrungspflicht für Belege
Tipps
Praktische Tipps
- →GWG-Grenze nutzen: Bis 800€ netto sofort absetzen
- →Bei gemischter Nutzung: 50% ist meist anerkannt
- →Ergonomie-Investition lohnt sich (Stuhl, Tisch)
- →Software: Abo ist direkt absetzbar, Kauf evtl. abschreiben
- →Sammelpool: Zwischen 250€ und 800€ (Alternative zu GWG)
Häufige Fragen
Wie viel kann ich für einen Bürostuhl absetzen?
Unter 800€ netto: Komplett und sofort (GWG). Darüber: Abschreibung über 13 Jahre (Möbel). Bei gemischter Nutzung (privat/beruflich): Anteil absetzen, z.B. 70% beruflich = 70% der Kosten.
Laptop absetzen – wie geht das?
Laptop unter 800€ netto: Sofort als GWG. Laptop über 800€: Abschreibung über 3 Jahre. Gemischte Nutzung: Beruflichen Anteil angeben (50-90% üblich). MacBook Pro für 2.500€ bei 70% beruflich: 1.750€ über 3 Jahre = ~583€/Jahr.
Was ist die GWG-Grenze?
GWG = Geringwertige Wirtschaftsgüter. Bis 800€ netto (952€ brutto bei 19% MwSt): Sofort komplett absetzen. Darüber: Über Nutzungsdauer abschreiben. Die 800€-Grenze ist Ihr Freund!
Kann ich Möbel auch privat nutzen?
Ja, aber dann nur anteilig absetzen. Typisch: 50-80% beruflich. Dokumentieren Sie die berufliche Nutzung (z.B. Arbeitszeiten). Bei 100% Homeoffice: Fast 100% beruflich argumentierbar.
Welche Abschreibungsdauer gilt?
Computer/Software: 3 Jahre. Büromöbel: 13 Jahre. Telefon: 5 Jahre. Oder: Sammelpool-Abschreibung (alles zwischen 250€-800€ pauschal über 5 Jahre). GWG unter 800€: Sofort!
Ist ein Standing Desk absetzbar?
Ja! Wie jeder Schreibtisch. Unter 800€ netto: GWG (sofort). Darüber: 13 Jahre AfA. Bei elektrischer Höhenverstellung: Zählt trotzdem als Möbel. Gutes Argument: Gesundheitsvorsorge.
Was ist mit Kopfhörern und Webcam?
Sofort absetzbar (GWG, weil unter 800€). 100% beruflich, wenn nur für Calls. Bei gemischter Nutzung (auch Musik, Gaming): Anteil absetzen. Tipp: Separate Geräte für Beruf = 100%.
Muss ich jeden Beleg aufheben?
Ja! 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen. Digitale Kopie reicht (scannen/fotografieren). Bei Prüfung muss das Finanzamt die Anschaffung nachvollziehen können.
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