Homeoffice
Homeoffice-Pauschale 2026
Arbeiten Sie von zuhause? Dann können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6€ pro Tag, maximal 1.260€ im Jahr. Wir erklären, wie Sie die Pauschale richtig absetzen.
Was ist die Homeoffice-Pauschale? 2026
Die Homeoffice-Pauschale ist ein pauschaler Steuerabzug für Arbeit von zuhause. Sie beträgt 6€ pro Tag (seit 2023), maximal 1.260€ im Jahr (210 Tage). Anders als beim Arbeitszimmer brauchen Sie keinen separaten Raum. Die Pauschale gilt für Arbeitnehmer UND Selbstständige.
Anwendung:
Führen Sie ein einfaches Homeoffice-Protokoll (Datum + Homeoffice ja/nein). Am Jahresende: Tage zählen × 6€. In der Steuererklärung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten angeben.
Vor- & Nachteile
Vorteile
- ✓6€ pro Homeoffice-Tag absetzen
- ✓Kein separates Arbeitszimmer nötig
- ✓Einfacher Nachweis (Kalender/Aufzeichnung)
- ✓Auch bei Küchentisch-Arbeitsplatz
- ✓Zusätzlich zu anderen Werbungskosten
Nachteile
- ✗Deckelung bei 1.260€/Jahr
- ✗Kann nicht mit Arbeitszimmer kombiniert werden
- ✗Nachweis der Homeoffice-Tage nötig
- ✗Nicht für Fahrtkosten kombinierbar
Tipps
Praktische Tipps
- →Kalender oder App nutzen: Homeoffice-Tage markieren
- →Auch halbe Tage zählen (z.B. morgens Homeoffice, nachmittags Kundenbesuch)
- →Nachweis aufbewahren (Kalenderexport reicht)
- →Bei mehr als 210 Tagen: Arbeitszimmer prüfen
- →Kombination mit Fahrtkosten: Nur an Nicht-Homeoffice-Tagen
Häufige Fragen
Wie viel kann ich 2026 mit der Homeoffice-Pauschale absetzen?
6€ pro Tag, maximal 1.260€ im Jahr. Das entspricht 210 Tagen Homeoffice. Arbeiten Sie mehr von zuhause, bleibt es trotzdem bei 1.260€ – prüfen Sie dann das häusliche Arbeitszimmer.
Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein! Das ist der Vorteil der Pauschale. Küchentisch, Sofa, Schlafzimmerecke – alles erlaubt. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie an dem Tag überwiegend von zuhause gearbeitet haben.
Wie weise ich Homeoffice-Tage nach?
Einfache Aufzeichnung reicht: Kalender, Excel, App. Wichtig: Datum + "Homeoffice". Bei Prüfung muss das Finanzamt es nachvollziehen können. Aufbewahren bis Steuerbescheid bestandskräftig.
Kann ich Pauschale und Fahrtkosten kombinieren?
Nur an unterschiedlichen Tagen! Tag A: Homeoffice → 6€ Pauschale. Tag B: Büro/Kunde → Fahrtkosten. Nicht: Homeoffice-Pauschale UND Fahrtkosten am selben Tag.
Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?
Ja! Als Selbstständiger setzen Sie die Pauschale als Betriebsausgabe ab. Gleiche Regeln: 6€/Tag, max. 1.260€/Jahr. Alternative: Häusliches Arbeitszimmer (wenn eigener Raum).
Was ist besser: Pauschale oder Arbeitszimmer?
Rechnen! Arbeitszimmer: Anteilige Miete, Nebenkosten, Internet – oft mehr als 1.260€. ABER: Strenge Anforderungen (eigener Raum, keine private Nutzung). Bei Küchentisch-Arbeit: Pauschale.
Zählen auch halbe Homeoffice-Tage?
Ja, wenn Sie überwiegend von zuhause gearbeitet haben. Vormittags Homeoffice, nachmittags Kunde: Der Tag zählt NICHT als Homeoffice-Tag. Vormittags Homeoffice, nachmittags frei: Zählt.
Muss ich die Pauschale beantragen?
Nein, einfach in der Steuererklärung angeben. Bei EÜR (Selbstständige): Betriebsausgaben. Bei Anlage N (Arbeitnehmer): Werbungskosten. Keine extra Formulare nötig.
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