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Homeoffice

Internet & Telefon absetzen 2026

Internet, Telefon, Mobilfunk – ohne geht nichts im Homeoffice. Und ja, diese Kosten können Sie absetzen. Wir zeigen wie.

Wie setze ich Internet und Telefon ab? 2026

Bei gemischter Nutzung (privat + beruflich): Anteil schätzen oder pauschal 20% ansetzen. Bei rein beruflicher Nutzung: 100%. Das Finanzamt akzeptiert meist 20-50% ohne Einzelnachweis. Bei Flatrates: Pauschaler Anteil.

Anwendung:

Rechnungen sammeln. Beruflichen Anteil schätzen (oder pauschal 20%). In EÜR als Betriebsausgabe angeben. Bei Prüfung: Begründung parat haben.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Laufende Kosten reduzieren
  • Auch bei Flatrate absetzbar
  • Keine Einzelnachweise nötig (bei Pauschale)
  • Mobilfunk einschließen

Nachteile

  • Bei hohem Anteil: Nachweis nötig
  • Schätzung kann angezweifelt werden
  • Nicht 100% bei privater Mitnutzung

Tipps

Praktische Tipps

  • Pauschale 20% fast immer ohne Nachweis akzeptiert
  • Bei überwiegend beruflicher Nutzung: 50-80% möglich
  • Separate Arbeitsnummer = 100% absetzbar
  • Auch Router, WLAN-Verstärker etc. absetzen
  • Rechnungen 10 Jahre aufbewahren

Häufige Fragen

Wie viel Prozent kann ich absetzen?
Typisch: 20-50% bei gemischter Nutzung. Pauschale 20% fast immer anerkannt. Bei nachweisbar überwiegend beruflicher Nutzung: Bis 80%. Bei separatem Geschäftsanschluss: 100%.
Gilt das auch für Flatrates?
Ja! Flatrate heißt nicht "nicht absetzbar". Bei 50€/Monat Flatrate und 30% beruflich: 15€/Monat = 180€/Jahr absetzbar. Einfach den Anteil berechnen.
Wie weise ich den Anteil nach?
Bei Pauschale 20%: Kein Nachweis nötig. Bei höherem Anteil: Nutzungstagebuch (1-2 Wochen stichprobenartig). Oder: Begründung (z.B. "4 Stunden Videokonferenz täglich = viel Traffic").
Mobilfunk auch absetzbar?
Ja! Gleiche Regeln wie Festnetz/Internet. Geschäftshandy: 100%. Privates Handy auch für Arbeit: Anteil absetzen. Tipp: Zwei SIM-Karten (Dual-SIM) = Anteil leichter nachweisbar.
Was ist mit dem Router?
Router ist Arbeitsmittel! Unter 800€ netto: Sofort absetzen (GWG). Anteil wie bei Internet-Kosten (z.B. 30% beruflich = 30% des Routers). Auch WLAN-Verstärker, LAN-Kabel etc.
Kann ich einen zweiten Anschluss absetzen?
Ja, wenn beruflich begründet (z.B. schnelleres Internet für Videocalls). Separater Geschäftsanschluss: 100% absetzbar. Aber: Muss verhältnismäßig sein – Finanzamt prüft Sinn.
Internet im Homeoffice + Arbeitszimmer-Pauschale?
Ja, beides geht! Internet-Kosten sind separate Betriebsausgabe. Homeoffice-Pauschale (6€/Tag) oder Arbeitszimmer-Kosten (Miete etc.) kommen obendrauf. Nicht verwechseln!
Was, wenn das Finanzamt den Anteil nicht akzeptiert?
Nachweise vorlegen (Nutzungstagebuch, Kalender mit Meetings). Begründen (Art der Tätigkeit erfordert viel Internet). Im Zweifel: Einspruch, ggf. mit Steuerberater. 20% ist fast immer sicher.

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