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Kleinunternehmer EU-Ausland - Rechnungen ins Ausland

Kleinunternehmer und EU-Ausland: Rechnung ins EU-Ausland als Kleinunternehmer. Reverse-Charge, USt-IdNr und Besonderheiten.

Kleinunternehmer EU-Ausland - Rechnungen ins Ausland

Kleinunternehmer und EU-Ausland: Rechnung ins EU-Ausland als Kleinunternehmer. Reverse-Charge, USt-IdNr und Besonderheiten. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Aspekte für die korrekte Rechnungsstellung.

Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Kleinunternehmer und EU-Ausland: Rechnung ins EU-Ausland als Kleinunternehmer. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, wenn Ihr Jahresumsatz unter 22.000€ liegt (Vorjahr) und im laufenden Jahr 50.000€ nicht übersteigt. Wichtig: Auf jeder Rechnung muss der Hinweis stehen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG gelten weiterhin.

So setzen Sie es mit Clever Invoice um

Clever Invoice erkennt automatisch Ihren Kleinunternehmerstatus und fügt den §19 UStG-Hinweis auf jeder Rechnung ein. Reverse-Charge, USt-IdNr und Besonderheiten.

Häufige Fragen

Kleinunternehmer EU-Ausland - Rechnungen ins Ausland – worauf muss ich achten?
Kleinunternehmer und EU-Ausland: Rechnung ins EU-Ausland als Kleinunternehmer. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach §14 UStG und halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren ein.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?
Ab 2026 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Ab 2028 gilt die Versandpflicht. Clever Invoice unterstützt beides bereits im kostenlosen Plan.
Gibt es passende Vorlagen?
Ja, Clever Invoice bietet professionelle Rechnungsvorlagen mit allen Pflichtangaben. 5 Vorlagendesigns stehen zur Verfügung – passend für jeden Anwendungsfall.

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