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Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

Keine Hochrechnung mehr seit 2025 – Anmeldung, Berechnung & Rechenbeispiele

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu ab 2025: Nur tatsächlicher Umsatz zählt – keine Hochrechnung auf 12 Monate mehr
  • Grenze: Maximal 25.000 Euro im Gründungsjahr (auch bei Gründung im Dezember)
  • Harte Obergrenze: 100.000 Euro gilt auch im Gründungsjahr – sofortige Wirkung
  • Anmeldung: Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei ELSTER

Neue Regel ab 2025: Keine Hochrechnung mehr

Eine der wichtigsten Vereinfachungen durch das Jahressteuergesetz 2024: Im Gründungsjahr zählt nur noch der tatsächliche Umsatz. Die alte Pflicht zur Hochrechnung auf 12 Monate ist ersatzlos entfallen.

Was das konkret bedeutet

Egal in welchem Monat Sie gründen – es zählt nur, was Sie bis zum 31. Dezember des Gründungsjahres tatsächlich umsetzen. Liegt dieser Betrag unter 25.000 Euro (netto), bleiben Sie im Folgejahr Kleinunternehmer.

Achtung: Die harte 100.000-Euro-Obergrenze gilt auch im Gründungsjahr. Überschreiten Sie diesen Betrag, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – auch bei einer Neugründung.

Alt vs. Neu: Hochrechnung im Vergleich

BeispielBis 2024Ab 2025
Gründung Juli, 15.000 € bis Dez.30.000 € (× 2) → ❌ Kein KU im Folgejahr15.000 € → ✅ Bleibt KU
Gründung Oktober, 20.000 € bis Dez.80.000 € (× 4) → ❌ Kein KU im Folgejahr20.000 € → ✅ Bleibt KU
Gründung März, 24.000 € bis Dez.28.800 € (× 1,2) → ❌ Kein KU im Folgejahr24.000 € → ✅ Bleibt KU
Gründung Jan, 26.000 € bis Dez.26.000 € → ❌ Kein KU im Folgejahr26.000 € → ❌ Über 25.000 €

Anmeldung als Kleinunternehmer

Die Anmeldung als Kleinunternehmer erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:

1

Gewerbe anmelden oder Freiberuflichkeit melden

Beim Gewerbeamt (Gewerbe) oder direkt beim Finanzamt (Freiberuf).

2

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Online über ELSTER oder als Papierformular. Dauert ca. 30 Minuten.

3

Kleinunternehmerregelung ankreuzen

Im Abschnitt „Umsatzsteuer" die Option „Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch" wählen.

4

Geschätzten Umsatz angeben

Realistischen Umsatz für Gründungsjahr und Folgejahr schätzen.

5

Steuernummer erhalten

Das Finanzamt teilt Ihnen innerhalb von 2-6 Wochen Ihre Steuernummer zu.

Rechenbeispiele für das Gründungsjahr

Sarah – Grafikdesignerin, Gründung September

Umsatz Sep–Dez: 12.000 €. Folgejahr: Vorjahr = 12.000 € (unter 25.000 €).

✅ Bleibt im Folgejahr Kleinunternehmerin. Nach alter Regel wäre der hochgerechnete Umsatz 36.000 € gewesen.

Tom – IT-Berater, Gründung Januar

Umsatz Jan–Dez: 28.000 €. Folgejahr: Vorjahr = 28.000 € (über 25.000 €).

❌ Tom wird ab dem Folgejahr regulär besteuert. Aber: Im Gründungsjahr selbst blieb er unter 100.000 €, also galt die KU-Regelung das ganze erste Jahr.

Maria – Online-Shop, Gründung März

Umsatz bis November: 95.000 €. Dezember-Bestellung über 8.000 €.

❌ Maria überschreitet im Dezember die 100.000-€-Grenze. Die letzte(n) Rechnung(en) über 100.000 € müssen bereits mit USt ausgestellt werden.

Tipps für Gründer

Realistisch schätzen

Geben Sie im Fragebogen einen realistischen Umsatz an. Zu niedrige Schätzungen können Nachfragen auslösen.

Gründungszeitpunkt bedenken

Die neue Regel ohne Hochrechnung macht den Gründungszeitpunkt weniger relevant. Gründen Sie, wenn Sie bereit sind.

Umsatz ab Tag 1 tracken

Führen Sie von Anfang an eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Übersicht. Das erleichtert die erste Steuererklärung.

Rechnungssoftware nutzen

Starten Sie gleich mit einer Software, die den § 19 UStG Hinweis automatisch setzt und Ihren Umsatz trackt.

Verzicht gut überlegen

Wenn Sie von Anfang an B2B-Kunden haben oder hohe Investitionen planen, kann die Regelbesteuerung die bessere Wahl sein.

Häufige Fragen

Wie wird die Umsatzgrenze im Gründungsjahr berechnet?

Seit 2025 gilt nur der tatsächliche Umsatz im Gründungsjahr – keine Hochrechnung auf 12 Monate mehr. Wenn Sie im Oktober gründen und bis Dezember 20.000 Euro umsetzen, bleiben Sie Kleinunternehmer (unter 25.000 Euro). Nach alter Regelung wäre der hochgerechnete Jahresumsatz 80.000 Euro gewesen.

Was war die alte Hochrechnungsregel?

Bis 2024 wurde der Umsatz im Gründungsjahr auf 12 Monate hochgerechnet. Beispiel: Gründung im Juli, 15.000 Euro Umsatz in 6 Monaten → Hochrechnung: 30.000 Euro. Das überstieg die alte 22.000-Euro-Grenze, sodass man im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr war. Diese Regelung gilt seit 2025 nicht mehr.

Wie melde ich mich als Kleinunternehmer beim Finanzamt an?

Bei der Gewerbeanmeldung oder Anmeldung als Freiberufler füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Dort kreuzen Sie an, dass Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen möchten. Die Anmeldung erfolgt über ELSTER oder das zuständige Finanzamt.

Gilt die 100.000-Euro-Grenze auch im Gründungsjahr?

Ja, die harte Obergrenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr gilt auch im Gründungsjahr. Überschreiten Sie diesen Betrag, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – auch wenn es Ihr erstes Geschäftsjahr ist.

Was passiert, wenn ich im Gründungsjahr die 25.000 Euro überschreite?

Da nur der tatsächliche Umsatz zählt, verlieren Sie den Kleinunternehmer-Status erst, wenn Sie im Gründungsjahr über 25.000 Euro (oder über 100.000 Euro) umsetzen. Im Folgejahr ist dann der Vorjahresumsatz (also Ihr Gründungsjahr-Umsatz) die maßgebliche Grenze.

Kann ich im Gründungsjahr noch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, Sie können im Gründungsjahr oder danach auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Die Verzichtserklärung kann bis Ende Februar des zweiten Folgejahres erfolgen und bindet dann für 5 Jahre.

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