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Aktualisiert für 2026

Kleinunternehmer-Rechnung: Alle Pflichtangaben

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG genießen Sie steuerliche Vorteile – aber Ihre Rechnungen müssen trotzdem bestimmte Angaben enthalten. Hier erfahren Sie alles, was Sie 2026 wissen müssen.

Mit den neuen Umsatzgrenzen (25.000€/100.000€), rechtssicheren Formulierungen und einer Muster-Vorlage zum Download.

Das Wichtigste in Kürze

9 Pflichtangaben
Inkl. § 19 UStG Hinweis auf jeder Rechnung
Neue Grenzen 2025/2026
25.000€ Vorjahr / 100.000€ laufendes Jahr
Keine Umsatzsteuer ausweisen
Bruttobetrag ohne separate MwSt-Zeile
E-Rechnung: Ausnahme bis 2028
Empfangspflicht ja, Versandpflicht erst später
Rechtlich geprüft
Stand: Januar 2026
Basierend auf § 19 UStG, § 14 UStG

Die 9 Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung

Auch wenn Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen, müssen Ihre Rechnungen bestimmte Angaben enthalten. Diese ergeben sich aus § 14 UStG und § 19 UStG. Hier sind alle Pflichtangaben im Überblick:

1

Name und Anschrift des Kleinunternehmers

§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG

Ihr vollständiger Name (bei Einzelunternehmen) oder Firmenname und Adresse

Beispiel: Max Mustermann, Musterstraße 1, 10115 Berlin
2

Name und Anschrift des Kunden

§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG

Vollständige Angaben zum Leistungsempfänger

Beispiel: Beispiel GmbH, Firmenweg 42, 80331 München
3

Steuernummer oder USt-IdNr.

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG

Ihre vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer

Beispiel: Steuernr.: 12/345/67890
4

Ausstellungsdatum

§ 14 Abs. 4 Nr. 3 UStG

Datum, an dem die Rechnung erstellt wird

Beispiel: 15.01.2026
5

Fortlaufende Rechnungsnummer

§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG

Einmalige, lückenlos fortlaufende Nummer

Beispiel: 2026-001
6

Art und Umfang der Leistung

§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG

Genaue Beschreibung, was geliefert oder geleistet wurde

Beispiel: Webdesign für Unternehmenswebsite, 20 Stunden
7

Zeitpunkt der Leistung

§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG

Wann wurde die Leistung erbracht (Datum oder Zeitraum)

Beispiel: Leistungszeitraum: 01.01. - 14.01.2026
8

Entgelt (Rechnungsbetrag)

§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG

Der zu zahlende Betrag – OHNE separate MwSt-Angabe

Beispiel: Gesamtbetrag: 1.200,00 €
9

Hinweis auf Steuerbefreiung

§ 19 Abs. 1 UStG

Pflichthinweis auf die Kleinunternehmerregelung

Beispiel: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Tipp: Automatisch richtig

Mit Clever Invoice werden alle Pflichtangaben automatisch eingetragen. Der § 19 UStG Hinweis wird ebenfalls automatisch ergänzt, wenn Sie sich als Kleinunternehmer registrieren.

Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer 2025/2026

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Die wichtigste Änderung: Es gibt jetzt eine absolute Obergrenze im laufenden Jahr.

Vorjahresumsatz
25.000 €
(vorher: 22.000 €)

Ihr Umsatz im Vorjahr darf diese Grenze nicht überschreiten

NEU
100.000 €
Absolute Obergrenze

Im laufenden Jahr – bei Überschreitung sofortiges Ende

Wichtige Änderung ab 2025

Die neue 100.000€-Grenze ist eine harte Grenze: Überschreiten Sie diese im laufenden Jahr, endet Ihre Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort – nicht erst im Folgejahr. Ab der nächsten Rechnung müssen Sie dann Umsatzsteuer berechnen.

SituationBis 2024Ab 2025
Vorjahresumsatz-Grenze22.000 €25.000 €
Laufendes Jahr50.000 € (Prognose)100.000 € (absolut)
Bei Überschreitung im laufenden JahrAb Folgejahr steuerpflichtigSofort steuerpflichtig

Der § 19 UStG Hinweis: So formulieren Sie ihn richtig

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anbringen. Hier sind rechtssichere Formulierungen, die Sie direkt verwenden können:

Standard

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Ausführlich

„Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG."

Formal

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Kurz

„Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG."

Mehr Formulierungen

Weitere Formulierungen, auch in Englisch und Französisch, finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: § 19 UStG Hinweis Formulierung

Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro

Für Rechnungen bis 250 Euro brutto gelten vereinfachte Anforderungen nach § 33 UStDV. Diese sogenannte Kleinbetragsrechnung spart Ihnen Zeit bei kleinen Beträgen.

✓ Pflichtangaben Kleinbetragsrechnung

  • Name und Anschrift des Leistenden (Sie)
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Entgelt (Bruttobetrag)
  • § 19 UStG Hinweis (als Kleinunternehmer)

✗ Nicht erforderlich

  • Name und Anschrift des Kunden
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Steuernummer / USt-IdNr.
  • Leistungszeitpunkt (wenn = Rechnungsdatum)
Ausführlicher Artikel zur Kleinbetragsrechnung

Muster: Kleinunternehmer-Rechnung 2026

So sieht eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung aus. Alle Pflichtangaben sind markiert:

Lisa Beispiel
Grafikdesign & Illustration
Kreativstraße 15, 50667 Köln
Steuernr.: 214/5678/1234
RECHNUNG
Nr.: 2026-007
Datum: 15.01.2026
Rechnungsempfänger:
Startup GmbH
Herr Max Innovation
Gründerweg 8, 10115 Berlin
BeschreibungMengeEinzelpreisGesamt
Logo-Design inkl. 3 Entwürfen
Leistungszeitraum: 08.01. - 14.01.2026
1850,00 €850,00 €
Visitenkarten-Design (beidseitig)
Leistungsdatum: 14.01.2026
1150,00 €150,00 €
Gesamtbetrag:1.000,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlungsinformationen:
Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf:
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Rechnung 2026-007
Alle 9 Pflichtangaben sind in dieser Rechnung enthalten.
Eigene Rechnung erstellen

E-Rechnung für Kleinunternehmer: Was gilt 2025/2026?

Mit der E-Rechnungspflicht ab 2025 fragen sich viele Kleinunternehmer: Was bedeutet das für mich? Die gute Nachricht: Es gibt Übergangsfristen.

ZeitraumEmpfangenVersenden
Ab 01.01.2025Pflicht – Sie müssen E-Rechnungen empfangen könnenFreiwillig – PDF/Papier weiterhin erlaubt
Ab 01.01.2027PflichtPflicht für Unternehmen > 800.000€ Umsatz
Ab 01.01.2028PflichtPflicht für alle – auch Kleinunternehmer

Was bedeutet „E-Rechnung empfangen können"?

Sie brauchen eine E-Mail-Adresse, an die Geschäftspartner E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) senden können. Eine Software zum Lesen ist nicht zwingend erforderlich – die XML-Daten können auch manuell verarbeitet werden. Clever Invoice unterstützt alle E-Rechnungsformate.

Checkliste: Kleinunternehmer-Rechnung

Prüfen Sie vor dem Versand, ob Ihre Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält:

Häufige Fehler bei Kleinunternehmer-Rechnungen

Diese Fehler sehen wir immer wieder – und sie können teuer werden:

Kritisch

Umsatzsteuer trotzdem ausweisen

Problem: Als Kleinunternehmer MwSt auf der Rechnung angeben (z.B. "zzgl. 19% MwSt")

Lösung: Nach § 14c UStG schulden Sie die zu Unrecht ausgewiesene Steuer dem Finanzamt – obwohl Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Korrigieren Sie die Rechnung sofort!

Kritisch

§ 19 UStG Hinweis vergessen

Problem: Rechnung ohne Hinweis auf Kleinunternehmerregelung versenden

Lösung: Der Hinweis ist Pflicht. Ohne ihn ist die Rechnung formal nicht korrekt. Fügen Sie den Hinweis nachträglich hinzu und informieren Sie den Kunden.

Warnung

Umsatzgrenzen nicht überwachen

Problem: Die 100.000€-Grenze im laufenden Jahr übersehen

Lösung: Führen Sie eine laufende Umsatzliste. Bei Annäherung an die Grenze: Bereiten Sie sich auf die Umstellung zur Regelbesteuerung vor.

Warnung

Rechnungsnummer doppelt vergeben

Problem: Versehentlich die gleiche Nummer zweimal verwenden

Lösung: Nutzen Sie ein System mit automatischer Nummerierung. Bei Dopplung: Stornorechnung erstellen und neue Nummer vergeben.

Hinweis

Leistungszeitraum fehlt

Problem: Nur "Januar 2026" statt genauem Zeitraum angeben

Lösung: Geben Sie den genauen Zeitraum an (z.B. "01.01. - 31.01.2026") oder das konkrete Leistungsdatum.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Pflichtangaben muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?

Eine Kleinunternehmer-Rechnung muss nach § 14 UStG und § 34a UStDV enthalten: 1) Vollständiger Name und Anschrift des Kleinunternehmers, 2) Name und Anschrift des Kunden, 3) Ausstellungsdatum, 4) Fortlaufende Rechnungsnummer, 5) Menge und Art der Leistung, 6) Leistungszeitpunkt, 7) Entgelt (Bruttobetrag), 8) Hinweis auf Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Die Steuernummer oder USt-IdNr. ist ebenfalls anzugeben.

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Ab 2025 gelten neue Grenzen: Der Vorjahresumsatz darf maximal 25.000 Euro betragen (vorher 22.000 Euro). Neu ist eine absolute Obergrenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wird diese überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – nicht erst im Folgejahr.

Wie formuliere ich den § 19 UStG Hinweis richtig?

Der Hinweis muss klar auf die Steuerbefreiung hinweisen. Korrekte Formulierungen sind: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" oder "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG". Der Hinweis ist auf jeder Rechnung Pflicht.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Ab 2025 müssen Sie E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Die Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen gilt für Kleinunternehmer erst ab 2028. Bis dahin können Sie weiterhin PDF-Rechnungen oder Papierrechnungen an B2B-Kunden versenden.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung und wann kann ich sie nutzen?

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung für Beträge bis 250 Euro brutto. Sie muss nur enthalten: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie das Entgelt. Fortlaufende Rechnungsnummer und Kundenanschrift sind nicht erforderlich.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer auf der Rechnung?

Ja, auch als Kleinunternehmer müssen Sie Ihre Steuernummer oder alternativ Ihre USt-IdNr. auf der Rechnung angeben. Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt nach Gewerbeanmeldung oder Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Kleinunternehmer-Rechnung in 60 Sekunden

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