Steuererklärung als Kleinunternehmer
Pflichten, Formulare, Fristen & Steuerspar-Tipps für 2025/2026
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht: Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR über ELSTER
- Entfällt: Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung (seit 2024)
- Frist: 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater)
- Gewerbesteuer: Nur bei Gewinn über 24.500 € – Freiberufler sind befreit
Steuerliche Pflichten im Überblick
Die gute Nachricht: Als Kleinunternehmer haben Sie deutlich weniger steuerliche Pflichten als regelbesteuerte Unternehmer. Hier der Überblick:
Die Anlage EÜR erklärt
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Kleinunternehmer. Das Prinzip ist einfach:
Das Zufluss-/Abflussprinzip gilt: Einnahmen zählen, wenn sie auf dem Konto eingehen. Ausgaben zählen, wenn sie bezahlt werden. Nicht der Rechnungszeitpunkt ist entscheidend, sondern der Zahlungszeitpunkt.
Besonderheit für Kleinunternehmer: Da Sie keinen Vorsteuerabzug haben, tragen Sie bei Betriebsausgaben immer den Bruttobetrag ein. Die Mehrwertsteuer Ihrer Einkäufe ist für Sie eine echte Ausgabe.
Welche Formulare brauche ich?
Mantelbogen (ESt 1 A)
Hauptformular der Einkommensteuererklärung mit persönlichen Daten
AlleAnlage EÜR
Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung
AlleAnlage G
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
GewerbetreibendeAnlage S
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
FreiberuflerAnlage Vorsorgeaufwand
Versicherungsbeiträge (Kranken-, Rentenversicherung etc.)
AlleGewerbesteuererklärung
Pflicht für alle Gewerbetreibenden (Freibetrag: 24.500 €)
GewerbeFristen & Termine
| Erklärung für | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| Steuerjahr 2025 | 31. Juli 2026 | 30. April 2027 |
| Steuerjahr 2026 | 31. Juli 2027 | 28. Februar 2028 |
Tipp: Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER (elster.de). Eine Papierabgabe ist für Selbstständige nicht mehr zulässig.
Betriebsausgaben richtig absetzen
Folgende Betriebsausgaben können Sie als Kleinunternehmer steuerlich geltend machen:
Wichtig: Als Kleinunternehmer setzen Sie immer den Bruttobetrag an, da Sie keine Vorsteuer abziehen können. Die enthaltene Umsatzsteuer ist für Sie eine Betriebsausgabe.
Buchhaltung als Kleinunternehmer
Die Buchhaltung als Kleinunternehmer ist deutlich einfacher als bei der Regelbesteuerung. Sie benötigen keine doppelte Buchführung – eine einfache EÜR genügt.
Einnahmen erfassen
Alle Zahlungseingänge mit Datum, Betrag und Kunde dokumentieren.
Ausgaben erfassen
Alle Zahlungsausgänge mit Beleg, Datum und Zweck festhalten.
Belege aufbewahren
10 Jahre Aufbewahrungspflicht – digital ist GoBD-konform erlaubt.
Rechnungen archivieren
Ausgangs- und Eingangsrechnungen getrennt und chronologisch ablegen.
Steuerspar-Tipps für Kleinunternehmer
Investitionen im Dezember
Größere Anschaffungen noch im alten Jahr tätigen, um den Gewinn zu senken.
Homeoffice-Pauschale nutzen
Bis zu 1.260 € pro Jahr (210 Tage × 6 €) für das Arbeiten von zu Hause.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Anschaffungen bis 800 € netto sofort komplett absetzen (GWG).
Fahrtenbuch oder Pauschale
Für berufliche Fahrten 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €/km) absetzen.
Sonderabschreibung § 7g EStG
Bis zu 50 % Sonderabschreibung auf neue Wirtschaftsgüter im ersten Jahr.
Häufige Fragen
Welche Steuererklärungen muss ich als Kleinunternehmer abgeben?
Pflicht ist die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und Anlage G (Gewerbe) oder Anlage S (Freiberuf). Seit 2024 entfällt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung komplett. Gewerbesteuererklärung nur bei Gewinn über 24.500 Euro.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Nein, seit dem Steuerjahr 2024 sind Kleinunternehmer von der Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit. Das Wachstumschancengesetz hat diese Verpflichtung abgeschafft. Auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind nicht erforderlich.
Was ist die Anlage EÜR?
Die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Kleinunternehmer und Freiberufler. Sie stellen Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber – Gewinn ist die Differenz. Eine doppelte Buchführung oder Bilanz ist nicht nötig.
Bis wann muss ich die Steuererklärung als Kleinunternehmer abgeben?
Ohne Steuerberater: bis 31. Juli des Folgejahres (für 2025 also bis 31. Juli 2026). Mit Steuerberater: bis 30. April des übernächsten Jahres (für 2025 also bis 30. April 2027). Einreichung erfolgt elektronisch über ELSTER.
Brauche ich als Kleinunternehmer einen Steuerberater?
Ein Steuerberater ist nicht Pflicht. Die Steuererklärung als Kleinunternehmer ist relativ einfach, da keine Umsatzsteuer-Themen anfallen. Bei Gewinn unter 24.500 Euro und einfacher EÜR können Sie die Erklärung selbst erstellen. Bei höheren Gewinnen oder komplexen Situationen lohnt sich professionelle Hilfe.
Welche Betriebsausgaben kann ich als Kleinunternehmer absetzen?
Sie können alle beruflich veranlassten Ausgaben absetzen: Arbeitsmittel, Büromaterial, Software, Fahrtkosten, Telekommunikation, Fortbildung, Versicherungen, Arbeitszimmer und mehr. Wichtig: Belege 10 Jahre aufbewahren. Da kein Vorsteuerabzug möglich ist, setzen Sie den vollen Bruttobetrag als Betriebsausgabe an.
Muss ich Gewerbesteuer zahlen als Kleinunternehmer?
Nur wenn Sie Gewerbetreibender sind (nicht Freiberufler) und Ihr Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Bei den meisten Kleinunternehmern liegt der Gewinn darunter, sodass keine Gewerbesteuer anfällt. Die Gewerbesteuererklärung muss aber trotzdem abgegeben werden.
Was ist ELSTER und brauche ich es als Kleinunternehmer?
ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Seit 2011 müssen Gewerbetreibende und Selbstständige ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. Als Kleinunternehmer nutzen Sie ELSTER für Ihre Einkommensteuererklärung und Anlage EÜR.
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