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Kleinunternehmerregelung

Steuererklärung als Kleinunternehmer

Pflichten, Formulare, Fristen & Steuerspar-Tipps für 2025/2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR über ELSTER
  • Entfällt: Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung (seit 2024)
  • Frist: 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater)
  • Gewerbesteuer: Nur bei Gewinn über 24.500 € – Freiberufler sind befreit

Steuerliche Pflichten im Überblick

Die gute Nachricht: Als Kleinunternehmer haben Sie deutlich weniger steuerliche Pflichten als regelbesteuerte Unternehmer. Hier der Überblick:

Einkommensteuererklärung
Pflicht
Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Pflicht
Anlage G (Gewerbe) oder Anlage S (Freiberuf)
Pflicht
Gewerbesteuererklärung (bei Gewerbetreibenden)
Bedingt
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Entfällt
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Entfällt
Bilanz / Jahresabschluss
Entfällt
Zusammenfassende Meldung
Entfällt

Die Anlage EÜR erklärt

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Kleinunternehmer. Das Prinzip ist einfach:

Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben
=
Gewinn (oder Verlust)

Das Zufluss-/Abflussprinzip gilt: Einnahmen zählen, wenn sie auf dem Konto eingehen. Ausgaben zählen, wenn sie bezahlt werden. Nicht der Rechnungszeitpunkt ist entscheidend, sondern der Zahlungszeitpunkt.

Besonderheit für Kleinunternehmer: Da Sie keinen Vorsteuerabzug haben, tragen Sie bei Betriebsausgaben immer den Bruttobetrag ein. Die Mehrwertsteuer Ihrer Einkäufe ist für Sie eine echte Ausgabe.

Welche Formulare brauche ich?

Mantelbogen (ESt 1 A)

Hauptformular der Einkommensteuererklärung mit persönlichen Daten

Alle

Anlage EÜR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung

Alle

Anlage G

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbetreibende

Anlage S

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Freiberufler

Anlage Vorsorgeaufwand

Versicherungsbeiträge (Kranken-, Rentenversicherung etc.)

Alle

Gewerbesteuererklärung

Pflicht für alle Gewerbetreibenden (Freibetrag: 24.500 €)

Gewerbe

Fristen & Termine

Erklärung fürOhne SteuerberaterMit Steuerberater
Steuerjahr 202531. Juli 202630. April 2027
Steuerjahr 202631. Juli 202728. Februar 2028

Tipp: Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER (elster.de). Eine Papierabgabe ist für Selbstständige nicht mehr zulässig.

Betriebsausgaben richtig absetzen

Folgende Betriebsausgaben können Sie als Kleinunternehmer steuerlich geltend machen:

Büromaterial & Software
Computer & Arbeitsmittel
Telekommunikation (anteilig)
Fahrtkosten (0,30 €/km)
Arbeitszimmer (anteilig)
Fortbildung & Fachliteratur
Versicherungen (beruflich)
Porto & Versandkosten
Werbung & Marketing
Steuerberaterkosten
Bewirtungskosten (70 %)
Reisekosten & Verpflegungspauschalen

Wichtig: Als Kleinunternehmer setzen Sie immer den Bruttobetrag an, da Sie keine Vorsteuer abziehen können. Die enthaltene Umsatzsteuer ist für Sie eine Betriebsausgabe.

Buchhaltung als Kleinunternehmer

Die Buchhaltung als Kleinunternehmer ist deutlich einfacher als bei der Regelbesteuerung. Sie benötigen keine doppelte Buchführung – eine einfache EÜR genügt.

1

Einnahmen erfassen

Alle Zahlungseingänge mit Datum, Betrag und Kunde dokumentieren.

2

Ausgaben erfassen

Alle Zahlungsausgänge mit Beleg, Datum und Zweck festhalten.

3

Belege aufbewahren

10 Jahre Aufbewahrungspflicht – digital ist GoBD-konform erlaubt.

4

Rechnungen archivieren

Ausgangs- und Eingangsrechnungen getrennt und chronologisch ablegen.

Steuerspar-Tipps für Kleinunternehmer

Investitionen im Dezember

Größere Anschaffungen noch im alten Jahr tätigen, um den Gewinn zu senken.

Homeoffice-Pauschale nutzen

Bis zu 1.260 € pro Jahr (210 Tage × 6 €) für das Arbeiten von zu Hause.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Anschaffungen bis 800 € netto sofort komplett absetzen (GWG).

Fahrtenbuch oder Pauschale

Für berufliche Fahrten 0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €/km) absetzen.

Sonderabschreibung § 7g EStG

Bis zu 50 % Sonderabschreibung auf neue Wirtschaftsgüter im ersten Jahr.

Häufige Fragen

Welche Steuererklärungen muss ich als Kleinunternehmer abgeben?

Pflicht ist die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und Anlage G (Gewerbe) oder Anlage S (Freiberuf). Seit 2024 entfällt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung komplett. Gewerbesteuererklärung nur bei Gewinn über 24.500 Euro.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Nein, seit dem Steuerjahr 2024 sind Kleinunternehmer von der Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit. Das Wachstumschancengesetz hat diese Verpflichtung abgeschafft. Auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind nicht erforderlich.

Was ist die Anlage EÜR?

Die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Kleinunternehmer und Freiberufler. Sie stellen Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber – Gewinn ist die Differenz. Eine doppelte Buchführung oder Bilanz ist nicht nötig.

Bis wann muss ich die Steuererklärung als Kleinunternehmer abgeben?

Ohne Steuerberater: bis 31. Juli des Folgejahres (für 2025 also bis 31. Juli 2026). Mit Steuerberater: bis 30. April des übernächsten Jahres (für 2025 also bis 30. April 2027). Einreichung erfolgt elektronisch über ELSTER.

Brauche ich als Kleinunternehmer einen Steuerberater?

Ein Steuerberater ist nicht Pflicht. Die Steuererklärung als Kleinunternehmer ist relativ einfach, da keine Umsatzsteuer-Themen anfallen. Bei Gewinn unter 24.500 Euro und einfacher EÜR können Sie die Erklärung selbst erstellen. Bei höheren Gewinnen oder komplexen Situationen lohnt sich professionelle Hilfe.

Welche Betriebsausgaben kann ich als Kleinunternehmer absetzen?

Sie können alle beruflich veranlassten Ausgaben absetzen: Arbeitsmittel, Büromaterial, Software, Fahrtkosten, Telekommunikation, Fortbildung, Versicherungen, Arbeitszimmer und mehr. Wichtig: Belege 10 Jahre aufbewahren. Da kein Vorsteuerabzug möglich ist, setzen Sie den vollen Bruttobetrag als Betriebsausgabe an.

Muss ich Gewerbesteuer zahlen als Kleinunternehmer?

Nur wenn Sie Gewerbetreibender sind (nicht Freiberufler) und Ihr Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Bei den meisten Kleinunternehmern liegt der Gewinn darunter, sodass keine Gewerbesteuer anfällt. Die Gewerbesteuererklärung muss aber trotzdem abgegeben werden.

Was ist ELSTER und brauche ich es als Kleinunternehmer?

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Seit 2011 müssen Gewerbetreibende und Selbstständige ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. Als Kleinunternehmer nutzen Sie ELSTER für Ihre Einkommensteuererklärung und Anlage EÜR.

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