Zum Inhalt springen

Kostenvoranschlag vs. Angebot

Der wichtige Unterschied - und wann Sie welches Dokument verwenden sollten.

Einleitung

Kostenvoranschlag und Angebot werden oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber rechtlich erheblich. Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten, das Angebot ein verbindlicher Preis. Wer das verwechselt, kann böse Überraschungen erleben - auf beiden Seiten.

Wichtige Punkte

  • ANGEBOT: Verbindlicher Preis, bei Annahme zum Vertrag
  • KOSTENVORANSCHLAG: Schätzung, kann überschritten werden
  • Angebot = Festpreis (mit Ausnahmen bei Änderungen)
  • Kostenvoranschlag = Schätzung mit Toleranz (ca. 15-20%)
  • Angebot: Auftragnehmer trägt Risiko von Mehrkosten
  • Kostenvoranschlag: Auftraggeber trägt Risiko bei Mehrkosten

Beispiel / Muster

VERGLEICH: Kostenvoranschlag vs. Angebot

                    KOSTENVORANSCHLAG          ANGEBOT
─────────────────────────────────────────────────────────────────
Bindung           | Schätzung (ca.-Preis)   | Verbindlicher Preis
Überschreitung    | Möglich (15-20% üblich) | Nur bei Änderungen
Risiko trägt      | Auftraggeber            | Auftragnehmer
Gesetzl. Grundlage| § 650 BGB               | § 145 ff. BGB
Typischer Einsatz | KFZ-Werkstatt, Handwerk | IT, Dienstleistung
Kostenpflichtig   | Oft ja (Aufwand)        | Meist nein
─────────────────────────────────────────────────────────────────

BEISPIEL WERKSTATT:

Kostenvoranschlag: "Reparatur ca. 800-900 €"
→ Endrechnung 950 € ist zulässig (< 20% Überschreitung)
→ Endrechnung 1.200 € erfordert vorherige Info an Kunden

Angebot: "Reparatur zum Festpreis von 850 €"
→ Endrechnung muss 850 € sein (außer bei Zusatzleistungen)

HINWEISPFLICHT (§ 650 BGB):
Bei wesentlicher Überschreitung des Kostenvoranschlags
muss der Auftragnehmer SOFORT informieren. Der Kunde
kann dann kündigen und zahlt nur die bisherigen Leistungen.

Wichtige Hinweise

Bei Kostenvoranschlägen: Toleranz von 15-20% ist üblich
Wesentliche Überschreitung erfordert sofortige Info an Kunden
Kunde kann bei Überschreitung kündigen (§ 650 BGB)
Angebote sind bei Annahme verbindlich - Mehrkosten gehen auf Ihre Kappe

Praxistipps

  • Nutzen Sie "Angebot" wenn Sie sicher kalkulieren können
  • Nutzen Sie "Kostenvoranschlag" bei unklarem Aufwand
  • Kombinieren Sie: Festpreis für definierte Teile, Schätzung für Unbekanntes
  • Kommunizieren Sie klar, was Festpreis ist und was Schätzung

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein Angebot ist ein verbindlicher Preis, der bei Annahme zum Vertrag wird. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten und kann überschritten werden (üblich: 15-20% Toleranz).

Um wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?

Als "wesentliche Überschreitung" gelten in der Regel mehr als 15-20%. Bei drohender Überschreitung muss der Auftragnehmer sofort informieren. Der Kunde kann dann kündigen.

Wann sollte ich einen Kostenvoranschlag statt einem Angebot machen?

Bei unklarem Aufwand (z.B. Reparaturen, Sanierungen) ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Bei klar definierten Leistungen mit kalkulierbarem Aufwand ist ein Festpreisangebot kundenfreundlicher.

Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?

Er kann kostenpflichtig sein, wenn damit Aufwand verbunden ist (z.B. Vor-Ort-Besichtigung, Aufmaß). Das muss aber vorher vereinbart werden. Viele Anbieter erstellen Kostenvoranschläge kostenlos als Akquise-Maßnahme.

Weitere Angebot-Themen

Kompletter Ratgeber: Angebot schreiben

Das könnte Sie auch interessieren

Angebote erstellen war noch nie so einfach

Mit Clever Invoice erstellen Sie Angebote per Chat oder Sprachnachricht. Die KI formatiert alles professionell - und Sie wandeln Angebote mit einem Klick in Rechnungen um.