Letzte Mahnung schreiben
Die letzte Mahnung vor Inkasso oder gerichtlichem Mahnverfahren. Ernst und konsequent.
Einleitung
Die letzte Mahnung (auch: dritte Mahnung, Mahnung vor Inkasso) ist Ihr letzter außergerichtlicher Versuch, die Forderung einzutreiben. Der Ton ist deutlich schärfer und Sie kündigen konkrete rechtliche Konsequenzen an.
Wann versenden?
Die letzte Mahnung versenden Sie, wenn auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung erfolgt ist. Das ist in der Regel 2-3 Wochen nach der ersten Mahnung. Sie ist der letzte Schritt vor dem Einschalten eines Inkassounternehmens oder dem gerichtlichen Mahnverfahren.
Fristen & Zahlungsziel
Setzen Sie eine letzte, kurze Frist von 5-7 Tagen. Machen Sie klar, dass Sie nach Ablauf dieser Frist rechtliche Schritte einleiten werden.
Was muss die Mahnung enthalten?
- Deutlicher Hinweis, dass dies die LETZTE Mahnung ist
- Zusammenfassung aller bisherigen Mahnungen
- Gesamtforderung inkl. aller Gebühren und Zinsen
- Letzte kurze Frist (5-7 Tage)
- Konkrete Ankündigung der nächsten Schritte (Inkasso, Mahnbescheid)
- Hinweis auf zusätzliche Kosten durch rechtliche Schritte
Mustertext zum Kopieren
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], LETZTE MAHNUNG trotz unserer wiederholten Mahnungen vom [Datum 1. Mahnung] und [Datum 2. Mahnung] haben Sie die ausstehende Zahlung für Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] bislang nicht beglichen. Dies ist unsere letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Offener Gesamtbetrag: ──────────────────────────── Ursprünglicher Rechnungsbetrag: [Betrag] € Mahngebühren (3 Mahnungen): 15,00 € Verzugszinsen bis heute: [Zinsen] € ──────────────────────────── Gesamtforderung: [Summe] € Wir fordern Sie letztmalig auf, den Gesamtbetrag bis zum [Datum + 5 Tage] zu zahlen. IBAN: [IBAN] Verwendungszweck: [Rechnungsnummer] Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werden wir ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten. Dies umfasst die Beauftragung eines Inkassounternehmens und/oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Hierdurch entstehen Ihnen erhebliche zusätzliche Kosten (Inkassogebühren, Gerichtskosten, Anwaltskosten). Wir hoffen, dass es nicht soweit kommt. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name/Firma]
Wichtige Hinweise
Praxistipps
- 1Versenden Sie die letzte Mahnung unbedingt per Einschreiben
- 2Bewahren Sie alle Unterlagen (Rechnung, Mahnungen, Einschreiben-Belege) auf
- 3Prüfen Sie, ob der Aufwand bei kleinen Beträgen lohnt (Inkasso/Gericht kostet)
- 4Überlegen Sie bei guten Stammkunden, ob ein Telefonat sinnvoller ist
Häufige Fragen
Muss ich eine letzte Mahnung schreiben bevor ich Inkasso einschalte?
Rechtlich nicht zwingend, aber empfehlenswert. Eine letzte Mahnung mit Fristsetzung gibt dem Schuldner eine faire Chance und dokumentiert Ihre Bemühungen. Manche Inkassounternehmen erwarten zudem vorherige Mahnungen.
Was passiert nach der letzten Mahnung?
Nach Ablauf der gesetzten Frist können Sie: 1) Ein Inkassounternehmen beauftragen, 2) Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, oder 3) Direkt Klage erheben. Die meisten wählen zuerst Inkasso oder Mahnbescheid.
Wie teuer ist ein gerichtliches Mahnverfahren?
Die Gerichtskosten richten sich nach der Forderungshöhe. Bei 1.000€ Forderung ca. 36€, bei 5.000€ ca. 73€. Diese Kosten können dem Schuldner auferlegt werden. Der Antrag ist online über mahngerichte.de möglich.
Lohnt sich Inkasso bei kleinen Beträgen?
Bei Beträgen unter 100€ oft nicht, da Inkassogebühren einen Großteil ausmachen können. Manche Inkassounternehmen arbeiten auf Erfolgsbasis. Prüfen Sie die Konditionen und den Aufwand-Nutzen.
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