Mahngebühren berechnen
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein? Gesetzliche Regelungen und praktische Tipps.
Einleitung
Mahngebühren sind Kosten, die Sie Ihrem Schuldner für den Aufwand des Mahnverfahrens in Rechnung stellen können. Sie müssen jedoch angemessen sein und den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln.
Wann versenden?
Mahngebühren können Sie ab der zweiten Mahnung verlangen, wenn der Schuldner bereits im Verzug ist. Bei der ersten Mahnung (Zahlungserinnerung) ist es unüblich und kann die Kundenbeziehung belasten.
Fristen & Zahlungsziel
Mahngebühren werden mit jeder Mahnung fällig. Üblich ist eine Staffelung: Keine Gebühr bei der ersten Mahnung, 2-5€ bei der zweiten, 5-10€ bei der dritten.
Was muss die Mahnung enthalten?
- Pauschale für Verwaltungsaufwand (Porto, Papier, Zeit)
- Muss den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln
- Maximal 5€ pro Mahnung sind gerichtlich anerkannt
- Zusätzlich: Verzugszinsen (separat berechnen)
- Bei B2B: 40€ Pauschale möglich (§ 288 Abs. 5 BGB)
Mustertext zum Kopieren
Berechnung der Mahnkosten: Bei Verbrauchern (B2C): • 1. Mahnung: 0,00 € (empfohlen) • 2. Mahnung: 2,50 - 5,00 € • 3. Mahnung: 5,00 - 10,00 € Bei Geschäftskunden (B2B): • Pauschale: 40,00 € (einmalig, § 288 Abs. 5 BGB) • Alternative: Staffelung wie bei B2C Zusätzlich: Verzugszinsen • Verbraucher: 5% über Basiszinssatz • Unternehmen: 9% über Basiszinssatz Beispiel bei 1.000€ Forderung (30 Tage Verzug, B2C): • Rechnungsbetrag: 1.000,00 € • Mahngebühren: 5,00 € • Verzugszinsen: ca. 7,00 € • Gesamt: 1.012,00 €
Wichtige Hinweise
Praxistipps
- 1Verzichten Sie bei der ersten Mahnung auf Gebühren - das schont die Kundenbeziehung
- 2Kommunizieren Sie Mahngebühren transparent auf der Rechnung oder in Ihren AGB
- 3Bei Stammkunden: Überlegen Sie, ob Mahngebühren die Beziehung wert sind
- 4Nutzen Sie Rechnungssoftware, die Mahngebühren automatisch berechnet
Häufige Fragen
Wie hoch dürfen Mahngebühren maximal sein?
Bei Verbrauchern akzeptieren Gerichte in der Regel 2-5€ pro Mahnung. Bei Geschäftskunden können Sie alternativ eine einmalige Pauschale von 40€ nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
Darf ich bei der ersten Mahnung Gebühren verlangen?
Grundsätzlich ja, wenn der Kunde im Verzug ist. Es ist aber unüblich und kann Kunden verärgern. Empfehlung: Erst ab der zweiten Mahnung Gebühren berechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Mahngebühren und Verzugszinsen?
Mahngebühren decken Ihren Aufwand für das Mahnschreiben. Verzugszinsen sind gesetzlich geregelte Zinsen auf den offenen Betrag (5% bzw. 9% über Basiszinssatz). Beides darf berechnet werden.
Kann ich Mahngebühren in meinen AGB festlegen?
Ja, aber sie müssen angemessen sein. Überhöhte Mahngebühren in AGB können als unwirksam eingestuft werden. Orientieren Sie sich an den gerichtlich anerkannten 2-5€.
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