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Mahnung per E-Mail

Ist eine E-Mail-Mahnung rechtswirksam? Was Sie beachten müssen.

Einleitung

Eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich rechtswirksam - es gibt keine Formvorschrift für Mahnungen. Der Teufel liegt aber im Detail: Der Nachweis des Zugangs ist bei E-Mails schwieriger als bei Briefen.

Wann versenden?

E-Mail-Mahnungen eignen sich für die erste und zweite Mahnung, besonders wenn Sie die E-Mail-Adresse des Kunden haben und diese für Geschäftskorrespondenz genutzt wird. Ab der letzten Mahnung sollten Sie auf Einschreiben umsteigen.

Fristen & Zahlungsziel

Die Fristen sind die gleichen wie bei Brief-Mahnungen. Der Unterschied: Sie müssen den Zugang der E-Mail nachweisen können, falls es zum Streit kommt.

Was muss die Mahnung enthalten?

  • E-Mail-Mahnungen sind rechtswirksam
  • Kein Formzwang für Mahnungen (auch mündlich möglich)
  • Problem: Zugangsnachweis schwieriger als bei Post
  • Lösung: Lesebestätigung, Eingangsbestätigung anfordern
  • Empfehlung: Ab letzter Mahnung Brief oder Einschreiben

Mustertext zum Kopieren

Betreff: Zahlungserinnerung - Rechnung Nr. [Rechnungsnummer]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

wir möchten Sie höflich an die offene Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum] über [Betrag] € erinnern.

Die Zahlungsfrist ist am [Datum] abgelaufen. Sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, betrachten Sie diese E-Mail bitte als gegenstandslos.

Andernfalls bitten wir Sie, den Betrag bis zum [Neues Datum] zu überweisen:

Bankverbindung: [Bank]
IBAN: [IBAN]
Verwendungszweck: [Rechnungsnummer]

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Firma]

---
Diese E-Mail dient als Zahlungserinnerung/Mahnung.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.

Wichtige Hinweise

Fordern Sie eine Eingangs- oder Lesebestätigung an
Speichern Sie die E-Mail mit Zeitstempel
Nutzen Sie die geschäftliche E-Mail-Adresse des Kunden
Ab der letzten Mahnung: Besser per Einschreiben

Praxistipps

  • 1Nutzen Sie eine professionelle E-Mail-Adresse (nicht Gmail/GMX)
  • 2Fügen Sie die Originalrechnung als PDF an
  • 3Bitten Sie um Eingangsbestätigung
  • 4Dokumentieren Sie alles (Screenshots, Versandbestätigungen)

Häufige Fragen

Ist eine Mahnung per E-Mail rechtswirksam?

Ja, grundsätzlich schon. Es gibt keine Formvorschrift für Mahnungen. Das Problem ist der Nachweis des Zugangs. Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass die E-Mail angekommen ist.

Wie kann ich den Zugang einer E-Mail-Mahnung nachweisen?

Fordern Sie eine Eingangs- oder Lesebestätigung an. Alternativ: Der Empfänger antwortet auf die E-Mail oder zahlt einen Teil. Speichern Sie alle E-Mails mit Zeitstempeln.

Sollte ich die letzte Mahnung per E-Mail oder Brief schicken?

Die letzte Mahnung vor Inkasso/Gericht sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. So haben Sie einen gerichtsverwertbaren Nachweis über den Zugang.

Kann ich Verzugszinsen bei E-Mail-Mahnungen berechnen?

Ja, wenn der Schuldner bereits im Verzug ist. Der Verzugseintritt hängt nicht von der Form der Mahnung ab, sondern davon, ob sie zugegangen ist und eine Frist gesetzt wurde.

Weitere Mahnung-Vorlagen

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