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Nebenberuflich Selbstständig

Arbeitgeber informieren – Nebentätigkeit richtig melden 2026

Die meisten Arbeitsverträge enthalten Regelungen zu Nebentätigkeiten. Wann Sie fragen müssen, wann nur informieren – und wie Sie das Gespräch führen.

Was sagt das Arbeitsrecht? 2026

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Nebentätigkeiten sind erlaubt, solange sie den Hauptjob nicht beeinträchtigen. ABER: Ihr Arbeitsvertrag kann strengere Regeln enthalten. Typische Klauseln: Anzeigepflicht (Information reicht), Genehmigungspflicht (Arbeitgeber muss zustimmen), Wettbewerbsverbot (keine Konkurrenz erlaubt). Verweigern darf der Arbeitgeber nur bei berechtigtem Interesse – z.B. Konkurrenztätigkeit oder Beeinträchtigung der Arbeitsleistung.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Rechtssicherheit durch Offenheit
  • Vermeidung von Konflikten
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Bei Erfolg: Arbeitgeber kann Kunde werden
  • Kein Grund für fristlose Kündigung

Nachteile

  • Manche Arbeitgeber reagieren kritisch
  • Genehmigungsprozess kann dauern
  • Ablehnung möglich bei Konkurrenz
  • Ggf. Einschränkungen im Vertrag
  • Erklärungsbedarf

Praktische Anwendung

Arbeitsvertrag prüfen, schriftlich informieren/beantragen, Gespräch führen. Bei Ablehnung: Prüfen ob berechtigt, ggf. juristisch beraten lassen.

Tipps

Praktische Tipps

  • Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung genau lesen
  • Im Zweifel lieber fragen als verschweigen
  • Schriftlich informieren/beantragen – dokumentiert
  • Betonen Sie, dass Ihr Hauptjob nicht leidet
  • Bei Ablehnung: Nicht direkt aufgeben, Gründe hinterfragen

Häufige Fragen

Muss ich meinen Arbeitgeber immer informieren?
Nicht gesetzlich, aber meist vertraglich. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen. Ohne Klausel: keine Pflicht. Mit Anzeigepflicht: Information reicht. Mit Genehmigungspflicht: Arbeitgeber muss zustimmen.
Kann mein Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten?
Nur bei berechtigtem Interesse: Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, Rufschädigung, Verletzung der Arbeitszeit-Regeln. Ohne berechtigtes Interesse ist ein Verbot unwirksam. Im Zweifel: Arbeitsrechtler fragen.
Was gilt bei Konkurrenz zur Firma?
Wettbewerbstätigkeiten sind während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verboten – auch ohne Klausel im Vertrag. Das gilt auch für die Gründung eines Konkurrenzunternehmens. Erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses frei (außer bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot).
Wie führe ich das Gespräch?
Positiv und offen. Betonen Sie: Die Nebentätigkeit steht nicht in Konkurrenz, Ihr Job bleibt Priorität, Sie arbeiten in Ihrer Freizeit. Bieten Sie an, bei Problemen nachzujustieren. Schriftliche Bestätigung der Erlaubnis/Information einholen.
Was wenn der Arbeitgeber nichts erfährt?
Riskant: Verstößt Ihre Nebentätigkeit gegen vertragliche Pflichten, kann das zur Abmahnung oder Kündigung führen – selbst bei an sich erlaubten Tätigkeiten. Heimlichkeit kann als Vertrauensbruch gewertet werden. Besser: Offenheit.
Darf ich die Arbeitszeit meines Hauptjobs nutzen?
Nein, niemals. Nebentätigkeit nur in Ihrer Freizeit. Nutzung von Arbeitszeit oder Arbeitsmitteln (Firmenhandy, Laptop, Büro) für Nebentätigkeit ist verboten und kann zur fristlosen Kündigung führen.

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