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Nebenberuflich Selbstständig

Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit 2026

Nebenberuflich selbstständig heißt auch: Steuererklärung wird Pflicht. Aber keine Sorge – mit der Kleinunternehmerregelung und cleveren Absetzungen bleibt viel übrig.

Welche Steuern fallen an? 2026

Als nebenberuflich Selbstständiger zahlen Sie drei mögliche Steuerarten: Einkommensteuer (immer, auf Ihren Gewinn), Umsatzsteuer (nur wenn kein Kleinunternehmer) und Gewerbesteuer (nur Gewerbetreibende ab 24.500 € Gewinn). Ihr Gewinn aus der Selbstständigkeit wird zu Ihrem Gehalt addiert und gemeinsam versteuert. Der große Vorteil: Betriebsausgaben reduzieren Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast.

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Betriebsausgaben absetzbar
  • Kleinunternehmerregelung nutzbar
  • Gewerbesteuerfreibetrag 24.500 €
  • Grundfreibetrag schützt Existenzminimum
  • Verluste mit Gehalt verrechenbar

Nachteile

  • Steuererklärung wird Pflicht
  • Einkommensteuer steigt durch Zusatzeinkommen
  • Vorauszahlungen möglich
  • Komplexere Buchführung
  • Aufbewahrungspflichten (10 Jahre)

Praktische Anwendung

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) reicht für die meisten Nebenerwerbe. Umsätze und Ausgaben erfassen, Gewinn ermitteln, in der Steuererklärung (Anlage S oder Anlage G) angeben.

Checkliste

Wichtige Punkte

  • Kleinunternehmerregelung prüfen — Umsatz unter 22.000 €/Jahr → keine USt
  • Betriebsausgaben sammeln — Jeder Beleg zählt!
  • EÜR führen — Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn
  • Vorauszahlungen einplanen — Bei höherem Gewinn fordert das Finanzamt Voraus
  • Steuererklärung abgeben — Frist: 31. Juli (ohne Steuerberater)
  • Belege 10 Jahre aufbewahren — Digital oder analog

Tipps

Praktische Tipps

  • Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, wenn Ihr Umsatz unter 22.000 € bleibt
  • Legen Sie 30% vom Gewinn für Steuern zurück – lieber zu viel als zu wenig
  • Führen Sie ein Fahrtenbuch, wenn Sie das Auto geschäftlich nutzen
  • Arbeitszimmer anteilig absetzen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit bildet
  • Anfangsverluste können mit dem Gehalt verrechnet werden – Steuererstattung möglich!

Häufige Fragen

Wie viel Steuern muss ich zahlen?
Ihr Gewinn wird zu Ihrem Gehalt addiert und gemeinsam versteuert (Einkommensteuer). Der persönliche Steuersatz hängt vom Gesamteinkommen ab (14-45%). Beispiel: 40.000 € Gehalt + 10.000 € Nebengewinn = 50.000 € zu versteuerndes Einkommen. Dank Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) bleibt ein Teil steuerfrei.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Bei Umsätzen unter 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 € im aktuellen Jahr können Sie auf Umsatzsteuer verzichten. Vorteil: Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, einfachere Rechnungen. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug bei Einkäufen.
Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?
Nur als Gewerbetreibender und nur bei Gewinn über 24.500 €/Jahr. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuersatz hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab (meist 300-500%), wird aber auf die Einkommensteuer angerechnet.
Was kann ich alles absetzen?
Typische Betriebsausgaben: Arbeitsmittel (Laptop, Software), Büromaterial, Fachliteratur, Fortbildung, Telefon/Internet (anteilig), Fahrtkosten, Bewirtung (70%), Arbeitszimmer, Versicherungen, Steuerberater, Rechnungssoftware wie Clever Invoice.
Muss ich Vorauszahlungen leisten?
Bei zu erwartender Steuerschuld über 400 €/Jahr kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen. Diese werden vierteljährlich fällig (10.3., 10.6., 10.9., 10.12.). Die Vorauszahlungen werden mit der Jahressteuerschuld verrechnet.
Was passiert bei Verlust?
Verluste aus der Selbstständigkeit können mit Ihrem Gehalt verrechnet werden – das senkt Ihre Steuerlast und kann zu einer Erstattung führen. Achtung: Bei dauerhaften Verlusten kann das Finanzamt "Liebhaberei" unterstellen.

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