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Österreich § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Kleinunternehmerregelung Österreich 2026

Alles zur Kleinunternehmerregelung in Österreich: Umsatzgrenze, Rechnungsstellung, Anmeldung und wann sich ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt.

Kleinunternehmer Österreich 2026 - Das Wichtigste

Umsatzgrenze

35.000 €

Netto-Jahresumsatz

Toleranzgrenze

+ 15%

einmalig bis 40.250 €

USt-Satz

0%

keine USt-Pflicht

Was ist die Kleinunternehmerregelung in Österreich?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und keine USt-Voranmeldungen abgeben.

Im Gegenzug dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisenund haben keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Die Regelung gilt für natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichermaßen.

Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer 2026

Grundgrenze: 35.000 € netto

Ihr Jahresumsatz (ohne USt) darf 35.000 Euro nicht überschreiten. Maßgeblich ist der Nettoumsatz aller steuerbaren Umsätze im Inland.

Toleranzregelung: einmalig + 15%

Bei erstmaliger Überschreitung bis maximal 40.250 Euro (+ 15%) bleibt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr bestehen. Ab dem Folgejahr erfolgt automatisch die Regelbesteuerung.

Bei Gründung: anteilige Berechnung

Im Gründungsjahr wird die Umsatzgrenze auf das ganze Jahr hochgerechnet. Bei Gründung am 1. Juli beträgt die Grenze für das halbe Jahr 17.500 Euro.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Sie können Kleinunternehmer sein, wenn...

  • ✓ Ihr Umsatz unter 35.000 € netto/Jahr liegt
  • ✓ Sie Ihren Sitz/Wohnsitz in Österreich haben
  • ✓ Sie nicht auf die Regelung verzichtet haben
  • ✓ Keine ausgeschlossenen Umsätze vorliegen
  • ✓ Sie keine unberechtigte USt ausweisen

Ausgeschlossen sind...

  • ✗ Lieferung neuer Fahrzeuge in die EU
  • ✗ Innergemeinschaftliche Erwerbe über 11.000 €
  • ✗ Bauleistungen im Reverse-Charge
  • ✗ Vermietung zu Wohnzwecken mit Option
  • ✗ Land- und Forstwirte mit Pauschalierung

Rechnung als Kleinunternehmer in Österreich

Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung

Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Menge und Bezeichnung der Lieferung/Leistung
Tag der Lieferung/Leistung oder Leistungszeitraum
Entgelt (Nettobetrag ohne USt)
Ausstellungsdatum der Rechnung
Fortlaufende Rechnungsnummer

Pflichthinweis auf der Rechnung:

"Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"

Oder alternativ: "Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"

Wichtig: Keine USt ausweisen!

Wenn Sie als Kleinunternehmer versehentlich USt auf einer Rechnung ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt! Die Rechnung muss korrigiert werden.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile

  • Weniger Bürokratie

    Keine USt-Voranmeldungen erforderlich

  • Preisvorteil bei Privatkunden

    Ihre Preise sind 20% günstiger (keine USt)

  • Einfachere Buchhaltung

    Nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nötig

  • Keine USt-Abfuhr

    Die eingenommene USt gehört Ihnen

  • Sofortige Anwendung

    Keine Wartezeit bei Erfüllung der Voraussetzungen

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug

    Bezahlte USt bei Einkäufen nicht abzugsfähig

  • Nachteil bei B2B

    Geschäftskunden können keine Vorsteuer ziehen

  • Umsatzgrenze beachten

    Bei Überschreitung automatisch regelbesteuert

  • Keine UID-Nummer

    Einschränkungen bei EU-Geschäften

  • Bei hohen Investitionen teurer

    USt auf Anschaffungen trägt der Unternehmer

Anmeldung als Kleinunternehmer

1

Gewerbeanmeldung (falls erforderlich)

Bei gewerblichen Tätigkeiten: Anmeldung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat.

2

Finanzamt-Anmeldung über FinanzOnline

Formular "Verf24" ausfüllen und bei "Kleinunternehmerregelung" JA ankreuzen.

3

Sozialversicherung anmelden

Anmeldung bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) innerhalb eines Monats.

4

Steuernummer erhalten

Das Finanzamt vergibt Ihnen eine Steuernummer für Ihre Rechnungen.

Wechsel zur Regelbesteuerung

Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Dies kann sinnvoll sein bei:

  • Hohen Investitionen (Vorsteuerabzug möglich)
  • Überwiegend B2B-Kunden (diese ziehen Vorsteuer ab)
  • Geplanter Umsatzsteigerung über 35.000 €
  • Vielen innergemeinschaftlichen Geschäften

Bindungsfrist beachten:

Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für 5 Jahre. Erst danach können Sie wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln, sofern die Umsatzgrenze eingehalten wird.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer in Österreich 2026?
Die Kleinunternehmergrenze in Österreich liegt bei 35.000 Euro Netto-Jahresumsatz. Im Jahr 2026 wurde diese Grenze von zuvor 35.000 Euro beibehalten. Bei einmaliger geringfügiger Überschreitung (bis 42.000 Euro) bleibt die Kleinunternehmerregelung bestehen.
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich stehen?
Auf einer Kleinunternehmer-Rechnung muss der Hinweis "Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG" (Kleinunternehmerregelung) angeführt werden. Es darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Alle anderen Pflichtangaben einer Rechnung gelten weiterhin.
Kann ich als Kleinunternehmer in Österreich Vorsteuer abziehen?
Nein, als Kleinunternehmer sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die bezahlte Umsatzsteuer bei Einkäufen kann nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dies ist ein wesentlicher Nachteil bei hohen Investitionen.
Muss ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer haben?
Grundsätzlich benötigen Kleinunternehmer keine UID-Nummer. Für innergemeinschaftliche Erwerbe über 11.000 Euro jährlich oder beim Reverse-Charge-Verfahren ist jedoch eine UID-Nummer erforderlich.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Bei Überschreitung der 35.000 Euro Grenze um mehr als 15% (über 40.250 Euro) werden Sie ab dem Folgejahr regelbesteuert. Bei erstmaliger geringfügiger Überschreitung (bis 42.000 Euro) bleibt die Kleinunternehmerregelung noch ein Jahr bestehen.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, Sie können freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln (Option zur Steuerpflicht). Dies ist sinnvoll bei hohen Investitionen oder B2B-Kunden. Die Bindung beträgt 5 Jahre, danach können Sie wieder wechseln.
Welche Tätigkeiten sind von der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen?
Bestimmte Umsätze wie die Lieferung neuer Fahrzeuge in andere EU-Länder oder Bauleistungen im Reverse-Charge-Verfahren sind von der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen und müssen versteuert werden.
Wie melde ich mich als Kleinunternehmer in Österreich an?
Die Anmeldung erfolgt über FinanzOnline mit dem Formular "Verf24". Geben Sie an, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Die Gewerbeanmeldung erfolgt separat bei der Gewerbebehörde (falls erforderlich).

Rechnungen für Kleinunternehmer in Österreich

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