Kleinunternehmerregelung Österreich 2026
Alles zur Kleinunternehmerregelung in Österreich: Umsatzgrenze, Rechnungsstellung, Anmeldung und wann sich ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt.
Kleinunternehmer Österreich 2026 - Das Wichtigste
Umsatzgrenze
35.000 €
Netto-Jahresumsatz
Toleranzgrenze
+ 15%
einmalig bis 40.250 €
USt-Satz
0%
keine USt-Pflicht
Was ist die Kleinunternehmerregelung in Österreich?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und keine USt-Voranmeldungen abgeben.
Im Gegenzug dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisenund haben keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Die Regelung gilt für natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichermaßen.
Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer 2026
Grundgrenze: 35.000 € netto
Ihr Jahresumsatz (ohne USt) darf 35.000 Euro nicht überschreiten. Maßgeblich ist der Nettoumsatz aller steuerbaren Umsätze im Inland.
Toleranzregelung: einmalig + 15%
Bei erstmaliger Überschreitung bis maximal 40.250 Euro (+ 15%) bleibt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr bestehen. Ab dem Folgejahr erfolgt automatisch die Regelbesteuerung.
Bei Gründung: anteilige Berechnung
Im Gründungsjahr wird die Umsatzgrenze auf das ganze Jahr hochgerechnet. Bei Gründung am 1. Juli beträgt die Grenze für das halbe Jahr 17.500 Euro.
Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung
Sie können Kleinunternehmer sein, wenn...
- ✓ Ihr Umsatz unter 35.000 € netto/Jahr liegt
- ✓ Sie Ihren Sitz/Wohnsitz in Österreich haben
- ✓ Sie nicht auf die Regelung verzichtet haben
- ✓ Keine ausgeschlossenen Umsätze vorliegen
- ✓ Sie keine unberechtigte USt ausweisen
Ausgeschlossen sind...
- ✗ Lieferung neuer Fahrzeuge in die EU
- ✗ Innergemeinschaftliche Erwerbe über 11.000 €
- ✗ Bauleistungen im Reverse-Charge
- ✗ Vermietung zu Wohnzwecken mit Option
- ✗ Land- und Forstwirte mit Pauschalierung
Rechnung als Kleinunternehmer in Österreich
Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Pflichthinweis auf der Rechnung:
"Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"
Oder alternativ: "Umsatzsteuerbefreit - Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"
Wichtig: Keine USt ausweisen!
Wenn Sie als Kleinunternehmer versehentlich USt auf einer Rechnung ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt! Die Rechnung muss korrigiert werden.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Vorteile
- ✓Weniger Bürokratie
Keine USt-Voranmeldungen erforderlich
- ✓Preisvorteil bei Privatkunden
Ihre Preise sind 20% günstiger (keine USt)
- ✓Einfachere Buchhaltung
Nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nötig
- ✓Keine USt-Abfuhr
Die eingenommene USt gehört Ihnen
- ✓Sofortige Anwendung
Keine Wartezeit bei Erfüllung der Voraussetzungen
Nachteile
- ✗Kein Vorsteuerabzug
Bezahlte USt bei Einkäufen nicht abzugsfähig
- ✗Nachteil bei B2B
Geschäftskunden können keine Vorsteuer ziehen
- ✗Umsatzgrenze beachten
Bei Überschreitung automatisch regelbesteuert
- ✗Keine UID-Nummer
Einschränkungen bei EU-Geschäften
- ✗Bei hohen Investitionen teurer
USt auf Anschaffungen trägt der Unternehmer
Anmeldung als Kleinunternehmer
Gewerbeanmeldung (falls erforderlich)
Bei gewerblichen Tätigkeiten: Anmeldung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat.
Finanzamt-Anmeldung über FinanzOnline
Formular "Verf24" ausfüllen und bei "Kleinunternehmerregelung" JA ankreuzen.
Sozialversicherung anmelden
Anmeldung bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) innerhalb eines Monats.
Steuernummer erhalten
Das Finanzamt vergibt Ihnen eine Steuernummer für Ihre Rechnungen.
Wechsel zur Regelbesteuerung
Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Dies kann sinnvoll sein bei:
- Hohen Investitionen (Vorsteuerabzug möglich)
- Überwiegend B2B-Kunden (diese ziehen Vorsteuer ab)
- Geplanter Umsatzsteigerung über 35.000 €
- Vielen innergemeinschaftlichen Geschäften
Bindungsfrist beachten:
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für 5 Jahre. Erst danach können Sie wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln, sofern die Umsatzgrenze eingehalten wird.
Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung
Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer in Österreich 2026?
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich stehen?
Kann ich als Kleinunternehmer in Österreich Vorsteuer abziehen?
Muss ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer haben?
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Welche Tätigkeiten sind von der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen?
Wie melde ich mich als Kleinunternehmer in Österreich an?
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