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Personal & Mitarbeiter

Arbeitszeitgesetz – Regeln für Arbeitgeber 2026

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Arbeitnehmer vor Überarbeitung und verpflichtet Arbeitgeber zur Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Verstöße können mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden.

Was regelt das Arbeitszeitgesetz? 2026

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die tägliche Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten, Nacht- und Schichtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Kernregel: Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Samstag ist ein Werktag – die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche beträgt daher 48 Stunden (6 x 8h) bzw. bei Verlängerung kurzzeitig 60 Stunden. Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Die Umsetzung in ein Gesetz steht noch aus, aber die Pflicht besteht bereits. Ruhepausen: Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: mindestens 11 Stunden ununterbrochen (§ 5 ArbZG).

Vor- & Nachteile

Vorteile

  • Klarer Rechtsrahmen für Arbeitszeiten und Pausen
  • Schutz vor Überlastung erhöht Mitarbeiterproduktivität
  • Flexible 10-Stunden-Regel mit Ausgleichszeitraum
  • Arbeitszeiterfassung schafft Transparenz und Planungssicherheit
  • Samstag als Werktag ermöglicht 6-Tage-Wochen bei Bedarf
  • Ausnahmen für bestimmte Branchen und Notfälle möglich

Nachteile

  • Strikte Grenzen können betriebliche Flexibilität einschränken
  • Arbeitszeiterfassungspflicht erfordert System und Kontrolle
  • Bußgelder bis 30.000 Euro bei Verstößen (§ 22 ArbZG)
  • Strafbarkeit bei vorsätzlicher Gefährdung von Mitarbeitern (§ 23 ArbZG)
  • Nacht- und Sonntagsarbeit erfordert besondere Begründung und Zuschläge
  • Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit (EuGH-Rechtsprechung)

Kosten

PostenBetragHinweis
Arbeitszeiterfassungssystem0-10 Euro/MA/MonatDigitale Zeiterfassung, Apps, Excel
Bußgeld bei VerstoßBis 30.000 EuroPro Verstoß, pro Mitarbeiter
Nachtzuschlag25-40 % AufschlagGesetzlich "angemessen", üblich 25 %
Sonntagszuschlag (freiwillig)50-100 % AufschlagNicht gesetzlich vorgeschrieben, aber üblich

Tipps

Praktische Tipps

  • Arbeitszeiterfassung einführen: Digitale Lösung (App oder Terminal) spart Aufwand und ist rechtssicher
  • 11-Stunden-Ruhezeit strikt einhalten – häufigster Verstoß bei Kleinunternehmen
  • Pausenregelung klar kommunizieren: 30 Min. ab 6 Stunden, 45 Min. ab 9 Stunden
  • 10-Stunden-Tage nur mit Ausgleich: Durchschnitt über 6 Monate darf 8h nicht überschreiten
  • Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit – bei der Planung berücksichtigen
  • Ausnahmen (§ 14 ArbZG) nur bei Notfällen nutzen und dokumentieren

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Mitarbeiter pro Tag/Woche arbeiten?
Maximal 8 Stunden pro Werktag (Mo-Sa), also 48 Stunden pro Woche. Verlängerung auf 10 Stunden/Tag (60 Stunden/Woche) ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten der Durchschnitt von 8 Stunden/Tag eingehalten wird. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Achtung: Samstag ist ein Werktag nach ArbZG.
Muss ich als Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen?
Ja. Nach dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Mitarbeiter. Die Form ist noch nicht gesetzlich festgelegt – Excel, App oder Zeiterfassungsterminal sind möglich. Für Minijobber und bestimmte Branchen (§ 17 MiLoG) gelten zusätzliche Dokumentationspflichten.
Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten. Pausen können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer dürfen nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten. Pausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet.
Was ist die 11-Stunden-Ruhezeit?
Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG). Beispiel: Arbeitsende um 22:00 Uhr → frühester Arbeitsbeginn 09:00 Uhr. In bestimmten Branchen (Gastronomie, Pflege, Krankenhäuser) kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn ein Ausgleich innerhalb eines Monats erfolgt.
Dürfen Mitarbeiter sonntags arbeiten?
Grundsätzlich nicht. Sonn- und Feiertagsarbeit ist nach § 9 ArbZG verboten, es sei denn, eine der Ausnahmen nach § 10 ArbZG greift (z. B. Gastronomie, Gesundheitswesen, Rettungsdienste, Bewachung, Presse). Als Ausgleich muss innerhalb von 2 Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 ArbZG). Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei sein.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Ordnungswidrigkeiten (§ 22 ArbZG): Bußgelder bis 30.000 Euro pro Verstoß. Dazu gehören: Überschreitung der Höchstarbeitszeit, fehlende Pausen, Unterschreitung der Ruhezeiten, unerlaubte Sonntagsarbeit. Straftatbestand (§ 23 ArbZG): Bei vorsätzlicher oder wiederholter Gefährdung der Gesundheit drohen Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe.

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